Kölner LandgerichtPolizist nach Schüssen auf fliehenden Verdächtigen verurteilt

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Der angeklagte Polizist (l.) neben seinem Verteidiger. Rechts wird der Beschossene in den Saal geführt.

Köln – Das Kölner Landgericht hat einen Polizeibeamten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der 46 Jahre alte Zivilfahnder hatte im Juli 2019 laut Urteil in einem Getränkemarkt auf einen wegen Raubes gesuchten Verdächtigen geschossen und ihn mit drei Treffern erheblich verletzt. Aus Sicht des Gerichts waren die insgesamt fünf Schüsse nicht gerechtfertigt, weil der Angeklagte seinen Waffengebrauch zuvor nicht „gesondert verbal angekündigt“ hatte.

Angeschossener lehnt Entschuldigung zunächst ab

Dazu wäre er laut Gesetz verpflichtet gewesen – auch wenn der damals 19-Jährige „dann weg gewesen“ wäre, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Freitag sagte. „Das wollten Sie verhindern. Sie haben aus unserer Sicht eine falsche Entscheidung getroffen.“

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Im Verfahren hatte der Angeschossene zunächst eine Entschuldigung des Angeklagten nicht angenommen. Der hatte gesagt, dass er in so einer Situation erneut schießen würde, er die schweren Folgen für den heute 22-Jährigen aber bedaure. Nach der Urteilsverkündung reichten sich die beiden Männer im Saal die Hände. (dpa)

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