Kölner OberlandesgerichtWer Navi beim Fahren bedient, muss mit Bußgeld rechnen

Lesezeit 2 Minuten
Navigationssystem

Symbolbild

Köln – Wer während der Fahrt im Auto sein Navigationsgerät per Fernbedienung bedient, den kann das teuer zu stehen kommen. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Köln entschied, dass dieses Vergehen mit einem Bußgeld geahndet werden muss. Damit verwarf das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg als unbegründet.

Das Auto des zu dem Bußgeld Verurteilten war mit einem Navigationsgerät ausgestattet, das über eine manuelle Fernbedienung gesteuert werden kann. Diese Fernbedienung kann entweder in der am Armaturenbrett installierten Halterung bedient oder aus der Halterung herausgenommen werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Genau das hatte der Betroffene getan: Er nahm die Fernbedienung während der Fahrt in die rechte Hand und tippte Befehle ein. Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn daher wegen „fahrlässigen Verstoßes gegen Paragraph 23 Abs. 1a StVO“ zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.

Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion muss beim Navi genutzt werden

Das Oberlandesgericht befand deshalb, dass das Bußgeld zu Recht verhängt worden war, weil der Autofahrer die Fernbedienung in die Hand genommen und nicht am Armaturenbrett bedient hatte. In der Straßenverkehrsordnung steht nämlich, dass ein elektronisches Gerät im Fahrzeug, das Information oder Kommunikation dient, nur dann benutzt werden darf, wenn „hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“

Außerdem muss entweder eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden oder sichergestellt sein, dass man zur Bedienung des Navigationsgeräts nur kurz den Blick von der Straße abwenden muss. (Az. III-1 RBs 27/20)

KStA abonnieren