Der Kölner Völkerstrafrechtler Claus Kreß zeigt sich erleichtert über die Absetzung des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, Karim Khan.
Chefankläger in Den Haag abgesetzt„Die offene Flanke selbst mit herbeigeführt“

Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, sitzt im Gerichtssaal des Weltstrafgerichts (Archivbild).
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Herr Professor Kreß, Sie sind in Den Haag Berater des Anklägers. Was sagen Sie zur Absetzung Karim Khans durch die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)?
Das ist eine Erleichterung mit Blick auf die Institution, die aufgrund der Angriffe insbesondere der Vereinigten Staaten ohnehin im Feuer steht. Die ungeklärte Situation um den bereits zuvor suspendierten Ankläger war zu einer schweren Belastung des Gerichtshofs geworden.
Das gilt nach Ihrer Ansicht unabhängig davon, ob die Vorwürfe sexueller Belästigung zutreffen?
Ja. Ob die Vorwürfe zutreffen, weiß ich nicht. Das Untersuchungsverfahren war leider sehr intransparent. Das sollte man in der Zukunft anders machen. Ich hätte mir aber unabhängig davon gewünscht, dass Karim Khan im Interesse des Gerichtshofs zurückgetreten wäre. Das hätte nicht mit einem Schuldeingeständnis zu den Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens verbunden sein müssen.

Der Kölner Straf- und Völkerrechtler Claus Kreß, Berater des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof IStGH und Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof IGH in Den Haag
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Khan hat durch Haftbefehle gegen Mitglieder der israelischen Regierung sowohl Israel als auch die Vereinigten Staaten aufs Äußerste gereizt. Er selbst sieht sich als Opfer einer von Jerusalem und Washington orchestrierten Kampagne. Liegt nicht zumindest ein solcher Verdacht nahe, dass mit dem Ankläger die ganze Institution diskreditiert werden sollte?
Bei konkreten Anzeichen für eine solche Kampagne hätten die Vertragsstaaten kaum mit einer Zweidrittelmehrheit für die Absetzung gestimmt.
Vielleicht wollten sie durch diese Entscheidung einer weiteren Beschädigung des Gerichts wehren.
Das hat sicher eine Rolle gespielt. Hinzu kam vermutlich die Überzeugung, dass der Ankläger durch ein zumindest hochgradig unprofessionelles Verhalten die offene Flanke für den Gerichtshof jedenfalls mit herbeigeführt hat. Ein intimes Verhältnis zu einer Bediensteten in nächster Nähe hätte auch dann nicht sein dürfen, wenn es einvernehmlich gewesen sein sollte. Die Trennlinie zwischen Dienstlichem und Privatem darf in Anbetracht der hochsensiblen Mission des Gerichtshofs und seiner Integrität nicht in dieser Weise überschritten werden.
Die rasche und unmissverständlche Positionierung Berlins ist erfreulich, und sie ist von Bedeutung.
Sie sind zurzeit in Den Haag beim benachbarten Internationalen Gerichtshof als Richter tätig und kennen den Internationalen Strafgerichtshof sehr gut. Wie ist dort jetzt die Stimmung?
Was den Ankläger betrifft, teilen nach meinem Eindruck die meisten mein Gefühl der Erleichterung. Auf den jüngsten Angriff der US-Regierung, namentlich durch Außenminister Marco Rubio, hat man hier mit großer Festigkeit und Ruhe reagiert. Die Drohgebärden aus Washington, etwa mit persönlichen Sanktionen gegen einzelne Richter, aber auch russische Verurteilungen von Richtern in Abwesenheit sind natürlich eine Belastung, aber inzwischen – ich muss es leider so sagen – auch der Normalzustand. Man lernt, damit umzugehen. Sehr beeindruckt hat mich, wie klar der Kanzler des Gerichtshofs auf Marco Rubios Ausfälle reagiert hat: Es gelte, jetzt erst recht ruhig, professionell, entschlossen weiterzuarbeiten, ohne dem Druck zu weichen.
Auch der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich hinter den IStGH und damit gegen die US-Administration gestellt. Wird das wahrgenommen?
Sehr! Nach den – sagen wir – sehr zurückhaltenden Reaktionen der Bundesregierung und insbesondere des Bundeskanzlers auf die gravierenden Völkerrechtsverletzungen der Vereinigten Staaten in Venezuela und im Irankrieg ist die rasche und unmissverständliche Positionierung Berlins in diesem Fall erfreulich, und sie ist von Bedeutung.
Washington ist schon dabei, die ersten Steine herauszubrechen.
Rubio hat wörtlich gedroht, die USA würden den IStGH „systematisch außer Gefecht setzen“ und „Stein für Stein“ abtragen.
Eine Sorge verbindet sich genau mit dieser Metapher: nicht der eine große Schlag, die Sanktionierung des Gerichtshofs als Institution durch die USA, sondern zunehmender Druck auf einzelne Vertragsstaaten, sich vom IStGH abzuwenden und aus dem Statut auszutreten. So liest sich „Stein für Stein“ – und es zielt natürlich auf Staaten, die stark von den USA abhängig sind. Wie der Austritt Venezuelas aus dem IStGH-Statut just an diesem Wochenende zeigt, ist Washington schon dabei, die ersten Steine herauszubrechen.
Weitere könnten folgen?
Auf El Salvador beispielsweise, das derzeit eng mit der Trump-Regierung verbunden ist, richten sich sorgenvolle Blicke. Damit es nicht zu einem Domino-Effekt kommt, müssen andere Vertragsstaaten dagegenhalten und deutlich machen, dass sie unverbrüchlich zum Internationalen Strafgerichtshof stehen. In diesem Sinne, glaube ich, sind die Worte Johann Wadephuls zu verstehen. Und aus meiner Sicht natürlich sehr zu begrüßen.
Claus Kreß ist Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität zu Köln und leitet das dortige Institut für Friedenssicherungsrecht. Er ist Richter ad hoc am Internationalen Gerichtshof im Fall Gambia gegen Myanmar, und er ist Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression.
