Vermieter bedroht und angegriffen44-jähriger Kölner zu Geldstrafe verurteilt

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 44-jährigen Mann zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das erste Delikt hatte der Angeklagte, der einen 450-Euro-Job hat, ohne zu zögern eingeräumt, das zweite jedoch bestritten: „Ich schlage keine Frau.“

Bei dieser Frau handelt es sich um eine Altenpflegerin, bei der und deren Lebensgefährten er lange in Eintracht zur Untermiete in einer Wohnung am Ring wohnte. Bis es zum Streit kam. Im Zeugenstand sagte die 46-Jährige, Bernd K. (Name geändert) sei Miete schuldig geblieben; bis heute warte sie vergeblich auf rund 2000 Euro. Zum 31. Dezember 2019 hätten sie ihm gekündigt, doch er habe keine Anstalten gemacht, sein Zimmer zu räumen.

Angeklagter soll in Köln eine Tür eingetreten haben

Als er eines Abends, es war der 15. Januar, „wie immer betrunken“ nach Hause gekommen sei und sie wieder einmal beleidigt habe, sei sie kurzerhand in den Waschraum mit den Sicherungskästen gegangen, habe ihm den Strom abgestellt, danach die Tür zugeschlossen und den Schlüssel nicht herausgerückt. In der Nacht Nacht trat Bernd K. die Türe ein und legte den Schalter des Sicherungskastens wieder um.

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Am nächsten Morgen entdeckte die Mieterin, was geschehen war. Erneut habe sie den Strom abgestellt, sagte sie vor Gericht. Da sei Bernd K. wutentbrannt mit einem Baseballschläger aus seinem Zimmer gekommen, habe sie bedroht und gegen einen Türpfosten geschubst. Ein gefährlicher Moment, denn seit einem Bruch der Wirbelsäule vor vier Jahren habe sie ein Implantat, einen Fixateur, im Rücken. Sie rief die Polizei.

Ex-Mieter wohnt mittlerweile am Kölner Rheinufer

Noch immer ist der Streit nicht beigelegt. Nach dem Rausschmiss mit Hilfe der Beamten behielten die Frau und ihr Lebensgefährte die Habseligkeiten des säumigen Untermieters als Pfand. Sie sei bereit, einen Teil der Sachen mit den Schulden zu verrechnen, sagte sie, doch darauf lasse sich Bernd K., der inzwischen am Rheinufer in der Altstadt wohnt, nicht ein. Der Angeklagte, der seine frühere Mieterin „sehr dominant“ nannte, beschwerte sich, dass ihm die persönlichen Dinge vorenthalten würden. „Sogar an meine Steuerunterlagen komme ich nicht ran.“ In seiner kurzen Urteilsbegründung sagte der Amtsrichter: „Ihnen sind die Sicherungen durchgebrannt.“

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