Digitale Parkkontrollen sollen Knöllchen effizienter ausstellen und Rad- und Fußwege in Köln sicherer machen.
Automatisierte KnöllchenVolt will Falschparker in Köln künftig mit Scan-Autos erfassen

Wenn die Parkkontrolle digitalisiert würde, fänden Falschparker in Köln solche Zettel nicht mehr an ihrer Windschutzscheibe. (Symbolbild)
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Volt will Parksünder in Köln künftig digital erfassen. Ziel ist, wesentlich effizienter Knöllchen auszustellen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür will Volt Scan-Fahrzeuge durch Köln fahren lassen, die Falschparker erfassen. Der Hauptausschuss des Stadtrates beschäftigt sich am Montag mit dem Thema, eine politische Entscheidung ist aber noch nicht zu erwarten.
Der Bundesrat hat schon im September 2023 die Bundesregierung dazu angehalten, die gesetzlichen Vorgaben für ein digitales Parkraummanagement zu schaffen. Zur Begründung führte der Bundesrat an: Eine Fußstreife könne nur etwa 50 Fahrzeuge pro Stunde kontrollieren, Videokontrollen hingegen bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde erfassen.

Systeme im Scan-Auto zur Erfassung von Falschparkern, das voriges Jahr testweise durch Düsseldorf fuhr.
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Im Mai 2026 novellierte der Bundestag dann das Straßenverkehrsgesetz und gab den Kommunen den Handlungsspielraum, den ruhenden Verkehr digital und automatisiert zu kontrollieren.
Falschparker blockieren regelmäßig Radwege und behindern Fußgänger. Das führt auch zu Unfällen, zum Beispiel wenn Radfahrende in den Autoverkehr ausweichen müssen. Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2020 zeigte, dass jeder fünfte Unfall mit verletzten Fußgängern und Radfahrern im Zusammenhang mit parkenden Autos stehe. Sie wurde in Sachsen-Anhalt durchgeführt, ist laut UDV aber auf ganz Deutschland übertragbar.
Kölner Verkehrsdienst hat 200 Mitarbeiter für 47.000 Parkplätze
Ausreichend kontrollieren können die mehr als 200 Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes in Köln kaum, denn sie überwachen 47.000 gebührenpflichtige Parkplätze, so die Zahlen aus dem Jahr 2023. Schon in jenem Jahr hatte die damalige Ordnungsamtsleiterin Athene Hammerich gesagt: „Mein Wunsch ist, die Parkraumüberwachung zu digitalisieren.“ Wenn es dafür einen Rechtsrahmen geben sollte, sei das der „Schlüssel in die Zukunft“.
Volt sieht drei Voraussetzungen, die für die Automatisierung noch erfüllt werden müssen: die vollständige Digitalisierung des Bewohnerparkens, ein zentrales Parkregister sowie eine aktuelle digitale Kartengrundlage für den öffentlichen Straßenraum. Der mobilitätspolitische Sprecher der Volt-Fraktion, Dustin Wegner, sagte: „Wenn Rettungswege blockiert sind oder Radwege zugeparkt werden, geht es um Menschenleben.“ Digital unterstützte Parkraumkontrolle erhöhe die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger und entlaste gleichzeitig das Ordnungsamt für andere wichtige Aufgaben.
Nach Wunsch von Volt soll die Verwaltung auch prüfen, ob künftig Kameras an KVB-Bussen und -Bahnen Falschparker erkennen können. Und datenschutzrechtliche Bedenken sollen mitgedacht werden, „um frühzeitig Akzeptanz zu schaffen“.
Politische Entscheidung in Köln noch nicht zu erwarten
Die Ratsfraktion von Volt hat das Thema mit einem Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am Montag gesetzt. Die Idee erhält Unterstützung anderer Fraktionen, doch ist am Montag keine Entscheidung zu erwarten. SPD und Grüne sprechen sich auf Anfrage grundsätzlich für eine digitale Parkraumkontrolle aus, es seien zum jetzigen Zeitpunkt aber noch zu viele Fragen ungeklärt.
Die SPD würde lieber in den Fachausschüssen für Verkehr, in dem für Digitalisierung und in dem für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen über das Thema diskutieren. Die Grünen wollen auf eine rechtliche und finanzielle Einordnung durch die Verwaltung warten. Der Fraktionsvorstand der CDU will sich am Montag beraten und sieht ebenfalls noch offene Fragen, zum Beispiel bei der Finanzierung.
Einige Städte in den Niederlanden setzen schon seit Jahren auf Scan-Fahrzeuge, darunter Amsterdam seit 2013. Die zusätzlichen Bußgeldbescheide bescheren den dortigen Städten Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Kritik kommt von der niederländischen Datenschutzaufsicht: Nach ihrer Schätzung ergehen landesweit jährlich rund 500.000 Parkbescheide zu Unrecht. Bei 250 bis 375 Millionen Scans im Jahr führe schon ein kleiner Anteil an Fehltreffern zu Hunderttausenden falschen Bescheiden. Kritiker bemängeln zudem, dass die Kameras nicht erkennen können, ob jemand nur kurz be- oder entlädt.
Versuche mit Scan-Autos in Deutschland als Vorbild für Köln
In Heidelberg fuhr 2025 bereits zwei Wochen lang ein Scan-Fahrzeug durch die Straßen. Der Untersuchungsraum umfasste zwei innerstädtische Gebiete, durch die das Auto insgesamt knapp 33 Stunden gefahren ist. 2886 ahndbare Parkverstöße wurden festgestellt, darunter 383 Fälle von Falschparken. Es erkannte 1,5 Verstöße pro Minute, die Stadt Heidelberg spricht von einer zwölffachen Effizienzsteigerung gegenüber dem, was eine zweiköpfige Fußstreife leisten kann. Die vollständige digitale Kartierung der Flächen konnte innerhalb von zwei Befahrungstagen abgeschlossen werden.
Der Pilotversuch habe gezeigt, dass die Technik zuverlässig und datenschutzkonform eingesetzt werden kann, resümierte die Stadt. Heidelbergs Mobilitätsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) sagte zum Projekt: „Der Versuch hat gezeigt, dass ein gezielter Einsatz der Technik insbesondere dort sinnvoll sein kann, wo die Verkehrssicherheit betroffen ist, etwa an Schulen oder Feuerwehrzufahrten. Über einen konkreten Einsatz wird mit Augenmaß und im politischen Diskurs zu entscheiden sein.“

Das Scan-Auto aus Heidelberg nahm 1,5 Parkverstöße pro Minute auf.
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Zurzeit bekommt man in Heidelberg aber weiterhin Knöllchen von einem Menschen. Die Stadt teilte mit: „Vor der Überführung in einen Echtbetrieb durch die Stadt Heidelberg sind noch technische, personalrechtliche und wirtschaftliche Fragen detailliert zu klären.“ Mit den Ergebnissen will das Land Baden-Württemberg einen Handlungsleitfaden verfassen.
Auch Düsseldorf testete im August 2025 bereits ein Scan-Fahrzeug, um Falschparker zu erwischen. Zu der Zeit gab es in NRW aber noch keine rechtliche Grundlage für die automatisierte Kontrolle von Parkscheinen oder digitalen Parkberechtigungen – anders als in Baden-Württemberg. Deshalb war der Einsatz des Düsseldorfer Autos auf Verstöße beschränkt, bei denen ein konkreter Anfangsverdacht wie das Halten im Halteverbot oder auf dem Radweg gegeben war.
