Nach StraßenblockadeNeun Klimaaktivisten wegen Nötigung vor Gericht

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Angeklagte Klimaaktivisten sitzen mit ihren Anwälten in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Trier.

Die Aktivisten sollen im Juni 2021 bei einer Aktion einen Stau ausgelöst haben.

Wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten in Trier kam ein Krankenwagen mit Blaulicht nicht durch.

Neun Klimaaktivisten müssen sich seit Montag wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Den zwei Frauen und sieben Männern wird vorgeworfen, im Juni 2021 in Trier am Moselufer eine Straße mit einem Holzgerüst für rund 15 Minuten blockiert zu haben, um damit für den Klimaschutz zu demonstrieren.

Dabei soll unter anderem ein mit Blaulicht fahrender Krankenwagen an der Durchfahrt gehindert worden sein, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage.

Straßenblockade: Krankenwagen muss über Grünstreifen ausweichen

Auch nach polizeilicher Aufforderung sollen die Angeklagten den Krankenwagen nicht durchgelassen haben, sodass dieser nach einiger Wartezeit über einen erhöhten Grünstreifen ausweichen habe müssen. „Nur durch Glück“ habe die Verzögerung der Gesundheit der Person im Krankenwagen nicht geschadet, sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten waren laut Gericht zur mutmaßlichen Tatzeit zwischen 17 und 57 Jahre alt.

Im gebildeten Stau hätte auch eine hochschwangere Frau in Wehen in einem Auto Sorge und Ängste gehabt, ob sie rechtzeitig zur Geburt das Krankenhaus erreichen würde, sagte die Staatsanwältin. „Ich bedauere, dass eine Frau in Wehen im Stau steckte“, sagte einer der Angeklagten, ein 28 Jahre alter Student. Die Aktion habe sich nicht gegen einzelne Verkehrsteilnehmer gerichtet.

Aktion habe sich nicht gegen einzelne Verkehrsteilnehmer gerichtet

„Adressat war die Politik, die ihrer Verantwortung für Klimagerechtigkeit nicht gerecht wird“, sagte ein angeklagter 59-Jähriger. Er habe gehofft, durch die Aktion mehr Menschen für den Klimaschutz zu mobilisieren. Eine Angeklagte entschuldigte sich bei den Menschen, die durch die Aktion möglicherweise zu Schaden kamen. „Mir liegt es fern, Menschen Schaden zuzufügen.“

Bei der Demonstration am Krahnenufer an der Einmündung zum Irminenfreihof hatte die Polizei die Auflösung angeordnet und auch umgesetzt. Dabei soll sich ein Angeklagter gegen seine Fixierung gewehrt haben, sagte die Staatsanwältin. Ein weiterer Demonstrant sei von der Feuerwehr vom Holzgerüst geholt worden. Die anderen sollen von der Polizei teils von der Straße getragen worden sein. Der Prozess vor einem Jugendrichter ist bis zum 27. September terminiert. (dpa)

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