Egal ob Schule, Freizeit, Wochenende oder Ferien, mit dem Schüler-Ticket rund um die Uhr mobil sein. Einfach losfahren, ohne sich Gedanken über Preise, Geltungsbereiche oder Tarife machen zu müssen. Neu ist jetzt das Online-Formular zum Schüler-Ticket.
Und so geht's
Das Formular...
- online ausfüllen
- ausdrucken
- unterschreiben
- im Schulsekretariat abgeben
- Schüler-Ticket erhalten
Das Onlineformular kann nur von Schülern an weiterführenden Schulen (ausgenommen Übergangstarif VRR und Rheinland-Pfalz) genutzt werden.
Gültigkeit
Das Schüler-Ticket gilt während eines Schuljahres im ganzen VRS, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild (Grundschüler der Klassen 1 - 4 benötigen keinen Schülerausweis) oder einen amtlichen Lichtbildausweis.
Info
Bestellanträge
Bestellanträge für alle SchülerTickets sind auf dieser Internetseite, in den KVB-KundenCentern und den Sekretariaten der Schulen erhältlich. Der Antrag muss bis spätestens zum 10. des Vormonats vor Vertragsbeginn bei der KVB vorliegen.
Schriftliche Auskunft
Schriftlich erreichen Sie die KVB unter: KVB AG - 13222 Kundenbetreuung - 50927 Köln oder per Mail unter schuelerticket@kvb-koeln.de
Telefonische Auskunft
Bei Fragen zum Thema SchülerTicket wählen Sie bitte die Telefonnummer0221/547 3654 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr oder dieKVB-Info-Hotline 01806/504030 (Festnetz 20 Cent, Mobil maximal 60 Cent pro Verbindung) .
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, also bis Ende der Schulpflicht, erfolgt die Verlängerung für das nächste Schuljahr automatisch. Nichtschulpflichtige Schüler müssen zum Erwerb eines Schüler-Tickets eine Berechtigung nachweisen.
e-Ticket auf Chipkarte
Das Schüler-Ticket wird für jeden Schüler in Form eines elektronischen Tickets e-Tickets auf einer Chipkarte ausgegeben. Darin eingetragen werden der Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Geltungsdauer des Tickets sowie der Schulname. Der Verlust des Schüler-Tickets muss umgehend der KVB gemeldet werden. Mit Bescheinigung der Schule wird dann eine Ersatz-Chipkarte gegen ein Entgelt von zehn Euro ausgestellt und das e-Ticket auf der verlorenen Chipkarte gesperrt. Das Entgelt wird ebenfalls bei zerstörten oder nicht zurückgegebenen Chipkarten erhoben. Bei Mehrfachausstellungen von Ersatz-Chipkarten eines zwölfmonatigen Zeitraums erhöht sich die Chipkartengebühr von zehn auf 20 Euro.
Das Schüler-Ticket gibt es in folgenden Varianten:
- für weiterführende Schulen der Stadt Köln
- für Grund- und weiterführende Schulen im Fakultativmodell
- für weiterführende Schulen im Solidarmodell
- Schüler-Ticket Rheinland-Pfalz
- Schüler-Ticket im Großen Grenzverkehr VRR/VRS