„Letzte Generation“Kölner Polizei verhindert Protestaktion der Klima-Aktivisten auf der Aachener Straße

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Die „Letzte Generation“ wollte erneut den Berufsverkehr in Köln lahmlegen, um auf den Klimawandel aufmerksam machen. Die Polizei machte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung.

Eigentlich wollten sich Aktivisten von „Letzte Generation“ am Mittwochmorgen (22. Februar) erneut auf der Aachener Straße in Köln festkleben, um gegen den Klimawandel zu demonstrieren. Bereits im Januar haben „Klimakleber“ zweimal den morgendlichen Kölner Berufsverkehr gestört.

Die Kölner Polizei hat jedoch am Mittwoch vorab Hinweise bekommen, heißt es auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ von der Pressestelle. Mehrere Einsatzfahrzeuge standen deshalb gegen 7.45 Uhr an der Ecke zur Oskar-Jäger-Straße bereit – in Höhe des Bezirksrathauses Lindenthal – um eingreifen zu können.

Proteste auf Aachener Straße: Polizei nimmt Aktivisten in Gewahrsam

Gegen 8 Uhr war es dann so weit: Die Einsatzkräfte fuhren mit Blaulicht zur U-Bahnhaltestelle Melaten, um die Klimaaktivisten abzufangen.

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Ein Aktivist von „Letzte Generation“ wird von der Polizei abgeführt. Er wollte sich auf der Aachener Straße in Höhe der U-Bahnhaltestelle Melaten festkleben.

Ein Aktivist von „Letzte Generation“ wird von der Polizei abgeführt. Er wollte sich auf der Aachener Straße in Höhe der Bahnhaltestelle Melaten festkleben.

Eine 41-jährige Frau hatte sich nach Angaben der Pressestelle der Polizei Köln schon auf der Aachener Straße festgeklebt, der Kleber war allerdings noch nicht ganz getrocknet. Die Polizeibeamten konnten sie also rechtzeitig lösen. Die Frau wurde gemeinsam mit einem weiteren 45-jährigen Aktivisten von der Gruppe „Letzte Generation“ zur Identitätsüberprüfung in Gewahrsam genommen.

Laut Polizei habe der Einsatz insgesamt „vielleicht fünf Minuten“ gedauert. Der Berufsverkehr konnte nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden.

Gegen die beiden Aktivisten werde nun Anzeige erstattet, heißt es von der Polizei. Ihnen wird vorgeworfen, eine „nicht angemeldete Versammlung“ abgehalten zu haben.

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