Ist der Bebauungsplan für den FC-Ausbau wirksam oder nicht? Die Antwort auf die Frage wird verschoben.
Überraschende WendeGericht sagt Termin zum Kölner Geißbockheim-Ausbau ab

Das Geißbockheim genannte Klubhaus des Fußballverein 1. FC Köln mit dem Trainingsplatz 1 (links) und dem Franz-Kremer-Stadion (rechts) im Äußeren Grüngürtel.
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Überraschende Wende am Mittwochabend: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat kurzfristig den Termin am Donnerstag zur Verhandlung über den geplanten Ausbau des Fußball-Erstligisten 1. FC Köln am Geißbockheim im Äußeren Grüngürtel abgesagt.
Der Klub will dort seit zwölf Jahren ein Leistungszentrum für 50 bis 60 Millionen Euro sowie drei Fußball-Plätze bauen – doch das OVG hatte vor vier Jahren den zugrunde liegenden Bebauungsplan als unwirksam bezeichnet.
Der FC beschwerte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht, bekam Recht und das Verfahren ging zurück nach Münster zur neuen Bewertung. Am Donnerstag sollte die Verhandlung stattfinden. Dazu kommt es nun nicht.
Zur Begründung teilte das OVG mit: „Am heutigen Nachmittag ist eine Stellungnahme der Antragsteller zu Artenschutzfragen eingegangen, die weitere Aufklärung erfordert. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.“
Mit den Antragstellern sind die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ (BI) sowie der NRW-Ableger des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gemeint, sie hatten 2020 gegen den Bebauungsplan geklagt. Friedmund Skorzenski von der BI wollte auf Nachfrage nicht näher auf das Gutachten eingehen, bezeichnete es aber als „Hammer“. Es liege seit Sonntag vor, die Anwälte hätten es dann eingereicht.
Türoff will Zukunft klären
Vor der Absage hatte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff am Mittwoch gesagt: „Der Termin beim OVG in Münster ist für uns vor allem mit der Hoffnung verbunden, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Dieses Verfahren läuft seit vielen Jahren. Irgendwann muss doch einmal eine Entscheidung stehen, mit der alle Beteiligten arbeiten können.“ Und: „Unser Ziel ist nicht, vor Gericht Recht zu bekommen. Unser Ziel ist, die Voraussetzungen für die Zukunft eines wettbewerbsfähigen FC zu schaffen.“
Doch viele Beteiligte in Rathaus und Stadtrat hätten auch im Falle eines Urteils am Donnerstag nicht mit Klarheit gerechnet, weil es als wahrscheinlich galt, dass die unterlegene Partei ebenfalls wieder vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen wäre. Und die jetzige Schleife hatte ja schon vier Jahre gedauert.
Angesichts der Dauer der Prozesse gab es 2024 einen politischen Kompromiss. Er sah vor, dass der FC vorerst nicht die favorisierte Gleueler Wiese nahe des Geißbockheims mit drei Fußballplätzen bebaut, sondern dass die Verwaltung Alternativen aufzeigt. Im Gegenzug sollte er sein geplantes Leistungszentrum am Geißbockheim bekommen. Beides ist bisher nicht passiert, weil die Plätze als Ersatz fehlen.
Kurz und knapp: Darum geht es
Seit 1953 hat der 1. FC Köln am Geißbockheim die Flächen von der Stadt gepachtet. Er plant seit 2014 neben dem Franz-Kremer-Stadion ein Leistungszentrum auf einem Fußball-Platz. Auf der benachbarten Gleueler Wiese sollten drei neue Plätze entstehen. Den Bebauungsplan hat der Rat 2020 beschlossen. Doch das nutzte dem FC bisher nichts.
Problem eins: Die Gleueler Wiese ist eine städtische Fläche, der FC braucht einen politischen Beschluss für den Pachtvertrag – egal, ob der Bebauungsplan gültig ist oder nicht. Und für diesen Pachtvertrag gab es jahrelang keine umsetzbare Mehrheit, weil die Grünen aus der Kommunalwahl 2020 als stärkste Kraft hervorgingen und ein Stillhalteabkommen zur Gleueler Wiese mit der CDU und Volt abgeschlossen hatten.
Problem zwei: Gegen den Bebauungsplan wurde geklagt. Im ersten Anlauf hatte das Oberverwaltungsgericht den Plan für unwirksam erklärt, jetzt folgt der nächste Anlauf, nachdem das Bundesverwaltungsgericht Mängel festgestellt hatte.
Problem drei: Da es nicht vorwärts ging, gab es 2024 einen Kompromiss: Der Rat erlaubt dem FC das Leistungszentrum, dafür erhält er statt der Gleueler Wiese andere Fußball-Plätze. Nur ist das nicht geschehen.
Problem vier: Die Politik hat ebenfalls 2024 beschlossen, die Gleueler Wiese als Grünfläche zu schützen.
