Die Sperranlage zur Entlastung der A4-Brücke in Höhe des Container-Bahnhofs Eifeltor erfüllt ihren Zweck.
Neue Sperranlage auf der A46000 Lkw seit 1. August abgefischt

6000 Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkungen auf der A4 wurden seit 1. August geahndet: Die neue Schrankenanlage in Höhe der Ausfahrt Klettenberg erfüllt ihren Zweck.
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Die Lkw-Schrankenanlage in Fahrtrichtung Olpe auf der Autobahn 4 in Höhe der Anschlussstelle Köln-Klettenberg erfüllt ihren Zweck. Rund 6000 Verstöße von Lkw-Fahrern gegen das zulässige Höchstgewicht oder die zulässige Achslast wurden seit dem 1. August registriert. Die Anlage war am 17. Juli in Betrieb genommen worden.
Davon waren die Hälfte Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 44 Tonnen, die an der Ausfahrt Klettenberg abgeleitet wurden und die Umleitung über die Luxemburger Straße und den Militärring bis zur Auffahrt Köln-Eifeltor nehmen müssen.
Der Einbau der Sperranlage war erforderlich, weil die Gewichtsbeschränkung der maroden Eifeltor-Brücke auf der A4 immer wieder von Lkw-Fahrern missachtet wurde. Seit 1. August müssen Lastwagen Richtung Olpe mit einem Gesamtgewicht bis zu 44 Tonnen in diesem Abschnitt den rechten Fahrstreifen nutzen, die beiden anderen Fahrspuren sind nur für Lkw bis 7,5 Tonnen freigegeben.
Bisher hat es nach Angaben der Autobahn GmbH Rheinland kaum Diskussionen mit uneinsichtigen Lkw-Fahrern gegeben, die vor einer geschlossenen Schranke landeten. Ein Eingreifen der Polizei sei in keinem Fall nötig gewesen.
Die Sperranlage in der Auffahrt Klettenberg ist seit 29. Juli in Betrieb. Seither musste dort 300 zu schweren Lastwagen die Auffahrt auf die A 4 verweigert werden.
Nicht nur die Fahrer, auch Speditionen müssen zahlen
Lkw-Fahrer und Speditionen müssen bei Verstößen gegen die Gewichtsbeschränkungen, die durch automatische Wiegesysteme oder Sperranlagen an Autobahnen erkannt werden, mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen. Sie liegen zwischen 30 und 425 Euro. Bei einer Gewichtsüberschreitung von mehr als fünf Prozent ist zusätzlich ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig.
Grundsätzlich gilt: Neben den Fahrern werden auch die Fahrzeughalter zur Kasse gebeten. Je nach Verstoß müssen sie oft deutlich höhere Strafen zahlen. Bei schweren Lkw über 7,5 Tonnen sieht der Bußgeldkatalog separate Strafen für die Halter vor, weil sie für die Kontrolle der Beladung verantwortlich sind.