Hartes Urteil nach Klebe-ProtestKlimaaktivistin zu Haft ohne Bewährung verurteilt

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Klimaaktivistin Maja W. bei einer Blockade-Aktion der Gruppe „Letzte Generation“ am 1. März in Berlin.

Klimaaktivistin Maja W. bei einer Blockade-Aktion der Gruppe „Letzte Generation“ am 1. März in Berlin.

Das Urteil „macht mir unheimlich Angst“, erklärte die 24-Jährige. Sie wolle aber weiter „Widerstand leisten“, bekräftigte die Aktivistin.

Nach einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie ist die Klimaaktivistin Maja W. zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die 24-Jährige aus Bayern, die sich an dem Holzrahmen des Gemäldes „Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) festgeklebt hatte, habe sich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil. 

Richterin begründet hartes Urteil gegen „Letzte Generation“-Aktivistin 

Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht. Dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat damit erstmals ein Berliner Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaaktivisten nach Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ verhängt.

„Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann in ihrer Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und gesagt habe, dass sie sich weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde. Es liefen zahlreiche weitere Verfahren gegen die Frau. Es gebe keine positive Sozialprognose.

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Die 24-Jährige und eine weitere Aktivistin der Gruppe „Letzte Generation“ hatten sich im August 2022 mit Sekundenkleber an den Rahmen festgeklebt. Es sei ein Schaden von 2385 Euro entstanden, hieß es in einem gegen die Frau erlassenen Strafbefehl.

Klimaprotest der „Letzten Generation“: „Gemälde ist durch eine Glasscheibe geschützt“

Im Juni 2022 hatte sich die Frau außerdem mit drei weiteren Aktivisten auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Zum Prozess kam es, weil die 24-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. 

Vor Gericht erklärte sie, sie nehme seit mehr als einem Jahr an Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ teil. „Ich beteilige mich nicht leichtfertig und unüberlegt“, sagte sie. Der Protest in der Gemäldegalerie sei symbolisch gewesen. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter.

„Wir haben darauf geachtet, dass das Gemälde durch eine Glasscheibe geschützt ist“, sagte die Frau. Ihr Verteidiger sagte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt – er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und nicht wertvoll. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein.

Aktivistin von  „Letzte Generation“ äußert sich: „Diese Verurteilung macht mir unheimlich Angst“

Nach dem Urteilsspruch äußerte sich die 24-Jährige ebenfalls. „Ich bin fassungslos, was da gerade im Gericht passiert ist“, zitierte die „Letzte Generation“ sie in einer Pressemitteilung. „Diese Verurteilung macht mir unheimlich Angst, aber es macht mich auch unglaublich wütend. Hier werden Menschen hinter Gitter gebracht, die sich dafür einsetzen, dass unsere Grundrechte eingehalten werden“ führte sie aus.

„Viel mehr Angst“ mache ihr jedoch, „was passiert, wenn wir jetzt nicht handeln. Ich werde nicht dabei zusehen, wie wir die Gesellschaft in die Vernichtung führen“, bekräftigte die 24-Jährige und kündigte an, weiterhin „Widerstand leisten“ zu wollen. (das/dpa)

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