Lindners Genehmigung nötigWas eine Haushaltssperre ist – und welche Folgen sie hat

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Ein Plakat mit der Aufschrift „Mit Geld und Verstand. Schulden bremsen, Chancen schaffen. Unser Bundeshaushalt.“ hängt über dem Eingang zum Bundesministerium der Finanzen.

Der Eingang zum Bundesministerium der Finanzen: Das Finanzministerium hat die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023 gesperrt. Das sind Finanzzusagen für die kommenden Jahre, die etwa für mehrjährige Vorhaben genutzt werden.

Christian Lindner wählte noch eine mildere Form – doch die Folgen der Haushaltssperre sind drastisch: Ab sofort können die einzelnen Ressorts nicht mehr eigenverantwortlich über Ausgaben entscheiden, die die kommenden Jahre betreffen. 

Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erlassene Haushaltssperre basiert auf der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die die Grundsätze der Etats regelt. Dort heißt es wörtlich: „Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Bundesministerium der Finanzen nach Benehmen mit dem zuständigen Bundesministerium es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.“

Das bedeutet, dass nach Erlass einer Sperre die einzelnen Ressorts nicht mehr eigenverantwortlich im Rahmen des Haushaltsplans agieren können, sondern stets die Genehmigung des Finanzministers benötigen.

Lindner wählte noch die mildere Form der Haushaltssperre

Allerdings hat Lindner eine vergleichsweise milde Form der Haushaltssperre gewählt: Er sperrt nicht die regulären Ausgaben im laufenden Haushalt – was er auch hätte tun können – sondern er stoppt alle Verpflichtungsermächtigungen. Eine Verpflichtungsermächtigung ermöglicht es der Verwaltung, eine rechtliche Bindung für Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren einzugehen.

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Beispiel: Ein Bauprojekt, das über mehrere Jahre läuft und deshalb auch über mehrere Haushalte hinweg finanziert werden muss. Oder: Ein Rüstungsauftrag, der über mehrere Jahre verteilt die Beschaffung von Flugzeugen vorsieht. Ohne Verpflichtungsermächtigung wären solche Projekte nicht finanzierbar, weil durch das Grundprinzip der „Jährlichkeit“ des Bundeshaushaltes durch den Bundestag immer nur die Ausgaben eines Jahres genehmigt werden.

Durch die Sperre Lindners dürfen die Ressorts also ohne Rücksprache mit dem Finanzminister keine neuen finanziellen Verpflichtungen für die Folgejahre mehr eingehen. Das hat allerdings auch Folgen für die laufenden Ausgaben: Möglicherweise muss dann ein Projekt ganz fallen gelassen oder kleiner angelegt werden. Insofern wirkt die Sperre indirekt auch auf den Haushalt 2023.

Lindner will den Überblick über bereits eingegangene Verpflichtungen

Zweck der Maßnahme dürfte auch sein, einen genauen Überblick darüber zu bekommen, welche Verpflichtungen die Ressorts bereits eingegangen sind.

Die Haushaltssperre lässt möglicherweise auch einen Rückschluss darauf zu, dass Lindner die durch das Verfassungsgerichtsurteil fehlenden 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) am Ende doch durch Einsparungen im Haushalt 2024 und den Folgejahren aufbringen will. Eine weitere Variante wäre, erneut die Haushaltsnotlage zu erklären, um so die Schuldenbremse auszusetzen und höhere Kredite aufnehmen zu können. Dann wären allerdings keine Einsparungen nötig.

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