Fall Block: Früherer BND-Präsident Hanning legt Beschwerde gegen Hamburger Justiz vor
Ex-BND-Chef greift Justiz anHanning reicht im Fall Block Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Ex-BND-Präsident August Hanning hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht. (Archivbild)
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August Hanning (80), der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, hat im Kontext der Untersuchungen zur Entführung der Block-Kinder eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Hamburger Justiz vorgelegt. Gegen Hanning wird selbst ermittelt. Er sehe laut Berichten des „Hamburger Abendblatt“ und der dpa „erhebliche Anhaltspunkte für ein strukturelles Versagen rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen der Hamburger Justiz“. Vonseiten der Justizbehörde wurde der Eingang des Schreibens bestätigt und eine gewissenhafte Prüfung zugesichert.
Im aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen die Unternehmerin Christina Block ist Hanning nicht angeklagt. Der Prozess thematisiert die Entführung ihrer Kinder aus der Obhut des Vaters in Dänemark während der Jahreswende 2023/24. Die Anklage wirft Block vor, den Auftrag nach einem langwierigen Sorgerechtsstreit gegeben zu haben; sie weist diesen Vorwurf zurück.
Fokus auf gescheiterten Entführungsversuch
Rund ein Jahr vor der Aktion zur Rückführung der Kinder gab es mutmaßlich schon einen misslungenen Versuch der Entführung. Aus diesem Grund gab die Staatsanwaltschaft in Hamburg Mitte September des Vorjahres bekannt, dass Untersuchungen gegen den ehemaligen BND-Leiter sowie einen LKA-Beamten im Ruhestand eingeleitet wurden.
Die beiden Männer sollen als Leiter einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Entführung der Kinder akzeptiert haben. Für die Durchführung soll ein Betrag von über 100.000 Euro geflossen sein. In Deutschland und der Schweiz wurden durch die Staatsanwaltschaft 13 Durchsuchungen veranlasst. Ferner räumte die Behörde vor einem Monat ein, dass im Zuge des Verfahrens ein verdeckter Ermittler per Gerichtsbeschluss zum Einsatz kam.
Leon Kruse, der Anwalt von Hanning, stufte den Einsatz des verdeckten Ermittlers als illegal ein. Gleiches gelte für eine laut seiner Darstellung durchgeführte Telefonüberwachung von Journalisten. Kruse führte aus: „Man bekommt mit zunehmender Dauer des Block-Verfahrens allerdings den Eindruck, dass die Strafprozessordnung für die Hamburger Justiz kaum noch eine Rolle spielt“. Über seinen Rechtsbeistand ließ Hanning die von der Anklagebehörde vorgebrachten Anschuldigungen dementieren. (red)
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