Wegen Betrugs verurteiltKölner lässt sich zu Unrecht Miete vom Jobcenter zahlen

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Kölner Land- und Amtsgericht

Das Land- und Amtsgericht Köln an der Luxemburger Straße.

Köln – Zehnmal 580 Euro ließ sich Peter K. vom Jobcenter als Miete für eine Wohnung in Junkersdorf überweisen. Zu Unrecht, wie sich dann herausstellte. Deshalb musste er sich am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht für Betrug verantworten. Anfangs stritt er den Vorwurf hartnäckig ab. Erst nachdem ihm die Richterin eindringlich klargemacht hatte, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde, knickte er ein. Dazu trug allerdings auch die Beweislage bei.

Offiziell wohnte Peter K. (Name geändert), der von Hartz IV lebt und nach seinen Angaben vor anderthalb Jahren Privatinsolvenz beantragt hat, vom 1. Mai 2018 bis zum 28. Februar 2019 als Untermieter in jener Wohnung. Zunächst mochte er nur zugeben, dass er zwei Monate früher aus dem Mietshaus ausgezogen sei. Die restliche Zeit habe er an der angegebenen Adresse „im Keller gewohnt“. Das könnten Verwandte und Freunde bezeugen, ebenso seine Frau, von der er damals getrennt lebte und die ihm alle zwei Wochen „die Kinder gebracht“ habe.

Durch Nachrichten aus WhatsApp-Chat überführt

Dass er wenig später den Keller, in dem er auf einer Matratze geschlafen habe, als „zugemüllt“ beschrieb, sprach allerdings dagegen, dass er dort regulär und Miete zahlend wohnte. Ungläubig fragte die Richterin: „Ihre Frau hat Ihnen die Kinder also in den Keller gebracht?“ Zuvor hatte sie einige Stellen aus dem WhatsApp-Chat zwischen Peter K. und seinem vermeintlichen Vermieter, der allem Anschein nach illegal mit kassierte, vorgelesen, unter anderem diesen eindeutigen Satz: „Aber wenn das auffliegt, ist das Sozialbetrug.“

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Als hätte es eines weiteren Beweises bedurft, wurde schließlich eine Zeugin gehört. Die 33-Jährige bestätigte, sie habe zum 1. Mai 2018 die Parterre-Wohnung gemietet, in der Peter K. angeblich wohnte, bevor er nach Rondorf zog.

Die Amtsrichterin folgte dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft und verurteilte Peter K., der mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist, zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 à zehn Euro.

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