Die „Initiative für Königsdorf“ hat sich an den Landrat und die Bezirksregierung gewandt. Es geht um den Ankauf eines Grundstücks, auf dem eine ZUE geplant war.
BürgerinitiativeDarum soll die Kommunalaufsicht einen Ratsbeschluss in Frechen prüfen

Einen Beschluss, den der Rat im Rathaus gefasst hat, will die Initiative für Königsdorf überprüfen lassen.
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Die „Initiative für Königsdorf “ hat sich mit einer Bitte um eine kommunalaufsichtliche Prüfung an Landrat Frank Rock gewandt. „Anlass ist der Frechener Ratsbeschluss vom 10. Oktober 2024, dessen Zustandekommen und rechtliche Einordnung aus unserer Sicht einer näheren Überprüfung bedarf“, so die Sprecher der Initiative. Parallel wendet sie sich auch an die Bezirksregierung Köln mit der Bitte um eine fachaufsichtliche Überprüfung.
Mit dem erwähnten Ratsbeschluss wurde der Ankauf des Grundstücks an der Alten Aachener Straße 8 des ehemaligen Gartenbaubetriebs Zirener beschlossen. 90 Prozent des Grundstücks soll als Ausgleichsfläche für Bauprojekte genutzt werden, auf zehn Prozent der Fläche sollte eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) entstehen, die das Land aber kürzlich aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen und der zeitlichen Verzögerung durch nötige Artenschutzgutachten abgesagt hat.
Frechen: Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet
Der vom Rat beschlossene Ankauf sei mit der Zweckbindung zur Errichtung einer ZUE verbunden gewesen, so die Initiative – ohne vorherige artenschutzrechtliche Bewertung oder Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung, obwohl sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ befinde.
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In dem mehrseitigen Schreiben wird zudem angeführt: „Es stellt sich daher die Frage, ob der Ratsbeschluss mit der Pflicht zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (§ 7 GO NRW) sowie mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen (§§ 75 ff. GO NRW) vereinbar war.“ Vor diesem Hintergrund erscheine es erforderlich, dass die Kreisverwaltung als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde prüfe, ob die Stadt Frechen im Rahmen der Grundstücksbeschaffung – die ausdrücklich eine ZUE-Zweckbindung vorgesehen habe – ihren Sorgfaltspflichten als planende Körperschaft nachgekommen sei.
Und weiter: „Wir bitten daher um Prüfung, ob der Ankaufsvertrag in Verbindung mit der Zweckbindung rechtmäßig zustande gekommen ist“, heißt es unter anderem in dem Schreiben an den Rhein-Erft-Kreis. „Wir regen daher an, im Rahmen Ihrer Aufsichtsbefugnisse sicherzustellen, dass die Stadt Frechen bis zur abschließenden rechtlichen Klärung keinerlei vorbereitende Schritte oder Nutzungsänderungen für das Areal unternimmt“, appelliert die Initiative.

