Der Strafprozess um den Auftragsmord an einem ehemaligen Rocker der „Hells Angels“ in Mülheim dümpelte am Landgericht lange Zeit vor sich hin. Denn Richter, Staatsanwältin und Verteidiger warteten auf einen wichtigen Zeugen – den mutmaßlichen Schützen. Marco C. (30) hatte sich zwar nach drei Jahren Flucht in der Türkei gestellt, saß dann aber sieben Monate in Auslieferungshaft. Am Donnerstag war es endlich so weit: Nach seiner Rückführung nach Deutschland sagte C. in der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Auftraggeber aus – und entlastete zunächst einmal sich selbst.
Köln: Marco C. bestreitet Mordvorwürfe im Zeugenstand
Er sei es nicht gewesen, der an jenem Pfingstsamstag im Jahr 2023 im Bereich des Böcking-Parks das Feuer auf den verfeindeten Rocker Eren Y. (35) eröffnet habe, sagte Marco C., der in Rockerkreisen den Spitznamen „Toblerone“ trägt. Sein Hells-Angels-Kollege Emre „Chico“ U. (34) habe eine Pistole aus dem Hosenbund gezogen und geschossen. Eren Y. wurde in Rücken und Kopf getroffen, war sofort tot. Er habe noch die Lebensgefährtin von Eren Y. warnen wollen, sagte Marco C. – doch U. habe auch auf sie geschossen. Er habe Angst bekommen: „Ich dachte: Jetzt schießt der auch auf dich.“ Emre U. habe die Waffe dann aber im Rhein entsorgt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte Hami S. (38) im Mai 2023 seine Bekannten Marco C. und Emre U. auf den Kontrahenten angesetzt und mit dessen Tötung beauftragt hat. Hami S. ist der Bruder von Kamil S., dem früheren Präsidenten des Kölner Hells-Angels-Charters „Rhine Area“. Insbesondere Kamil S. soll es auf das spätere Mordopfer abgesehen haben. Er soll Eren Y. für einen Brandanschlag auf sein Friseurgeschäft in Meschenich verantwortlich gemacht haben. Hintergrund sollen Revierstreitigkeiten um eine mögliche Neugründung der Fraktion gewesen sein.
Marco C. bestätigte im Zeugenstand, dass Eren Y. für den Anschlag verantwortlich gemacht worden sei. Zu Hami S. habe er gesagt: „Wenn du meine Hilfe brauchst, dann bin ich da, das können wir ja nicht auf uns sitzen lassen.“ Er habe sich eine Abreibung vorgestellt, vielleicht einen Schuss ins Bein. Der Angeklagte hätte ihn dann später kontaktiert und gesagt, er könne ihn als Fahrer gebrauchen. Dann sei die Kommunikation aber abgebrochen. Emre U. hingegen habe sich vorher in der Türkei bei Kamil S. aufgehalten und sei erst etwa zwei Wochen vor der Tat zurück nach Deutschland gekommen. Der Prozess muss nun klären, welche Rolle der Angeklagte genau bei dem Auftrag gespielt hat.
Köln: Angeklagter hatte seinen eigenen Bruder beschuldigt
Hami S. hatte eingeräumt, von einem Racheplan seines Bruders gewusst zu haben. Emre U. sollte die Tat ausführen und Marco C. als Fahrer dienen, so habe er es verstanden. Dass Eren Y. getötet werden sollte, habe er nicht gewusst, sagte Hami S., es sei von einem Beinschuss die Rede gewesen, und „hoffte, dass es nicht mehr würde“. Diese Art von Bestrafung sei in Rockerkreisen nicht unüblich gewesen. Allerdings habe er gemerkt, wie nervös sich Emre U. vor dem Tattag verhalten habe. Er sei sehr fahrig gewesen, wohl unter Kokaineinfluss. Daher habe er auch einen möglichen Mord an Eren Y. nicht mehr ausgeschlossen. Sein Bruder habe ihn so weit wie möglich aus der Sache heraushalten wollen, hatte Hami S. verlauten lassen.
Hami S. hatte weiter berichtet, nach dem Mord weitere Anrufe von Emre U. bekommen zu haben. Der Mann habe ihn angefleht, „ich soll ihn da rausholen“. Er käme mit dem Taxi nicht weg. Später hätten es Emre U. und Marco C. aber trotzdem zum Flughafen geschafft. Sie hätten das erstbeste Flugzeug gebucht, das sie zumindest in die Nähe der Türkei gebracht hätte. Über Griechenland ging es dann weiter. Wo sich die beiden in der Türkei aufhielten, war zunächst nicht bekannt. Die damalige Lebensgefährtin von Marco C. hatte später gemutmaßt, ihr Freund sei tot. Im Landgericht sagte C., er habe sein ganzes Leben hinter sich lassen müssen und sich letztlich auch aufgrund mentaler Probleme gestellt.
Köln: Hami S. droht erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe
Mit seinem Teilgeständnis im aktuellen Prozess widerrief Hami S. früher getätigte Aussagen, wonach er mit dem Mord an Eren Y. gar nichts zu tun gehabt habe. So hatte er etwa völlig abwegig behauptet, die Telefonate mit einem der mutmaßlichen Schützen hätten der Verabredung zum Fußballgucken gedient. In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Hami S. als Auftraggeber zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hofft er offenbar auf eine mildere Strafe wegen Beihilfe.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Auftragsmord-Urteil bestätigt, doch das Bundesverfassungsgericht hob es auf, weil Emre U. nicht als Zeuge gehört worden war – obwohl er eine Videovernehmung aus der Türkei angeboten hatte. Emre U. ist inzwischen nicht mehr erreichbar, dafür sagte nun Marco C. aus. Ob Hami S. nun mit einer milderen Strafe davonkommt, muss das Gericht entscheiden. Marco C. hat sich mit seiner Aussage auch für seinen eigenen Prozess positioniert. Wegen des Vorwurfs des heimtückischen Mordes droht auch ihm bald vor dem Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

