Gutachten reicht nichtKölner Katholiken fordern Klärung von Woelkis Rolle

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Woelki mit dem Gutachten unter dem Arm, das ihn entlastet.

Köln – Der Kölner Katholikenausschuss als Vertretung der Laien in der Bistumsstadt hält das von Kardinal Rainer Woelki vorgelegte Gutachten zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals für unzureichend. Es sei „nicht der erhoffte Befreiungsschlag“ zur Wiederherstellung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit, heißt es im Entwurfstext einer Erklärung, die der Katholikenausschuss am Montagabend verabschieden wollte. Viele Fragen seien nicht beantwortet, die moralische Verantwortung weder geprüft noch gewürdigt worden. „Eine von vielen erwartete aufrichtige Entschuldigung durch das Erzbistum hat es nicht gegeben.“

Der Katholikenausschuss fordert insbesondere, auch die Rolle der Weihbischöfe und erzbischöflichen Geheimsekretäre im Umgang mit Missbrauchsfällen aufzuklären. Beide Posten hatte Woelki unter seinem Vorgänger Joachim Meisner zusammengenommen fast anderthalb Jahrzehnte inne. Meisner und seinen Generalvikaren Norbert Feldhoff, Dominikus Schwaderlapp und Stefan Heße werden im Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke zahlreiche Pflichtverletzungen zur Last gelegt. Als Konsequenz haben Schwaderlapp und Heße dem Papst inzwischen den Verzicht auf ihr Bischofsamt angeboten.

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Der Katholikenausschuss kritisiert, dass Gerckes Gutachten sich „allein auf eine juristische und kirchenrechtliche Würdigung der Verantwortung“ beschränke. Der Hinweis auf Verjährung oder nicht eindeutig nachweisbare strafrechtliche Relevanz sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche „erscheint angesichts evidenten moralischen Versagens als Hohn für die Opfer“.

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Woelki will an diesem Dienstag erste Folgerungen aus dem Gutachten bekanntgeben, die über die bereits erfolgte Beurlaubung dreier Würdenträger des Erzbistums hinausgehen. Der Katholikenausschuss erkennt die personellen Konsequenzen als „wichtigen Zwischenschritt“ an, fordert nun aber auch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Gercke-Gutachten „in einem extern begleiteten Prozess“.

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