Versuchte Körperverletzung?Kölner Rentner legt sich mit Polizisten an

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Die Kölner Polizei (Symbolbild)

Köln – Ist es „reine Polizeiwillkür“, die dem Rentner Hans-Werner Cöllen im vergangenen Jahr widerfuhr? Oder ist seine Schilderung „abenteuerlich und lebensfremd“, wie es die Amtsrichterin sieht? Im Zweifel wird ein Berufungsgericht über das Zusammentreffen des 74-Jährigen mit einem Streifenpolizisten entscheiden. Die Versionen des Tatgeschehens werden wohl auch dann nicht unterschiedlicher sein können.

Cöllen, Vater zweier Kinder und Großvater mit blankem Vorstrafenregister, der gelegentlich noch als Taxifahrer arbeitet, soll sich mit einem Polizisten angelegt haben. Das Ganze geschah am 2. September 2019. Bei Bauarbeiten an der Vogelsanger Straße war eine Fliegerbombe entdeckt worden. Das umliegende Ehrenfelder Wohngebiet mit 4800 Einwohnern wurde evakuiert, darunter Rentner Cöllen und seine Ehefrau.

Folgenschwerer Einkauf an der Venloer Straße

Das Ehepaar fuhr mit dem Auto zum Einkauf an der Venloer Straße. Am frühen Nachmittag machte sich Cöllen auf die Rückfahrt und landete prompt im Stau. Wegen des Bombenfunds war ein Verkehrschaos ausgebrochen. „Es ging nicht vor und nicht zurück. Ständig hupte einer, es war der totale Stress,“ erinnerte sich der Rentner.

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Einen Polizisten, der den Verkehr regelte, fragte Cöllen: „Wurde die Bombe entschärft?“ Als Antwort erhielt er angeblich ein „Hau ab Du Blödmann“ und das Geschehen nahm seinen Lauf. Der Rentner gibt zu, dass er bei dem Disput kein Blatt vor den Mund nahm, allerdings: „Eierkopp“, „Puppenkopp“, diese Begriffe habe er noch nie gehört, geschweige denn gesagt.

Keine Zeugen

Sie stehen in der Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchte Körperverletzung. Der Beamte habe ihn zum Aussteigen genötigt, dann sei er von ihm zu Boden geschubst und getreten worden. Passanten hätten gerufen: „Lassen Sie den alten Mann los“ – nur haben sie sich nicht als Zeugen zur Verfügung gestellt.

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Der Polizist nannte das Geschehen „skurril“, weil er nicht habe ahnen können, dass ein alter Mann ihm so begegnen könne. „Er hat zum Schlag ausgeholt und sich dann absichtlich zu Boden fallen lassen. Ich habe ihn noch festgehalten, damit nichts Schlimmeres passiert.“ Auch der Beamte spricht von Augenzeugen. Warum er deren Personalien nicht für eine spätere Zeugenbefragung notierte? „Ich war zu sehr mit ihm beschäftigt“, antwortete er.

Die Richterin glaubt dem Beamten, dessen Aussage sie als „glaubhaft, überzeugend und von persönlichem Erleben geprägt“ ansieht und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (90 a 20 Tagessätze). Cöllen überlegt sich, das Urteil in der nächsten Instanz anzufechten. In der Hoffnung, dass sich bis vielleicht Zeugen melden, die seine Version bestätigen.  

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