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Kölner GeißbockheimGericht entscheidet erneut über FC-Pläne im Grüngürtel

4 min
Blick auf das Geißbockheim des 1.FC Köln.

Blick auf das Geißbockheim des 1.FC Köln. 

Vor vier Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht in einem ersten Urteil entschieden, was der 1. FC Köln theoretisch bauen darf. Nun folgt die zweite Runde.

Zweiter Anlauf vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) im Streit um die geplante Erweiterung des 1. FC Köln am Geißbockheim um drei Fußball-Plätze und ein Leistungszentrum: Nachdem das OVG am 24. November 2022 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hatte, verhandelt es am morgigen Donnerstag erneut. Ein Urteil wird erwartet.

Zuvor hatte der Klub sich an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gewendet. Und die Richter schickten das Verfahren vor zwei Jahren zurück nach Münster, weil deren Urteil das Ergebnis „rechtlich nicht tragfähiger Erwägungen“ gewesen sei (siehe auch Info-Text). Geklagt hatte unter anderem die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“.

Vier Jahre dauerte es bis zur zweiten Runde, dabei hatte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff schon 2022 gesagt, dass es eine Lösung brauche, „und das hat nicht noch viel mehr Zeit“. Daraus wurde nichts. Der Klub hat weiter kein Leistungszentrum für 50 bis 60 Millionen Euro und keine neuen Plätze.

So soll das neue Leistungszentrum aussehen.

So soll das neue Leistungszentrum aussehen.

Selbst wenn das OVG den Bebauungsplan für wirksam erklärt: Eine schnelle Lösung dafür, dass der Klub neue Plätze bekommt, ist nicht in Sicht. Vor allem nicht auf der favorisierten Gleueler Wiese im Landschaftsschutzgebiet.

Das hat zwei Gründe. Erstens: Der Klub braucht für die städtische Wiese einen Pachtvertrag, über den der Rat entscheidet. Unter anderem sagt Ulrich Breite, Geschäftsführer der vierköpfigen Fraktion von FDP und Kölner Stadtgesellschaft: „Solange sich keine ernsthafte Mehrheit für eine Pachtvertrag abzeichnet, ist das eine Gespensterdebatte.“

Und zweitens soll die Gleueler Wiese nach einem Ratsbeschluss aus 2024 als Grünfläche gesondert geschützt werden. Das war das Ergebnis der politischen Mehrheiten und Abhängigkeiten im vergangenen Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt. Doch das Verfahren bei der Stadt ruht, da laut Sprecherin „unter anderem das Gesamtpaket für eine Neuordnung des 1. FC noch nicht vorliegt“.

Kompromiss-Plätze nicht umgesetzt

Damit ist der Kompromiss aus dem Jahr 2024 gemeint, der dem Klub neue Plätze außerhalb der Gleueler Wiese zur Verfügung stellen sollte, etwa einen Rasenplatz und ein Tennenplatz. Beide liegen rund 1,5 beziehungsweise 1,8 Kilometer vom Geißbockheim entfernt. Auch hier gilt: Bisher ist daraus nichts geworden. Möglicherweise könnte sich in der Sache nach dem Urteil etwas tun, ist zu hören.

Grünen-Fraktionschefin Christiane Martin sagt: „Zum dauerhaften Schutz der Gleueler Wiese gibt es politische Beschlüsse – diese sind gültig, unabhängig davon, welches Urteil das Gericht über den alten Bebauungsplan fällt.“ 

Nicht die FC-Pläne machten Bebauungsplan unwirksam

Besonders ärgerlich für den Klub: Vor vier Jahren hatte das OVG den Bebauungsplan wegen vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit als unwirksam bezeichnet. Sie waren nördlich der Gleueler Wiese eingeplant, im Bebauungsplan sind sie notiert als „Öffentliche Grünfläche – Kleinspielfeld“.

Das Problem laut der Richter: Beispielsweise ein voll versiegelter Basketballplatz widerspreche einer Festsetzung als Grünfläche, die Stadt habe es etwa als Sportfläche ausweisen müssen. Dadurch war der gesamte Bebauungsplan unwirksam.

Für den Fall, dass das OVG den Bebauungsplan für wirksam erklärt, hat Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Das ist laut OVG-Sprecherin möglich.

Kurz und knapp: Darum geht esSeit 1953 hat der 1. FC Köln am Geißbockheim die Flächen von der Stadt gepachtet. Er plant seit 2014 neben dem Franz-Kremer-Stadion ein Leistungszentrum auf einem Fußball-Platz. Auf der benachbarten Gleueler Wiese sollten drei neue Plätze entstehen. Den Bebauungsplan hat der Rat 2020 beschlossen. Doch das nutzte dem FC bisher nichts.

So stellte sich der FC seinen Ausbau vor Jahren mal vor. Es ist weiter die Wunschlösung.

So stellte sich der FC seinen Ausbau vor Jahren mal vor. Es ist weiter die Wunschlösung.

Problem eins: Die Gleueler Wiese ist eine städtische Fläche, der FC braucht einen politischen Beschluss für den Pachtvertrag – egal, ob der Bebauungsplan gültig ist oder nicht. Und für diesen Pachtvertrag gab es jahrelang keine umsetzbare Mehrheit, weil die Grünen aus der Kommunalwahl 2020 als stärkste Kraft hervorgingen und ein Stillhalteabkommen zur Gleueler Wiese mit der CDU und Volt abgeschlossen hatten.

Problem zwei: Gegen den Bebauungsplan wurde geklagt. Im ersten Anlauf hatte das Oberverwaltungsgericht den Plan für unwirksam erklärt, jetzt folgt der nächste Anlauf, nachdem das Bundesverwaltungsgericht Mängel festgestellt hatte.

Problem drei: Da es nicht vorwärts ging, gab es 2024 einen Kompromiss: Der Rat erlaubt dem FC das Leistungszentrum, dafür erhält er statt der Gleueler Wiese andere Fußball-Plätze. Nur ist das nicht geschehen.

Problem vier: Die Politik hat ebenfalls 2024 beschlossen, die Gleueler Wiese als Grünfläche zu schützen.