Der Kölner Staatsrechtler Markus Ogorek sieht die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes als Rückfall in ein Staats- und Amtsverständnis preußischer Prägung.
InformationsfreiheitTransparenz ist kein Gnadenakt

Aktenmaterial stapelt sich auf einem Schreibtisch.
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Was hat die Stadt Köln der Uefa zugesagt, damit im Sommer 2024 fünf Spiele der Fußball-Europameisterschaft in Müngersdorf stattfinden konnten? Auf welche Gutachten stützt die Landesregierung ihre Entscheidung, Krankenhausstandorte zu schließen? Und wie ist die Auswahl einer PR-Agentur für die Bundeswehr verlaufen? Wer solche Fragen stellt, hat seit zwei Jahrzehnten einen Anspruch gegen den Staat auf Offenlegung entsprechender Unterlagen. Eine formlose E-Mail an die Verwaltung genügt, den Rest erledigt das jeweilige Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – in Nordrhein-Westfalen seit 2002 und im Bund seit 2006.
Das Leitmotiv dieser Regelungen, die einen geradezu verheißungsvollen Namen tragen, war für deutsche Verhältnisse eine kleine Revolution: Nicht mehr die Bürger sollten begründen müssen, warum sie in amtliche Akten oder behördliche E-Mail-Wechsel schauen möchten. Vielmehr muss sich der Staat erklären, warum er glaubt, den Fragestellern die begehrten Unterlagen vorenthalten zu dürfen.

Professor Markus Ogorek
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Was die Informationsfreiheitsgesetze leisten können, zeigen die mitunter brisanten Enthüllungen der vergangenen Jahre. Dass das Bundesgesundheitsministerium in der Pandemie Schutzmasken zu überhöhten Preisen einkaufte, kam durch IFG-Anfragen ans Licht. Die Corona-Protokolle des Robert Koch-Instituts, die Hausausweise für Lobbyisten im Bundestag, das Geburtstagsdinner für einen Bankchef im Kanzleramt: All dies belegt, wie wichtig die Informationsfreiheit für die Menschen in Deutschland ist.
Anders als die presserechtlichen Auskunftsansprüche ist das IFG kein Privileg für eine bestimmte Berufsgruppe. Auch der Handynutzer, der wissen möchte, warum das Funkloch an seinem Wohnort nicht geschlossen wird, kann sich auf der Grundlage des IFG an die Bundesnetzagentur wenden – und findet so eventuell heraus, dass es behördlichen Schriftwechsel mit der Telekom, Vodafone oder O2 gegeben hat und dass die Unternehmen einen Netzausbau aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen. Das Funkloch verschwindet dadurch zwar nicht. Aber der Bürger erhält Klarheit darüber, woran es liegt und wer hierfür die Verantwortung trägt.
Gesetz ist dem Innenministerium ein Dorn im Auge
Vor allem dem Bundesinnenministerium ist das IFG jedoch schon seit längerem ein Dorn im Auge. Versteckt als Punkt 32 von 34 in einem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses, in dem es vor allem um Themen wie Steuern, Rente und Bürokratieabbau geht, heißt es nunmehr, der Zugang zu amtlichen Informationen solle erheblich eingeschränkt werden. Künftig soll nur noch „natürlichen Personen“ ein Zugangsanspruch zustehen, also Menschen. In Aussicht gestellt wird zudem eine Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger. Außerdem sollen Anspruchsteller ein „berechtigtes Interesse“ darlegen müssen. Namen von Behördenmitarbeitern sollen pauschal geschwärzt und die Gebühren am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet werden. Begründet wird all das mit dem Schutz der Beschäftigten und mit staatlicher Resilienz in Zeiten des hybriden Kriegs mit Russland, fast nachgeschoben wirkt das undifferenzierte Argument vom Bürokratieabbau.
So real die zunehmende Ausforschung des Staates durch fremde Mächte ist und so sehr unsere Verwaltung aufgebläht sein mag: Eine Beschneidung des IFG lässt sich damit kaum rechtfertigen. Die Beschränkung auf natürliche Personen träfe beispielsweise die Plattform „FragDenStaat“, die nicht nur Bürgeranfragen unterstützt, sondern deren Trägerorganisation auch eigene Recherchen betreibt. Nicht weniger problematisch ist die geplante Pflicht, ein „berechtigtes Interesse“ darzulegen. Sie führt gerade zu jener Rechtslage zurück, die mithilfe des IFG überwunden werden sollte.
Das Sicherheitsargument überzeugt nicht
Was das bedeutet, lässt sich in Bayern besichtigen, wo es kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz gibt und die Antragsteller ihr Auskunftsinteresse glaubhaft machen müssen. Die Behörden des Freistaats können die Offenlegung allein mit der Begründung verweigern, ein berechtigtes Interesse sei nicht hinreichend dargelegt worden.
Dass einzelne Antragsteller Behörden mit Hunderten nahezu gleichlautenden Anfragen oder ersichtlich schikanösen Begehren beschäftigen können, ist zwar ein reales Problem. Darauf sollte der Gesetzgeber aber mit einer eng gefassten Missbrauchsklausel reagieren, nicht mit höheren Hürden für alle.
Auch das Sicherheitsargument überzeugt nicht. So sehen die IFG in Bund und Ländern bereits heute zahlreiche Verweigerungsgründe vor – etwa, wenn es um den Schutz internationaler Beziehungen, der inneren und äußeren Sicherheit sowie um laufende Entscheidungsprozesse geht. Unabhängig davon werden angeforderte Akten nicht selten nur mit seitenweisen Schwärzungen zur Verfügung gestellt, etwa unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die mit dem Staat im Austausch stehen.
Signal weit über Berlin hinaus
Diejenigen, die für eine Einschränkung der Informationsfreiheit plädieren, konnten bislang keinen belastbaren Fall nennen, in dem eine gefährliche Information herausgegeben werden musste. Die geplante Inländerklausel dürfte insbesondere für ausländische Journalisten relevant sein – und sich zugleich als praktisch wirkungslos erweisen, weil sich im Zweifel für jede Anfrage ein deutscher Absender finden lässt. Und die Schwärzung von Mitarbeiternamen schließlich mag zwar nach Fürsorge klingen, macht aber genau jene Verflechtungen unsichtbar, auf deren Aufdeckung es in Fällen von Vetternwirtschaft ankommt.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag versprochen, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren – ausgerechnet unter der Überschrift „Stärkung der repräsentativen Demokratie“. Was die Regierungskoalition nun angekündigt hat, wäre leider das Gegenteil: die Rückkehr zum Amtsgeheimnis preußischer Prägung. Das nordrhein-westfälische Landesrecht bliebe davon zwar unberührt, das Signal aber reicht weit über Berlin hinaus.
Transparenz ist kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern Funktionsbedingung der Demokratie: Wer wählen soll, muss wissen können, was in seinem Namen geschieht. Ein Staat, der nichts zu verbergen hat, braucht keine neuen Mauern – jedenfalls nicht in dem Umfang, wie es in der Bundesregierung nun erwogen wird. Und ein Staat, der diese Mauern dennoch errichtet, muss sich kritisch fragen lassen, warum.
