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Mehr VerbotszonenStadt Köln prüft schärferes Feuerwerksverbot zu Silvester

Verwaltung und Politik beraten, ob in stark besuchten Bereichen der Innenstadt und am Rhein künftig auch Raketen untersagt sein sollen.

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In der Altstadt werden zum Jahreswechsel trotz des Verbots viele Böller gezündet.

In der Altstadt werden zum Jahreswechsel trotz des Verbots viele Böller gezündet.

Die Stadt Köln prüft zum Jahreswechsel 2026/2027 ein umfassenderes Feuerwerksverbot in mehreren stark besuchten Bereichen. In Teilen der bisherigen Böllerverbotszone in der Innenstadt könnten künftig nicht nur Knallkörper, sondern auch Raketen und anderes Feuerwerk untersagt werden. Anlass sind auch Vorfälle in der vergangenen Silvesternacht. „Über die gesamte Nacht wurden der Polizei Vorfälle des missbräuchlichen Einsatzes von pyrotechnischen Gegenständen gemeldet“, teilte die Polizei am 1. Januar dieses Jahres mit. Einsatzkräfte hätten mehrfach festgestellt, dass Personen – darunter Polizisten – und Fahrzeuge mit Feuerwerkskörpern beschossen worden seien.

Ausweitung auf Rheinboulevard in Deutz möglich

Nach Einschätzung von Umweltdezernent William Wolfgramm kommen für die Verschärfungen der komplette Bahnhofsvorplatz, Teile der Altstadt einschließlich Rheingarten und Rheinufer zwischen Deutzer und Hohenzollernbrücke sowie das Konrad-Adenauer-Ufer bis zur Bastei infrage. Auch am Kennedyufer in Deutz und auf den nicht abgesperrten Abschnitten der Deutzer Brücke und der Severinsbrücke könnte ein umfassendes Feuerwerksverbot gelten.

Im Domumfeld und auf einem Teil des Bahnhofsvorplatzes besteht bereits ein Mitführverbot für Pyrotechnik. Weil daraus faktisch auch ein Abbrennverbot folgt, könnte die Stadt dieses künftig ausdrücklich in ihre Allgemeinverfügung aufnehmen. Eine räumliche Erweiterung der bisherigen Böllerverbotszone hält die Verwaltung zudem am Rheinboulevard in Deutz für möglich. Entlang der dortigen Absperrungen sei mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial zu rechnen, teilt Wolfgramm mit.

Eine großflächige Ausweitung auf sämtliche dicht besiedelten Gebiete Kölns lehnt die Verwaltung hingegen ab. Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst hätten in den vergangenen Jahren keine Gefahrenlagen festgestellt, mit denen sich eine solche Regelung rechtlich begründen ließe. Gemäß dem NRW-Ordnungsbehördengesetz dürfe ein Feuerwerksverbot nur angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht. Das könne etwa an Orten der Fall sein, an denen sich erfahrungsgemäß viele Menschen dicht gedrängt aufhalten und gezündete Feuerwerkskörper ihre Gesundheit gefährden. Ein Verbot für das gesamte Stadtgebiet sei auf dieser Grundlage nicht möglich.

Die Böllerverbotszone in der Kölner Innenstadt zwischen Rhein und Ringen

Die Böllerverbotszone in der Kölner Innenstadt zwischen Rhein und Ringen

Zum Schutz von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gelten bereits bundesweite Einschränkungen. Dort darf Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe grundsätzlich nicht abgebrannt werden.

Bei einer Verschärfung der Kölner Regeln sieht die Stadt allerdings ein Klagerisiko. Gerichte unterschieden zwischen räumlich und mit einer konkreten Gefahr begründeten Verbotszonen und pauschalen Verboten. Als mögliches Vorbild nennt die Verwaltung die Stadt Düsseldorf: Dort wird das Feuerwerksverbot in der engen und stark frequentierten Altstadt jedes Jahr neu erlassen und auf einen kleinen Bereich sowie wenige Stunden beschränkt.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hatte sich bereits im Januar für ein weitergehendes Verbot in der Innenstadt ausgesprochen. In der bisherigen Zone zwischen den Ringen und dem Rhein waren bislang lediglich pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung verboten. Burmester will dort auch Raketen, Batterien und anderes Feuerwerk mit visuellen Effekten untersagen. „Egal ob Böller oder Rakete, von beidem geht – in einer Menschenmenge gezündet – eine erhebliche Gefahr aus“, sagte er dieser Redaktion. Für eine umfassende Regelung fordert er eine Änderung des Sprengstoffrechts auf Bundesebene.

Die Grünen im Stadtrat sehen dagegen bereits im geltenden Recht deutlich größere Spielräume, als die Stadt Köln sie nutzt. Ihre Fraktion beantragte Anfang des Jahres eine Ausweitung der Böllerverbotszone und weitergehende Einschränkungen für privates Feuerwerk.

Kölner Kriminologe hält Einschränkungen für sinnvoll

Der Kölner Kriminologe Frank Neubacher hält Böllerverbotszonen grundsätzlich für geeignet, um Verletzungen, Sachschäden und Angriffe zu reduzieren. Vor allem Menschen, die nicht von vornherein zu Regelverstößen oder Angriffen entschlossen seien, könnten sich durch ein Verbot abschrecken lassen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Behörden dessen Einhaltung konsequent kontrollierten. „Nur wenn ein Eingreifen durch Kontrolle nahezu sicher ist, werden tatgeneigte Personen ihr Verhalten darauf einstellen“, sagt Neubacher, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität zu Köln. Wer gezielt die Auseinandersetzung mit der Polizei suche, werde sich vermutlich nicht abhalten lassen. Insgesamt erwartet Neubacher dennoch einen Rückgang der Vorfälle.

Zugleich warnt der Kriminologe davor, dass sich die Probleme verlagern könnten. „Verdrängungseffekte sind eine sehr ernst zu nehmende Möglichkeit“, sagt er. Ob Menschen in angrenzende Straßen oder andere Stadtbereiche auswichen, lasse sich nur durch eine systematische Beobachtung und Dokumentation feststellen. Für eine belastbare Bewertung sei daher eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung sinnvoll. Zur Durchsetzung brauche es zudem ausreichend erfahrene und gut ausgebildete Einsatzkräfte, die korrekt und respektvoll auftreten und Eskalationen vermeiden.

Böllerverbot auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz an Silvester

Böllerverbot auf dem Kölner Bahnhofsvorplatz an Silvester

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK) hält örtlich begrenzte Böllerverbotszonen bei besonderen Brand- oder Emissionsgefahren für gerechtfertigt. Eine pauschale Ausweitung ohne nachgewiesene Gefährdung lehnt Geschäftsführer Christoph Kröpl ab. Es müsse zwischen Knallkörpern und Feuerwerk mit überwiegend optischer Wirkung unterschieden werden.

Studien, die wegen der Verbotszonen in Köln und Berlin einen Rückgang der Angriffe auf Einsatzkräfte belegten, seien dem Verband nicht bekannt. Auch eine stärkere Präsenz von Ordnungskräften könne die Zahlen beeinflussen. „Grundsätzlich ist aber natürlich nicht das Feuerwerk die Ursache für die Angriffe“, sagt Kröpl. Alkohol und andere Drogen spielten ebenfalls eine Rolle.

Statt großflächiger Verbote fordert der Verband, illegalen Handel und Einfuhr stärker zu bekämpfen sowie junge Menschen besser aufzuklären. An Brennpunkten seien Polizeipräsenz und Zugangskontrollen sinnvoll. Zudem schlägt der BVPK eine Promillegrenze wie im Straßenverkehr vor. „Diese Menschen sollten nicht für das Fehlverhalten Einzelner verantwortlich gemacht werden“, sagt Kröpl.

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordert ein vollständiges Verbot privaten Silvesterfeuerwerks. Stattdessen sollten Kommunen zentrale Feuerwerke oder Lichtshows organisieren. Zudem verlangt der Verband Mindestabstände zu Schutzgebieten und Schlafplätzen von Kranichen und Gänsen. Der Nabu begründet das mit panischen Reaktionen von Wild- und Haustieren sowie Feinstaub, Müll und Verletzungen. Lokale Verbotszonen reichen dem Verband deshalb nicht aus.

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen des Stadtrats soll in der nächsten Sitzung am 30. November über den Antrag der Grünen zur Ausweitung der Böllerzone entscheiden – bislang haben die Politiker das Thema bereits viermal vertagt.