Der 1. FC Köln sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Gegner der Ausbaupläne, wie die Grünen, sehen das anders.
Urteil in MünsterGericht bestärkt Ausbaupläne des 1. FC Köln im Grüngürtel

Der 1. FC Köln ist seit 1953 im Äußeren Grüngürtel beheimatet.
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Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel hat der Klub einen Sieg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster errungen: Der 2020 von der Stadt Köln aufgestellte Bebauungsplan ist rechtmäßig. Dieser sieht neben dem Leistungszentrum am Geißbockheim drei neue Fußballplätze und vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit auf der Gleueler Wiese vor. Naturschützer hatten dagegen geklagt und monieren die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.
Ausbaupläne des 1. FC Köln erneut vor Gericht
Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass der Senat keine Mängel bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erkennen könne. Bei keinem der von den Naturschützern aufgeführten Punkte zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen sah Saurenhaus Fehler bei der Bewertung der Stadt. Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Nach dem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht will der FC seine Ausbaupläne mit Nachdruck vorantreiben. „Wir brauchen dringend Plätze – je näher am Geißbockheim, desto besser. Diese Diskussion werden wir nun voll eröffnen“, sagte Präsident Jörn Stobbe am Freitagnachmittag nach der Rückkehr aus Münster in einer Medienrunde am Geißbockheim. „Wir müssen die Diskussion um die Gleueler Wiese und die Satellitenplätze nochmal führen“, betonte Stobbe. Gleichwohl zeigt sich der Klub offen für Zugeständnisse. „Wir müssen Kompromisse machen. Es wäre total absurd, von einer Kompromisslösung wie den Satellitenplätzen Abstand zu nehmen“, sagte Stobbe. Er selbst habe „null Hoffnung“, dass der FC sein Bauvorhaben in der ursprünglichen Form vollumfänglich realisieren könne.
Der FC ist nach den Worten seines Präsidenten gewillt, den Umweltschutz stärker denn je in den Fokus zu rücken: „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken.“ Der Verein lade die gesamte Stadtgesellschaft ein, „den Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, zu reparieren und auszubauen“. Stobbe reichte den Ausbaugegnern verbal die Hand: „Wenn man in den Dialog geht, muss man sich bewegen. Es liegen jetzt viele Optionen auf dem Tisch. Wir sind bereit, auf die andere Seite zuzugehen – weil auch wir den Naturschutz als total wichtig ansehen“, sagte der 60-Jährige, und weiter: „Ich würde mich sehr freuen, mit dem Nabu mal darüber zu diskutieren, wo wir in Köln gemeinsam grüne Projekte verwirklichen können.“
Angst vor einer erneuten Klage der Naturschützer habe er nicht. „Juristisch war das heutige Urteil ein Meilenstein.“ Stobbe weiß aber auch: „Wir verschließen nicht die Augen, dass es politisch schwierig ist. Bei der Diskussion gehen Freundschaften kaputt.“ Der Ausbau am Geißbockheim bleibe „ein dickes Brett. Wir brauchen einen Pachtvertrag und eine Baugenehmigung. Es wäre total vermessen, zu glauben, dass ein Gerichtsurteil alle Probleme löst.“ Dennoch verspüre er „ein bisschen Genugtuung, weil wir gefragt wurden: Was macht ihr da eigentlich?“.
Aufgrund des im Juli beschlossenen Kompromisses ist der FC bei seinen Ausbauplänen allerdings nicht mehr zwingend auf die Gleueler Wiese angewiesen. Der Stadtrat stimmte nach einem SPD-Vorstoß mehrheitlich dafür, dass der Bundesligist drei Fußballplätze in der Nähe des Geißbockheims bauen darf – sollte eine Prüfung der Verwaltung positiv verlaufen. Zudem will der FC im kommenden Jahr mit dem Bau des neuen Leistungszentrums beginnen, das auf einem Fußballplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion entstehen soll. Damit hätte der Verein seine Ausbaupläne umgesetzt.
Auf den ausgehandelten Kompromiss verwies am Freitag auch SPD-Oberbürgermeister Torsten Burmester. Die Verwaltung habe sich bereits auf den Weg gemacht, „die Situation der Trainingsplätze im Umfeld des Geißbockheimes nachhaltig zu verbessern“. Er sagte weiter: „In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum ‚Satellitenplatzmodell‘ werden in einem ersten Schritt zeitnah die letzten Fragestellungen geklärt werden, um die Baugenehmigung für die Umwandlung des Trainingsplatzes am Fort Deckstein in einen Kunstrasenplatz erteilen zu können.“
Parteikollege Oliver Seeck, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Kölner Stadtrat, sagte: „Jetzt muss auch der Ausbau der Gleueler Wiese behutsam erfolgen – die Rechtslage ist geklärt, jetzt müssen wir im Stadtrat liefern.“ Unabhängig davon soll an der Kompromisslösung festgehalten werden, da diese auch dem Breitensport zugutekommt. Das bedeute hinsichtlich der Gleueler Wiese, dass dort womöglich weniger Fußballplätze entstehen als ursprünglich vom FC geplant.
Bernd Petelkau, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, sagte: „Unser Ziel bleibt klar: Der 1. FC Köln braucht zeitnah zusätzliche Trainingsmöglichkeiten. Dafür erwarten wir jetzt konkrete Vorschläge und einen klaren Fahrplan von Oberbürgermeister und Verwaltung.“
Volker Görzel, Chef der FDP/KSG-Fraktion im Rat, nannte den Juli-Beschluss eine „gute und pragmatische Alternative“, wenn aber der Ausbau des Geißbockheims am angestammten Standort – der Gleueler Wiese – jetzt rechtssicher möglich ist, sei das der „richtige Weg“. Die drei Fraktionen kommen zusammen auf 40 von 90 Stimmen im Rat, haben dafür bislang also keine Mehrheit.
Für den FC jedoch ist die Gleueler Wiese nach wie vor die 1a-Lösung, wie FC-Geschäftsführer Philipp Türoff unmittelbar nach dem Urteil durchblicken ließ: Der Stadtratsbeschluss zu den Satellitenplätzen im Juli sei ein wichtiges Signal gewesen, um den „absoluten Notstand abzufedern“. Er sagte: „Doch faktisch stehen wir noch immer ohne jeden neuen Platz da, weil auch diese Ausweichlösungen durch umweltliche Prüfungen und bürokratische Schleifen müssen.“ Ausgelagerte Plätze mit täglichen Shuttle-Fahrten seien ohne ein „logistischer Notnagel“. „Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung.“
Gleueler Wiese seit 2024 als Grünfläche geschützt
Der alte Bebauungsplan mit der Gleueler Wiese war 2020 vom Rat geschlossen worden – nutzte dem FC jedoch nichts, da sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Kommunalwahl geändert hatten: Die Grünen schlossen als stärkste Kraft ein Stillhalteabkommen zur Gleueler Wiese mit der CDU und Volt ab. 2024 stimmte der Rat mehrheitlich dafür, die Gleueler Wiese als Grünfläche zu schützen.
Grünen-Fraktionschefin Christiane Martin sagte, für ihre Fraktion bleibe die Ratsentscheidung von 2024 entscheidend, die den dauerhaften Schutz der Gleueler Wiese vorsieht. „Mit Grünen wird es hier daher weder einen Pachtvertrag noch eine Baugenehmigung für Fußballplätze geben.“
Daran erinnert auch Sven Lehmann von den Grünen: „Dieser Schutzauftrag bleibt bestehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete für den Kölner Südwesten. Daher bedeute das Urteil nicht, dass dort automatisch gebaut werden dürfe. „Ein wirksamer Bebauungsplan allein schaffe noch keinen Baubeginn“, so Lehmann weiter. Bislang gab es dafür keine Mehrheit.
Die Entscheidung des Gerichts sei ein Rückschlag für alle, die sich seit Jahren für den Erhalt der Grünfläche einsetzen. Zugleich bedeutet das Urteil nicht automatisch, dass dort nun gebaut werden kann. „Die Gleueler Wiese im Grüngürtel ist Frischluftschneise und Erholungsraum für viele Menschen in Köln. In einer Stadt, die immer stärker unter Hitze und Flächendruck leidet, müssen solche Flächen geschützt werden“, so der Grünen-Politiker.

Blick auf die Gleueler Wiese
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Ausbaupläne für den FC bleiben umstritten
„Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“, hatten die Richter in Leipzig betont. Ein erster Verhandlungstermin in Münster für den 11. Juni dieses Jahres musste kurzfristig aufgehoben werden, da seitens der Ausbaugegner noch eine Stellungnahme zu Artenschutzfragen eingegangen war.
Gegen den Bebauungsplan war bereits 2020 Klage eingereicht worden. Auf Antrag der Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und des NRW-Landesverbands des Nabu erklärte ihn das OVG 2022 für unwirksam. Der Bebauungsplan leide hinsichtlich der Kleinspielfelder an einem „Abwägungsmangel“, hieß es. Der FC ging dagegen vor: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Münsteraner Urteil Mängel festgestellt hatte, wurde es zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.
Ob die unterlegene Partei nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegt, wollen Bürgerinitiative und Nabu noch klären. Anna von Mikecz, stellvertretende Vorsitzende des Nabu NRW, sagte, in Zeiten des Klimawandels mit anhaltender Hitze und Trockenheit oder Starkregenereignissen sei ein solches Urteil „völlig unverständlich“. „Hier wird die Bedeutung von großen, intakten Grünlandflächen im Stadtbereich für ein zukünftiges, lebenswertes Stadtklima und eine zwingend notwendige Klimaanpassung weiterhin massiv ignoriert und unterschätzt.“ Friedmund Skorzenski steht der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ vor und sagte auf dem Rückweg von Münster nach Köln: „Jetzt haben die Kölner Ratsmitglieder das Heft in der Hand.“

