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„Grundsätzliche Frage“Initiative wehrt sich vor Gericht gegen FC-Ausbau im Kölner Grüngürtel

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So stellte der FC sein geplantes Leistungszentrum vor.

So stellte der FC sein geplantes Leistungszentrum vor.

Die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ geht denselben Schritt wie der 1. FC Köln 2023: Sie wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ein Urteil.

Nächste Wendung im Streit um die Ausbau-Pläne des Fußball-Erstligisten 1. FC Köln am Geißbockheim: Die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ (BI) wehrt sich gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, das am 14. August den Bebauungsplan nach fast sechs Jahren Rechtsstreit als wirksam bezeichnet hatte (wir berichteten). Das teilte die BI am Montag mit.

Einer der beiden Kläger im Jahr 2020 war die Bürgerinitiative. Sie wendet sich nun an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig und legt Beschwerde gegen das OVG-Urteil ein, weil es eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen hatte.

Laut einer OVG-Sprecherin ist das Urteil damit noch nicht rechtskräftig, die Beschwerde hat aber keine sogenannte aufschiebende Wirkung. Das meint nach Aussage der Sprecherin: Die Stadt muss den Bebauungsplan weiter als wirksam betrachten und dürfte beispielsweise jetzt schon eine Baugenehmigung erteilen.

Klub plant große Investitionen

Wie berichtet, plant der Klub seit 2014 ein Leistungszentrum für 50 bis 60 Millionen Euro am Geißbockheim neben dem Franz-Kremer-Stadion. Dafür muss ein Trainingsplatz weichen.

Zudem fordert der Verein weitere neue Fußballplätze, umstritten sind vor allem die einst geplanten drei Plätze auf der Gleueler Wiese nördlich des Geißbockheims. Sie liegt im Landschaftsschutzgebiet im Äußeren Grüngürtel. Das Leistungszentrum und die drei Plätze sind im Kern die Inhalte des Bebauungsplanes für die städtischen Flächen, die der Klub gepachtet hat oder pachten will.

Die BI teilte am Montag zu den Beweggründen für die Beschwerde mit: „Im Mittelpunkt steht weiterhin die aus unserer Sicht grundsätzliche Frage, ob ein umfangreiches, baulich geprägtes Sport- und Trainingszentrum im regionalplanerisch festgelegten Freiraum zulässig ist.“ 

Nabu unterstützt Beschwerde

Der Naturschutzbund NRW (Nabu) hatte auch gegen den Bebauungsplan geklagt, dieses Mal unterstützt er die BI nur in seiner inhaltlichen Forderung. 

Nächstes Jahr soll laut FC der Bau des Leistungszentrums beginnen. Philipp Türoff, Sprecher der Geschäftsführung des Klubs, sagte am Montag: „Es ist das gute Recht der Klägerseite, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Dieser juristische Schritt kommt daher für uns nicht überraschend. Er ist ein erneuter Versuch, dringend benötigte Sportinfrastruktur auf dem Rücken des Kölner Kinder-, Frauen- und Profifußballs weiter zu verzögern.“ 

Seit Jahren geht der Ausbau nicht vorwärts, unter anderem, weil es keine umsetzbare politische Mehrheit für den Pachtvertrag für die Gleueler Wiese gibt und auch das Verfahren vor Gericht noch läuft. Unabhängig vom Gerichtsverfahren versuchen Klub und Stadtrat deshalb schon länger Kompromisse außerhalb der ursprünglichen Pläne von 2014 zu finden. Doch auch auf diesem Weg gelang bislang keine schnelle Umsetzung.

Anfang Juli hat der Stadtrat in einem Kompromiss drei neue Plätze beschlossen, die nicht auf der Gleueler Wiese sein sollen, sondern im weiteren Umfeld. Doch bislang hakte es stets daran, dass die Umsetzung der Alternativen dem FC zu lange dauerte. Türoff hatte deshalb zuletzt die Gleueler Wiese als die „bislang einzige vollumfängliche Lösung“ bezeichnet.

Stobbe will Plätze auf Gleueler Wiese

Wie berichtet, hatte Klub-Präsident Jörn Stobbe zuletzt aber „null Hoffnung“, dass der FC sein Bauvorhaben wie seit 2014 geplant realisieren kann.

Am Montag betonte Stobbe, dass OVG habe „klar pro FC“ geurteilt. Er warnte davor, sich „in weiteren juristischen Endlosschleifen zu verlieren“. Im Januar 2023 hatte der 1. FC Köln sich allerdings wie die BI jetzt ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwert, als das OVG die Pläne zunächst für unwirksam erklärt hatte und ebenfalls keine Revision zugelassen hatte. Damals monierte das OVG einen Abwägungsfehler im Bebauungsplan. Der Vorsitzende des Sportausschusses des Stadtrates, Oliver Seeck (SPD), hatte damals gesagt: „Es ist das gute Recht des FC, Beschwerde einzulegen.“

Stobbe lud laut seiner Aussage von Montag Politik und Umweltverbände ein, darüber zu sprechen, wo „echte Entsiegelung“ den Grüngürtel stärken könne. Er betonte aber auch, dass es die Gleueler Wiese brauche, um „Raum für den Kölner Spitzen- und Breitensport“ zu schaffen. 

Überblick über den neuen Kompromiss.

Überblick über den neuen Kompromiss.

Im April 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht dem FC recht gegeben und verwies den Fall zurück an das OVG, das im August 2026 anders als vier Jahre zuvor urteilte – dreieinhalb Jahre, nachdem der Klub gegen die Nichtzulassung Revision eingelegt hatte.

Zur Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht dieses Mal schneller urteilen könnte, weil es den Sachverhalt kennt, sagte ein Sprecher zuletzt: „Die Dauer der Verfahren richtet sich nicht allein danach, ob das Bundesverwaltungsgericht bereits einmal mit einem Sachverhalt im Rahmen eines Verfahrens befasst war.“