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Fast alle wollen DoppelpassUmfrage zeigt: Bis zu 98 Prozent wählen Mehrstaatigkeit

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Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin

In Berlin wurden laut Mediendienst Integration im vergangenen Jahr rund 36.100 Anträge auf Einbürgerung gestellt. (Symbolbild)

Seit einer Gesetzesänderung ist der Doppelpass die Regel: Fast alle Eingebürgerten behalten ihre alte Nationalität.

Die Option auf eine zweite Staatsbürgerschaft wird von neu eingebürgerten Personen fast durchgängig genutzt. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung hervor.

Die große Mehrheit der Personen, die im Vorjahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten, hat sich für den Beibehalt ihrer ursprünglichen Nationalität entschieden. Eine Erhebung des Mediendienstes Integration untermauert dies mit Zahlen. In den Kommunen, die entsprechende Daten lieferten, bewegte sich der Anteil der Mehrstaatler zwischen 85 und 98 Prozent.

Laut der Erhebung entschieden sich nur wenige neue Staatsbürger gegen einen Doppelpass. Die Gründe dafür waren zumeist, dass die Personen zuvor staatenlos waren oder ihr Heimatstaat eine doppelte Staatsangehörigkeit prinzipiell nicht zulässt oder nur selten genehmigt. Als Beispiele hierfür werden Indien, Äthiopien sowie Eritrea genannt.

Gesetzesänderung ermöglicht Doppelpass und verkürzt Wartezeit

Eine von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP initiierte Gesetzesänderung zum Staatsangehörigkeitsrecht wurde Ende Juni 2024 wirksam. Seit diesem Zeitpunkt ist es Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, grundsätzlich gestattet, ihre vorherige Nationalität beizubehalten. Diese Möglichkeit bestand vorher lediglich für Bürger der EU, in speziellen Ausnahmesituationen oder falls das Herkunftsland eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ablehnte.

Die Novelle sieht vor, dass für eine Einbürgerung nun ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland ausreicht, anstelle der früheren acht Jahre. Die Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung nach nur drei Jahren für außergewöhnlich gut integrierte Personen, auch als „Turbo-Einbürgerung“ bekannt, wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung im letzten Jahr wieder abgeschafft.

Warum die doppelte Staatsbürgerschaft so gefragt ist

Die frühere Regelung, die eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland im Allgemeinen ausschloss, schreckte insbesondere Personen von der Annahme der deutschen Nationalität ab, die eine starke emotionale und kulturelle Bindung zu ihrem Herkunftsland verspüren. Zusätzlich sind aber auch handfeste Vorteile relevant, wie unkompliziertere Reisebedingungen, Belange des Erb- und Eigentumsrechts oder die Option, in beiden Ländern einer Beschäftigung nachzugehen.

Doppelte Staatsbürgerschaft

In bestimmten Fällen war die doppelte Staatsbürgerschaft schon früher möglich. Seit einer Reform der Ampel-Regierung ist sie generell erlaubt. (Symbolbild)

Kritik von AfD und Teilen der Union

Nach dem Willen der AfD sollte die Mehrstaatigkeit lediglich in gerechtfertigten Ausnahmefällen gestattet werden. Eine skeptische Haltung nimmt auch die Union ein. Vorbehalte formulieren insbesondere Politiker wie der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn sowie Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion (beide CDU). Als Argumente gegen den Doppelpass werden potenzielle Loyalitätskonflikte und die angenommene Gefahr der Bildung von „Parallelgesellschaften“ genannt.

Einbürgerungsfeier mit Frank-Walter Steinmeier

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nahm im April 2025 an einer Einbürgerungsfeier in Köln teil. (Archivfoto)

Weniger Anträge, aber hohe Belastung in den Ämtern

Laut dem Mediendienst ging die Gesamtzahl der neuen Einbürgerungsanträge im Jahr 2025 um circa zehn Prozent auf ungefähr 189.000 zurück. Berlin verzeichnete mit etwa 36.100 die höchste Anzahl an Gesuchen, an zweiter Stelle folgte München mit rund 17.800 Anträgen. In der Metropole Bayerns ist nicht nur die Nachfrage hoch, sondern auch der Rückstand bei der Bearbeitung. Anfang Mai waren dort nach Angaben des Mediendienstes über 40.200 Gesuche noch nicht entschieden.

Schätzungen zufolge lag die Zahl der Einbürgerungen im Vorjahr bei weit über 300.000. Diese Annahme stützt sich auf bereits publizierte Daten einzelner Bundesländer sowie auf Nachforschungen der „Welt am Sonntag“. Die größte Gruppe der 2025 eingebürgerten Personen stammte aus Syrien, gefolgt von Menschen mit Herkunft aus der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland.

Anforderungen für den Erhalt des deutschen Passes

Antragstellende müssen für den Erhalt des deutschen Passes mehrere Bedingungen erfüllen: Sie müssen die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern und seit mindestens fünf Jahren legal und ohne Straftaten in Deutschland leben. Des Weiteren sind ein Identitätsnachweis und Wissen über die gesellschaftliche Ordnung in Deutschland erforderlich. Verlangt wird zudem die Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der historischen Verantwortung Deutschlands, die aus der NS-Diktatur und deren Konsequenzen erwächst, speziell im Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens.

Sicherheitsüberprüfung führt selten zu Ablehnung

Bevor über eine Einbürgerung entschieden wird, findet eine Abfrage beim Verfassungsschutz statt, um mögliche Anhaltspunkte für Extremismus oder Islamismus zu untersuchen. Im Vorjahr hat die Behörde in unter einem Prozent der geprüften Fälle relevante Informationen zu den Antragstellern weitergeleitet. Die Anzahl der Antragsablehnungen, die auf solchen Informationen basierten, bewegte sich 2025 in den untersuchten Städten im unteren einstelligen Bereich, so der Mediendienst Integration. Beispielsweise meldete das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen bei nur zwei von 4.542 geprüften Personen entsprechende Befunde.

Zwölf Einbürgerungsanträge wurden in Sachsen-Anhalt zurückgewiesen, da die Antragstellenden sich weigerten, das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Diese Voraussetzung gilt in diesem Bundesland seit Beginn des Jahres 2023. Eine vergleichbare Vorschrift wurde Mitte 2025 auch im Land Brandenburg etabliert, allerdings standen dem Mediendienst von dort hierzu keine Informationen zur Verfügung. (dpa/red)

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