„Regelrechte Gewaltorgie“Lange Haft und eine halbe Million Geldbuße für Kölner Türsteher

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Das Foto zeigt den Eingang am Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.

Im Kölner Landgericht ist ein Türsteher für schwere Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Opfer wurde durch den Angriff vor dem „Venus Celler“ an der Zülpicher Straße zu einem Pflegefall.

Als der Richter das Urteil verkündet, schlägt der Angeklagte in Saal 7 des Landgerichts Köln am Freitagnachmittag die Hände vor sein Gesicht, seine anwesende Mutter bricht in Tränen aus. Zu acht Jahren Gefängnis sowie der Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von einer halben Million Euro wurde der Kölner Türsteher verurteilt.

Richter und Schöffen waren davon überzeugt, dass der 34-Jährige Ende Februar vergangenen Jahres das Gesicht eines 32 Jahre alten Mannes „mit mindestens zehn gezielten Faustschlägen sowie einem stampfenden Tritt von oben mitten auf den Kopf“ zertrümmert hat und sich dabei im Klaren darüber gewesen sein soll, dass diese Attacken den Tod des Opfers zur Folge hätten haben können.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „Gewaltorgie“

Nach einem Angriff des späteren Opfers mit Reizgas auf eine Gruppe von Männern vor dem Nachtklub „Venus Celler“ in Köln, zu der auch der Angeklagte gehört hat, habe der 34-jährige Kraftsportler die Verfolgung aufgenommen und den deutlich kleineren Mann kurz darauf gestellt.

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„Was dann folgte, war eine regelrechte Gewaltorgie“, so formulierte es die Staatsanwaltschaft, die zehn Jahren Gefängnis für den Angeklagten gefordert hatte. In dem Prozess standen seit Anfang November die Tatvorwürfe der versuchten Tötung in Einheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung im Raum. Der Vorsitzende Richter Alexander Fühling und die Schöffen ließen den Vorwurf der versuchten Tötung dabei aber nicht zu und begründeten dies mit den Aussagen verschiedener Zeugen der Tat.

Richter: Die Tat des Angeklagten hat das Leben des Opfers „nahezu vollständig zerstört“

Durch die Faustschläge und Tritte hatte das Opfer zahlreiche Knochenfrakturen erlitten, vor allem aber schwere Schädigungen des Gehirns. Er war nach der Tat zwar noch kurz aufgestanden, dann aber zusammengebrochen und nach Angaben von Sanitätern und Notarzt kurz darauf sogar klinisch tot gewesen und musste reanimiert werden.

Der Mann wurde drei Monate auf Intensivstationen behandelt – jetzt ist er körperlich ein Vollpflegefall und auch geistig und psychisch stark beeinträchtigt. „Die Tat des Angeklagten hat das Leben und die Persönlichkeit des Geschädigten nahezu vollständig zerstört, er wird nie wieder in der Lage sein, ein eigenständiges Leben zu führen“, so der Richter.

Verteidigung plädierte bis zuletzt auf „nicht schuldig“

Auch für die Familie des Opfers, die im Saal vertreten war, „ändert sich dadurch nun alles – und zwar für immer“, so Alexander Fühling weiter. „Es handelte sich bei seinem Vorgehen zwar um eine spontane Tat, aber die besondere Brutalität machen diesen Fall zu einem außergewöhnlichen“, lautete seine Begründung dafür, beim Strafmaß nah an die Forderung der Staatsanwaltschaft zu rücken.

Bis zuletzt war die Strategie von Anwalt Christopher Posch, der durch zahlreiche TV-Formate bekannt ist, für seinen Mandanten  auf „nicht schuldig“ zu plädieren. Es sei zuerst angegriffen worden und habe das spätere Opfer nur festsetzen und dann der Polizei übergeben wollen. Dies ließ der Richter aber angesichts der Härte und Dauer des Gegenangriffs nicht gelten.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Familie des Opfers

„Vielleicht hat er den Geschädigten nicht töten wollen“, aber als voll austrainierter Türsteher mit jahrelanger Erfahrung habe er sicher gewusst, dass seine Handlung potenziell tödlich sind, so der Kammer-Vorsitzende. Dass die beiden Männer sich sogar kannten und einmal als Kollegen an den Türen von Kölner Clubs und Bars tätig waren, spielte nur eine untergeordnete Rolle.

Ein Motiv für den ersten Angriff mit Reizgas konnte das Gericht nicht klären, auch der Angeklagte machte dazu keine Angaben. Er habe den letzten Abend seiner Zeit als Türsteher noch einmal feiern wollen, hatte der Angeklagte im Prozess ausgesagt. Er bereue seine Tat und entschuldigte sich im Gerichtssaal bei der Familie – das Opfer konnte aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes nicht am Verfahren teilnehmen.

„Die ganze Gewalt in dem Job, das macht mit den Jahren etwas mit dir“, so der Angeklagte in seinem Schlusswort, „ich wollte das alles an diesem Abend endgültig hinter mir lassen.“ Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, gegen das Urteil gegen ihn Revision einzulegen.

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