Anfang September soll in einem Fachgespräch endgültig geklärt werden, ob die Kitschburger Straße dauerhaft für den Autoverkehr gesperrt wird oder nicht.
Tauziehen in Köln-LindenthalNeuer Termin soll endgültig über Sperrung der Kitschburger Straße entscheiden
Noch rollt wochentags der Autoverkehr durch die Kitschburger Straße. Doch hinter den Kulissen findet seit Jahren ein politisches Tauziehen um die Frage statt, ob das so bleiben soll. Viele Bürger und Bezirkspolitiker sprechen sich bereits lange dafür aus, dass die Teilstrecke der Straße, die durch den Stadtwald führt, nicht nur – wie derzeit – in den Ferien und am Wochenende, sondern dauerhaft für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden soll.
Anfang September steht ein Fachgespräch an, bei dem Politik und Verwaltung sich einigen sollen. Die Initiative „Autofreie Kitschburger Straße“ und Bezirkspolitiker haben daher bei einem Pressetermin noch einmal dargelegt, warum sie sich eine Sperrung wünschen: „Es entstünde ein durchgängiger Grünzug vom Äußeren über die Kanäle bis zum Inneren Grüngürtel“, betont Initiativenmitglied Frank Wöttke.
Radfahrer und Fußgänger hätten ausreichend Platz. Kinder könnten auf der Straße Skaten und Fahrradfahren lernen. Die Aufenthalts- und Luftqualität des Stadtwalds würde erhöht. Für den Tierpark würde ein harmonisches Umfeld geschaffen. Bezirksvertreter Roland Schüler (Grüne) ergänzte: „Wir haben festgestellt, dass durch die Sperrung der Kitschburger Straße auch der Autoverkehr auf der Mommsenstraße und rund um die Freiligrathstraße abnimmt, wo sich Grundschulen befinden.“
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Knappe Mehrheit für Sperrung der Kitschburger Straße in Lindenthaler Bezirksvertretung
Im März vergangenen Jahres hatte die Bezirksvertretung Lindenthal bereits beschlossen, dass die Kitschburger Straße gesperrt werden soll, mit einer knappen Mehrheit. Es gab Gegenstimmen, die befürchteten, dass der Autoverkehr sich stark auf die Nebenstraßen verlagere, die CO2-, Feinstaub- und Schwefeldioxid-Belastung noch steige und Rettungsfahrzeuge die Straße nicht mehr passieren könnten. Die Stadtverwaltung setzte den Beschluss im Folgenden auch nicht um.
Sie verwies darauf, dass die Bezirksvertretung für eine Entscheidung über die Sperrung nicht zuständig sei, weil es sich bei der Kitschburger Straße um eine Verkehrsachse mit überörtlicher Bedeutung handele. Sie sei als Vorbehaltsroute für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge im Vorbehaltsnetz der Feuerwehr ausgewiesen. So habe das Verwaltungsgericht auch im Jahr 2001 geurteilt. Somit entschied der Verkehrsausschuss später, und zwar, dass die Kitschburger Straße an Wochentagen geöffnet bleibt.
Die Bezirksvertretung Lindenthal sah sich allerdings in ihrer Zuständigkeit verletzt. Das Gerichtsurteil sei veraltet, argumentierte sie, die Kitschburger Straße sei in dem Vorbehaltsnetz mittlerweile nicht mehr enthalten. Zu einer neuen Sitzung lud sie Hendrik Colmer vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ein. Er legte dar, dass die Verwaltung inzwischen auch eine Sperrung befürworte. Eine Untersuchung und das Mobilitätsverhalten während der Corona-Pandemie, als die Straße bereits wochenlang gesperrt war, hätten gezeigt, dass die umliegenden Straßen den Zusatzverkehr verkraften könnten.
Bezirksvertretung bereit, rechtliche Schritte wegen Zuständigkeit einzuleiten
Man könne die Sperrung durch technische Hilfsmittel auch so gestalten, dass Rettungsfahrzeuge passieren könnten. Die Bezirksvertretung bekräftigte noch einmal ihren Beschluss, die Straße zu sperren – und rief den Hauptausschuss des Stadtrates an, damit er den Streit über die Zuständigkeit klärt. Für den Fall, dass er den Verkehrsausschuss für zuständig hält, erwägt sie dagegen gerichtlich vorzugehen.
Der Hauptausschuss hat nun zunächst ein salomonisches Urteil gefällt und die Politiker der unterschiedlichen Gremien sowie die Verwaltung angewiesen, in einem Fachgespräch ein möglichst sinnvolles Ergebnis zu finden. Die Initiative „Autofreie Kitschburger Straße“ und zahlreiche Bezirkspolitiker hoffen, dass man sich in dem anstehenden Gespräch dazu durchringt, die Straße zu sperren und die politischen Grabenkämpfe beendet. Wenn das Fachgespräch zu keiner Einigkeit führt, muss der Hauptausschuss über die Zuständigkeit entscheiden. Sieht er den sperrungsunwilligen Verkehrsausschuss als entscheidungsbefugt an, wird die Bezirksvertretung wohl im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgehen – und das Tauziehen ginge wohl noch einige Jahre weiter.