Büdchen 66Zu viel Party vor Kiosk auf der Aachener Straße

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Eine Feiernacht auf der Aachener Straße

Eine Feiernacht auf der Aachener Straße

Köln – Noch lachen von den Fotos an den Wänden des „Büdchen 66“ fröhlich Kunden herab, die sich auf dem Weg zum Feiern bei Erkan Burkan mit Alkohol eindecken.

Mit der Feierlaune der Menschen auf diesem Abschnitt der Aachener Straße könnte es aber bald vorbei sein: Zum Einen beschweren sich seit Monaten regelmäßig Anwohner über die nächtliche Ruhestörung und die Verschmutzung der Straße, zum Anderen fehlt dem Kioskbetreiber zum nächtlichen Öffnen die Genehmigung.

Erkan Burkans „Büdchen 66“ sorgt für Ärger.

Erkan Burkans „Büdchen 66“ sorgt für Ärger.

Sowohl das Ordnungsamt als auch das Bauaufsichtsamt beschäftigen sich derzeit mit dem Fall. Das Ordnungsamt ist für die Ruhestörung zuständig. Vor allem an den Wochenenden halten sich nachts auf der Straße Hunderte Menschen auf, die den im Kiosk gekauften Alkohol auf dem Gehweg und der Straße verzehren. Doch nicht nur das: „Abgesehen davon läuft im Kiosk Musik, die Leute lassen ihre Flaschen auf der Straße liegen und verrichten dort auch ihre Notdurft“, sagt Engelbert Rummel, Leiter des Ordnungsamtes. Da das Büdchen 66 aus Sicht des Ordnungsamtes diese Störung bewusst fördere, müsse Burkan als Kioskbetreiber dagegen vorgehen. Dieser kündigte nach Absprache mit der Stadt auch an, etwas zu tun. Er wies mit Schildern darauf hin, dass seine Kunden weder im noch vor dem Laden ihre Getränke verzehren und sich in angemessener Lautstärke verhalten sollen. Da das nicht wirke, so Rummel, sei der nächste Schritt, abends keinen Alkohol mehr zu verkaufen: „Der Kioskbetreiber muss in diesem Fall dafür sorgen, die Szene aufzulösen.“

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Ungerechte Behandlung

Burkan selbst fühlt sich ungerecht behandelt: „Die anderen Kioske in der Straße haben auch geöffnet und dürfen verkaufen, nur ich soll jetzt abends schließen“, ärgert er sich. Sein Geschäft mache schließlich keinen Sinn, wenn er alle Kunden wegschicken müsse.

Dass das Büdchen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes bei Kontrollen regelmäßig abends geschlossen wird, hat aber einen anderen Hintergrund: Der Kiosk hat im Moment keine gewerberechtliche Genehmigung, um nach 22 Uhr und sonntags länger als fünf Stunden geöffnet zu haben. Zwar hat Burkan den Gaststättenbetrieb angemeldet, die notwendige Genehmigung des Bauaufsichtsamtes steht aber noch aus. Baurechtlich gesehen dürfte sein Geschäft derzeit sogar lediglich bis 20 Uhr geöffnet sein. Bevor das Ordnungsamt jetzt aber einschreitet und wegen der Ruhestörung die Sperrzeit ähnlich wie beim Kiosk am Brüsseler Platz verkürzt, wartet es erst die Ordnungsverfügung des Bauaufsichtsamtes ab. Wenn sich das Problem danach nicht löst, kündigt Rummel auch gewerberechtliche Konsequenzen an. Erkan Burkan sieht sich aber im Recht und sieht nicht ein, seinen Laden jeden Abend früh zu schließen.

Auch den Vorwurf, er sei mit seinem Kiosk verantwortlich für Lärm und Dreck, will er nicht auf sich sitzen lassen: Er hat bereits einen Anwalt eingeschaltet.

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