Löschung einer „ZDF Magazin Royale“-FolgeFernsehratsmitglieder wollen neue Abstimmung

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Jan Böhmermann, Moderator, steht im Anschluss an seine Late-Night-Show „ZDF Magazin Royal“ vor seinem Orchester, dem Rundfunk Tanzorchester Ehrenfeld.

Jan Böhmermann, Moderator, steht im Anschluss an seine Late-Night-Show „ZDF Magazin Royal“ vor seinem Orchester, dem Rundfunk Tanzorchester Ehrenfeld.

Vor einigen Wochen beschloss der ZDF-Fernsehrat die Löschung eines Beitrags des „ZDF Magazin Royale“. Doch nun verlangen einige Mitglieder eine neue Abstimmung.

Am 8. Dezember kam es im ZDF-Fernsehrat zu einem seltenen Ereignis. Das Aufsichtsgremium stimmte mit knapper Mehrheit zwei Programmbeschwerden gegen das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann zu. Das ZDF löschte die Folge, in der sich der Satiriker mit sogenannter ritueller Gewalt beschäftigt hatte, daraufhin aus der Mediathek.

Der 42-Jährige und seine Redaktion waren unter anderem der Frage nachgegangen, ob es sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ritualen etwa von satanistischen Kulten tatsächlich gibt oder ob eine einzelne Psychotherapeutin, mit der die Redaktion schon vor der Ausstrahlung eine juristische Auseinandersetzung führte, dies aus eigenem Interesse lediglich behauptet. 

In der Programmbeschwerde wurde unter anderem der Vorwurf erhoben, die Ausgabe der Sendung zeige „mangelnde Differenzierung“, habe eine „verhetzende Wirkung“ und betreibe „gezielte Stimmungsmache gegen alle Betroffenen sexualisierter Gewalt“.

Chaotische Abstimmung

Doch gegen die Entscheidung des Fernsehrats gibt es Widerstand aus den eigenen Reihen. Vier Mitglieder, darunter auch die ehemalige Kölner Bürgermeisterin Angela Spizig, haben in einem Brief an die Vorsitzende des Gremiums, der dieser Zeitung vorliegt, beantragt, in der kommenden Sitzung am 15. März erneut über die Programmbeschwerde zu beraten. 

In der Sitzung Anfang Dezember sei der Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß behandelt worden. Der Vorsitzende des zuständigen Programmausschusses habe nicht wie üblich über Beschluss und Begründung des Ausschusses berichtet, sondern eine ausführliche persönliche Erklärung abgegeben, weshalb der Beschwerde aus seiner Sicht stattgegeben werden solle. Es sei der Eindruck entstanden, er habe die Auffassung des Ausschusses wiedergegeben. 

„Die Frage, ob durch den Beitrag Programmlichtlinien verletzt wurden (das einzige Entscheidungskriterium für die Entscheidung des Fernsehrats!), wurde dabei überhaupt nicht thematisiert. Es ist nicht Aufgabe des Fernsehrats, über die Eignung von Themen, z.B. Satire, zu befinden, denn das ist durch die verbriefte Rundfunkfreiheit geschützt“, schreiben die vier Mitglieder, darunter zwei stellvertretende Vorsitzende. 

Die folgende Abstimmung sei unter anderem durch die hybride Durchführung wegen des Bahn-Streiks chaotisch gewesen. Das digitale Abstimmungstool, das ein eindeutiges Ergebnis ergeben hätte, sei nicht genutzt worden. Wortmeldungen und Zwischenrufe seien nicht gehört worden. 

Selbstverständlich sei es allen Mitgliedern des Fernsehrats unbenommen, eine individuelle Entscheidung über jeden Sachverhalt zu treffen, „aber sie sollte den Richtlinien entsprechen und auf Fakten basieren, nicht auf emotionalen Reaktionen.“

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