Das Amtsgericht Oslo hat am Montag dem Antrag von Marius Borg Høiby auf Entlassung aus der Untersuchungshaft stattgegeben. Das berichtet unter anderem die norwegische Tageszeitung „VG“. Seine Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker hatten zuvor dargelegt, dass eine Fortführung der Maßnahme nicht mehr verhältnismäßig sei. Der 29-jährige Sohn von Königin Mette-Marit kann das Anwesen Skaugum in Asker dennoch vorerst nicht verlassen.
Gegen die Gerichtsentscheidung legte die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag Rechtsmittel ein. Nach Angaben von Polizeianwältin Oda Karterud wurde beantragt, den Vollzug bis zur Entscheidung der nächsthöheren Instanz auszusetzen. Diesem Gesuch entsprach das Gericht, sodass Høiby die seit dem 13. Juli angeordnete elektronische Fußfessel weiterhin tragen muss. Über die Aufhebung der U-Haft entscheidet nun das Berufungsgericht Borgarting.
Strenge Meldeauflagen und Drogenscreenings vorgesehen
Sollte das Berufungsgericht die Entlassung bestätigen, träten umfangreiche Auflagen in Kraft. Der Beschluss sieht vor, dass sich Høiby regelmäßig bei den Polizeibehörden melden sowie unangekündigte Alkohol- und Drogentests absolvieren muss. Entfallen würde hingegen die derzeitige strikte Begrenzung seines Aufenthalts auf das Wohnhaus und die Terrasse auf Skaugum.
Parallel zum Verfahren bemüht sich der 29-Jährige um eine berufliche Tätigkeit, bislang jedoch ohne Ergebnis. Wie die norwegische Zeitung „Nettavisen“ berichtet, sei das Vorhaben innerhalb des ursprünglich anvisierten Zeitraums von vier Wochen nicht geglückt.
Erschwerte Stellensuche ohne Führerschein
Verteidiger Daniel Storrvik erklärte laut „Nettavisen“, dass sein Mandant arbeitswillig sei, die Suche sich jedoch kompliziert gestalte. Da Høiby über keine Fahrerlaubnis verfüge, hänge er von öffentlichen Verkehrsmitteln ab, die rund um Skaugum nur unzureichend verkehrten.
Zudem erschwere die mediale Aufmerksamkeit die Lage. Storrvik betonte: „Sein beschädigter Ruf schränkt die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt deutlich ein.“ Høiby war in erster Instanz wegen schwerer Delikte verurteilt worden. Konkrete Bewerbungsabsagen wurden bislang nicht öffentlich bekannt. (jag)

