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Grüne klagen in KarlsruheWurde der Bundestag von der Regierung einfach übergangen?

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Karlsruhe prüft Minister-Alleingang

Der zweite Senat verhandelt eine Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag. (Archivbild)

Die Regierung hat eine Dünger-Verordnung ohne das Parlament gekippt. Die Grünen sehen einen Rechtsbruch und klagen.

Die Bundesregierung setzte eine Vorschrift für Landwirte ohne Parlamentsbeteiligung außer Kraft. Die Grünen sehen darin einen Rechtsbruch und haben in Karlsruhe geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich aktuell mit der Frage, ob die Bundesregierung berechtigt war, eine Verordnung ohne die Zustimmung des Bundestages aufzuheben. Anlass für die Verhandlung ist eine Klage der Grünen-Fraktion (Az. 2 BvE 15/25). Im Juli 2025 hatte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) eine Regelung annulliert, die Bauern zur Dokumentation von Nährstoffen, beispielsweise aus Düngemitteln, verpflichtete. Die Grünen beanstandeten, dass dieser Vorgang ohne die Mitwirkung des Parlaments erfolgte, und zogen deshalb vor Deutschlands oberstes Gericht.

Prinzipielle Bedeutung des Verfahrens

Laut dem Verwaltungsrechtsexperten Wilhelm Achelpöhler weisen die Grünen mit diesem Verfahren auf eine prinzipielle Thematik hin. In diversen gegenwärtigen Lagen, wie der Diskussion um die Wehrpflicht, sei eine Verlagerung der Entscheidungskompetenz von der Legislative zur Exekutive zu erkennen.

Die Grünen äußern scharfe Kritik: „Das ist Politik im Trump-Stil – ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung.“ Das Ziel sei die Verteidigung der parlamentarischen Rechte, so die Fraktion.

Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit

Bei der vom Agrarministerium außer Kraft gesetzten Regelung handelt es sich um die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Diese war ein Bestandteil des Düngemittelgesetzes. Der Experte Achelpöhler erläutert, dass jenes Gesetz eine Anhörung des Bundestages vorschreibt, falls Verordnungen modifiziert oder aufgehoben werden. Dies ist in diesem Fall unterblieben. Die Grünen sehen darin einen „eklatanten Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in der Regel erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung erwartet.

Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums

Ein Sprecher des Agrarressorts teilte auf Nachfrage mit, dass vor der Aufhebung der Verordnung eine Abstimmung mit dem Innen- sowie dem Justizressort stattgefunden habe. „Beide Verfassungsressorts haben bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung weder der Zustimmung des Bundesrats noch der Beteiligung des Bundestages bedarf.“ Man habe sich anschließend an diese Bewertung gehalten.

Der Sprecher fügte hinzu, dass die Mehrheit der Bundesländer die Entscheidung unterstützt habe. Die Außerkraftsetzung der Regelung sei zudem schon im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgeschrieben worden.

Details zur aufgehobenen Verordnung

Die Stoffstrombilanzverordnung verpflichtete Agrarbetriebe, die Zufuhr und Abgabe von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu protokollieren. Landwirte waren dadurch zum Beispiel angehalten, die Menge an Dünger zu erfassen, die sie auf ihren Ackerflächen verwenden.

Nach Auffassung der Bundesregierung war diese Regelung für die Landwirte jedoch mit einem übermäßigen bürokratischen Aufwand verknüpft. Zur Abschaffung erklärte Agrarminister Rainer: „Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro.“ Sein Ministerium teilte seinerzeit mit, dass die Aufhebung der Verordnung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser habe.

Kritik von Umweltschützern und Grünen

Die Dokumentationspflicht wurde ursprünglich etabliert, da eine übermäßige Belastung des Grundwassers hierzulande durch Düngemittel bestand und ein schonenderer Ressourceneinsatz erreicht werden sollte. Die Partei der Grünen bemängelte die Aufhebung als Abkehr vom Verursacherprinzip und äußerte zudem die Befürchtung einer Bedrohung für das Grundwasser. Ferner monierte der Deutsche Naturschutzring, dass mit der Aufhebung insbesondere jene Betriebe benachteiligt würden, die schon umweltfreundlich agieren. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.