Ein härteres Urteil für Ausländer? Das Kölner OLG hat klargestellt, dass die Nationalität das Strafmaß nicht beeinflussen darf.
Klares Urteil aus KölnHerkunft darf bei Strafzumessung keine Rolle spielen

OLG Köln: Kein härteres Urteil nur wegen fehlendem deutschem Pass – Herkunft darf bei der Strafzumessung nicht zählen.
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Ist ein härteres Strafmaß für einen Verurteilten gerechtfertigt, bloß weil die Person nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat? Eine solche Vorgehensweise ist unzulässig, wie das Kölner Oberlandesgericht (OLG) in einer Entscheidung (Az. 1 ORs 231/25) feststellte. Diese Information wurde vom Rechtsportal anwaltauskunft.de publiziert.
Verfahren in Siegburg als Auslöser
Der konkrete Auslöser war ein Urteil des Siegburger Amtsgerichts, bei dem ein Mann aufgrund eines Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhielt. Das Gericht wertete es als strafverschärfend, dass der Beschuldigte ein Ausländer sei, welcher „in dem Land, das ihm jedenfalls vorübergehenden Aufenthalt und Sozialleistungen gewährt hat, Straftaten zum Nachteil der Allgemeinheit begehen“ wollte.
Das Kölner OLG beanstandete dieses Urteil. Darüber hinaus wurde vom höheren Gericht gerügt, dass die bisherige Straffreiheit des Mannes vom Amtsgericht nicht berücksichtigt worden war.
Nationalität kein Faktor für Strafmaß
Im Rahmen der Rüge der Strafzumessung verdeutlichten die OLG-Richter, dass für Nicht-Deutsche keine erhöhte Verpflichtung bestehe, im Aufenthaltsland keine Straftaten zu begehen. Aus diesem Grund dürfe allein die Eigenschaft, Ausländer zu sein, nicht in einem strengeren Urteil resultieren.
Swen Walentowski, der als Sprecher für „anwaltauskunft.de“ fungiert, kommentiert: „Die Entscheidung stärkt den Grundsatz, dass Herkunft oder Staatsangehörigkeit bei der Strafzumessung keine Rolle spielen dürfen“. (dpa/red)
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