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Trotz hoher InzidenzwerteKirchen in NRW beharren auf Präsenzgottesdiensten

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Kirchen

Auch die katholische Kirche (hier eine Messe in Essen) will Präsenzgottesdienste nicht einstellen.

Köln – Die großen Kirchen wollen trotz der anhaltend hohen Infektionszahlen an Präsenzgottesdiensten festhalten. Sie wiesen am Dienstag eine entsprechende Forderung von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) wegen eines Corona-Ausbruch nach einem Gottesdienst in Blankenheim zurück. „Gottesdienste in Präsenz feiern zu können, ist kein Privileg der Kirchen, sondern ein Grundrecht der Gläubigen“, sagte der Leiter des katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Man lasse sich „nicht in Mithaftung nehmen für das verantwortungslose und rechtswidrige Verhalten anderer“, fügte der Priester und promovierte Jurist hinzu. Infektionen im Zusammenhang mit katholischen Gottesdiensten seien ihm aus den fünf Bistümern Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen „nicht bekannt“.

„Keine nennenswerte Ausbrüche“

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Rüdiger Schuch, sagte dieser Zeitung, bislang sei es „zu keinem nennenswerten Vorfall seit Pandemieausbruch in einem evangelischen Gottesdienst in NRW gekommen“. Dennoch habe die westfälische Landeskirche schon im November ihren Kirchengemeinden die Empfehlung gegeben, auf Präsenzgottesdienste bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zu verzichten.

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Festgottesdienste wie anlässlich von Konfirmationen seien vielerorts auf den Herbst verschoben worden. Es sei „ärgerlich“, wenn „einzelne freikirchliche Gemeinden“ sich nicht an  Schutzkonzepte hielten und „somit die Religionsgemeinschaften insgesamt in Misskredit bringen“ würden.

Angeblich 300 Besucher bei Gottesdienst in Blankenheim

In der Freien Christengemeinde Blankenheim (Kreis Euskirchen) soll ein Corona-Ausbruch durch einen Gottesdienst verursacht worden sein, an dem laut Kreis mindestens 300 Besucher teilgenommen haben. Dies habe 29 Infektionen zur Folge gehabt. Die Gemeinde wies den Vorwurf zurück, gegen Regeln verstoßen zu haben. Am Mittwoch sollen alle Besucher des Gottesdienstes auf das Coronavirus getestet werden.

Eine Sprecherin der Landesregierung sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes beabsichtigt die Landesregierung kein generelles Verbot von Präsenzgottesdiensten.“  Ein Gottesdienstverbot sei nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „sehr hohen Hürden“ unterworfen.

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