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Neuer Gesetzentwurf im BundestagMindestens fünf Jahre Haft für Taten mit K.o.-Tropfen

K.o.-Tropfen sind geruchs- und geschmacklos und wirken oft schon nach wenigen Minuten. Der Bundestag beschließt härtere Strafen.

Abgeordnete stimmen bei der Sitzung im Plenarsaal des Bundestages über die Gesetzesinitiativen zu K.o.-Tropfen ab.

Bundestag

Was nach zu viel Alkohol aussieht, kann ein Verbrechen sein. Für Sexual- und Raubdelikte, bei denen die Täter K.o.-Tropfen einsetzen, soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. Eine entsprechende Strafverschärfung beschloss der Bundestag am Freitag (6. November).

Die für den zugehörigen Gesetzentwurf verantwortliche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach im Sender RBB von einem „ganz klaren Signal“ an die Täter. Es sei wichtig, dass diese, „angemessen und hart bestraft werden“.

Aktuell liegt die Mindeststrafe für Sexual- und Raubdelikte mit K.o-Tropfen-Einsatz noch bei drei Jahren. Damit künftig eine höhere Strafuntergrenze gilt, sollen die Substanzen neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen als gefährliche Tatmittel im Strafgesetzbuch zählen. Die Einstufung soll nicht nur K.o-Tropfen betreffen, sondern laut Gesetzesbegründung insgesamt „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“.

Zustimmung im Bundestag, Kritik von der AfD

Für die Strafverschärfung stimmten im Bundestag Union, SPD, Grünen und Linken. Die AfD enthielt sich. Mit der Gesetzesänderung muss sich als nächstes der Bundesrat befassen: Dessen Zustimmung ist nicht notwendig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.

Sonja Eichwede (SPD), stellvertretende Fraktionsvorsitzende, nimmt an der Sitzung im Plenarsaal des Bundestages teil.

Sonja Eichwede (SPD), stellvertretende Fraktionsvorsitzende, nimmt an der Sitzung im Plenarsaal des Bundestages teil.

Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende sagte im Bundestag: „Wer K.o.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft.“

„Unglaublich wichtig und auch überfällig“

Fast jede Frau habe „schon einmal die Situation erlebt, in der sie sich gefragt hat, ‚wurde mir oder einer Freundin vielleicht etwas ins Getränk getan‘“, sagte Eichwede. Es sei deshalb „unglaublich wichtig und auch überfällig“, dass mit der Gesetzesänderung eine Strafbarkeitslücke geschlossen werde.

Die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl sprach von einem „Gesetz, das für die Opfer einen Unterschied macht“. Der Einsatz von K.o.-Tropfen und vergleichbaren Substanzen sei „eine besonders perfide Art“, um Menschen gezielt wehrlos zu machen. „Durch so eine Tat ändert sich für das Opfer alles, das ganze Leben und das auch oft lebenslang.“

Ruf nach schnellerer Spurensicherung

Für die Grünen-Rechtspolitikerin Lena Gumnior ändert die Gesetzesänderung aber nichts an einem Mangel „an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen“ für die Opfer von K.o.-Tropfen. Es gebe nur ein kurzes Zeitfenster, die Substanzen nach einer Tat nachweisen zu können, hob sie hervor.

Den Tätern gehe es darum, „über Frauen vollständig verfügen zu können“, sagte der Linken-Politiker Luke Hoss. Es handele sich um „chemische Unterwerfung“. Die Strafverschärung sei richtig „aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben“. Notwendig seien eine bessere Aufklärung und mehr Möglichkeiten zur schnellen Spurensicherung.

Kritik am Gesetzentwurf gegen K.o.-Tropfen kam von der AfD. „Wir glauben nicht, dass der Opferschutz dadurch gestärkt wird, dass die Mindeststrafe auf fünf Jahre angehoben wird“, sagte der Abgeordnete Stephan Brandner.

Justiz und Polizei fordern mehr Ressourcen

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Strafverschärfung. Diese sei dem Unrechtsgehalt der Taten „angemessen“, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Es brauche aber zugleich eine bessere Ausstattung der Justiz. Vielfach unterbesetzte Staatsanwaltschaften seien kaum noch in der Lage, eingehende Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten.

„Höhere Strafen sind notwendig und richtig“, betonte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). „Entscheidend ist aber auch, dass Straftaten nachgewiesen werden können“, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Heiko Teggatz. Dafür seien schnelle toxikologische Untersuchungen und eine stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Stellen notwendig.

Ausgelassen feiern, und dann das: Nach einem Schluck aus dem Glas plötzliche Bewusstlosigkeit. Dann können K.-o.-Tropfen im Spiel sein. (Archivbild)

Ausgelassen feiern, und dann das: Nach einem Schluck aus dem Glas plötzliche Bewusstlosigkeit. Dann können K.-o.-Tropfen im Spiel sein. (Archivbild)

K.o.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Substanzen wie die geschmacks- und geruchsneutrale Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL) verändern Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Handeln. Opfer der Verabreichung von K.o.-Tropfen bei Sexualverbrechen sind überwiegend Frauen, oftmals im jungen Alter.

Wie erkenne ich, dass ich Opfer von K.o.-Tropfen geworden bin?

Je nach Substanz, Dosis und Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen ist die Wirkung unterschiedlich. Laut der Initiative „Kein K.o.“ sind folgende Symptome mögliche Warnzeichen dafür, dass eine Person unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen steht:

  1. Schwindel
  2. Übelkeit
  3. Erbrechen
  4. Kopfschmerzen
  5. Schweißausbrüche
  6. Atemnot
  7. Muskelkrämpfe
  8. Benommenheit
  9. Willenlosigkeit
  10. Kontrollverlust
  11. Erinnerungsstörungen, „Filmriss“
  12. Bei höheren Dosen: Verwirrtheitszustände, Atemstillstand, Bewusstlosigkeit

Habe ich „nur“ zu viel getrunken oder bin ich Opfer von K.o.-Tropfen geworden?

Das lässt sich schwer beantworten. Denn die Symptome sind sehr ähnlich und die K.o.-Substanzen meist geruchs- und geschmacklos. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal kann aber sein, dass die Wirkung deutlich schneller einsetzt als bei übermäßigem Alkoholkonsum.

Die Wirkung von K.o.-Tropfen setzt meist nach 10 bis 20 Minuten ein und kann nach Angaben der Polizei Baden-Württemberg bis zu vier Stunden andauern.

Wie kann ich mich schützen?

In den meisten Fällen werden die Substanzen heimlich in ein Getränk gemischt. Deshalb sollte man beim Feiern folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  1. Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen
  2. Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
  3. Bei Auffälligkeiten das Personal ansprechen

Was tun, wenn ich Opfer von K.o.-Tropfen geworden bin?

Im Ernstfall sollte man sofort ärztliche Hilfe suchen. Das ist auch für die Sicherung von Spuren wichtig. Denn K.o.-Tropfen können durch Urin- und Blutproben nachgewiesen werden. Wie lange ein Nachweis möglich ist, hängt vom verwendeten Mittel ab. Einige Substanzen sind nur wenige Stunden nachweisbar.

Die Polizei rät außerdem dazu, Anzeige zu erstatten. Nur so ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.

In einigen Fällen folgen auf den Einsatz von K.o.-Tropfen Gewalttaten wie sexueller Missbrauch. Häufig fällt es Opfern schwer, Anzeige zu erstatten. Gut zu wissen: In vielen Städten ist eine Spurensicherung vertraulich möglich. Erst wenn sich Opfer für eine Anzeige entscheiden, wird das Material der Polizei übergeben.

Über das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 oder über www.hilfetelefon.de können Betroffene herausfinden, wer in ihrer Nähe eine vertrauliche Spurensicherung anbietet. (dpa/afp/red)