Viertimpfung, Maske, Hotspot6 Dinge, die Sie zu den neuen Corona-Regeln wissen müssen

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Am 2. April fallen fast alle Corona-Maßnahmen. (Symbolbild)

Köln/Nordrhein-Westfalen – Seit Montag steht fest: Die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen fallen – gegen den Willen der Bundesländer – definitiv am 2. April. Dennoch gibt es einige Dinge weiterhin zu beachten. Wo gilt die Maskenpflicht? Kann NRW noch zur Hotspot-Region erklärt werden – und was heißt das überhaupt? Und wie können besonders gefährdete Gruppen sich jetzt schützen? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

1. Maskenpflicht

Über die Maskenpflicht wurde in den vergangenen Wochen hart debattiert. Eigentlich sollte sie schon am 20. März entfallen. Dank einer Übergangsregelung im Infektionsschutzgesetz streckte das Land NRW die geltenden Regelungen noch bis zum 2. April – dann ist aber Schluss. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch bei Kontakt zu vulnerablen Gruppen, beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Außerdem gilt das Tragen einer medizinischen Maske noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, also in Bussen, Bahnen, Schiffen und Flugzeugen.

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Die Maskenpflicht gilt bald nur noch sehr eingeschränkt.

In den meisten Innenräumen, auch im Einzelhandel, muss hingegen keine Maske mehr getragen werden. Jedoch können die Inhaber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske vorschreiben; auch das Gesundheitsministerium NRW empfiehlt zudem, weiterhin eine Maske zu tragen. Auch in Schulen entfällt die Maskenpflicht, und das noch vor den Osterferien. Das Land NRW sieht aktuell keine Handhabe, die Maskenpflicht eigenhändig zu verlängern.

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2. G-Kontrollen

2G- und 3G-Kontrollen gehörten seit fast einem Jahr zum pandemischen Alltag: Beim Besuch in der Gastronomie, von Kultureinrichtungen, beim Sport, selbst am Arbeitsplatz. Nach dem 2. April muss ein Nachweis über eine Genesung, Impfung oder einen aktuellen Test allerdings an keiner Stelle mehr erbracht werden. Auch eine Obergrenze bei Veranstaltungen gibt es nicht mehr. Stadien, Theater und Clubs können also wieder vollständig ausgelastet werden.

3. NRW-Antrag auf Verlängerung der Maßnahmen

In der Übergangsphase seit dem 20. März hatte das Land NRW neben der Maskenpflicht in Innenräumen auch 3G im Freizeitbereich und 2G-Plus in Clubs beibehalten.

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Die 2G-Plus-Kontrolle entfällt bald auch in Clubs.

Dabei hätte es die Landesregierung auch gerne über den 2. April hinaus für mindestens vier weitere Wochen belassen. Doch bei der Beratung der Gesundheitsminister der Länder am Montag scheiterte der Antrag. Die Bundesregierung verwies darauf, dass die Länder von der Hotspot-Regel Gebrauch machen könnten.

4. Die Hotspot-Regel

Die einzige Möglichkeit, mit der auch nach dem 2. April noch strengere Maßnahmen möglich sind, ist die sogenannte „Hotspot“-Regel. Die Bundesländer können eine Region oder gar das ganze Bundesland zum Hotspot erklären, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gibt es dafür vier Kriterien: Die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personal-Untergrenzen im Pflegebereich oder der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.

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Konkrete Kennzahlen bei der Inzidenz oder der Hospitalisierungsrate gibt es allerdings nicht. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits angekündigt, von der Hotspot-Regel Gebrauch machen zu wollen.

5. Die Hotspot-Regel in NRW

Dass die Hotspot-Regel in NRW kommt, ist unwahrscheinlich. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte am Dienstag der Deutschen Presseagentur, dass er keinen Spielraum sehe, ganz NRW zur Hotspot-Region zu erklären. Der Koalitionspartner FDP hat außerdem bereits signalisiert, dass sie keine Notwendigkeit für die Hotspot-Regel sieht. „Es ist weiterhin zu beobachten, dass die Infektionszahlen und die Hospitalisierung sich voneinander entkoppeln und die Lage im Gesundheitssystem stabil bleibt“, sagte FDP-Fraktionschef Christof Rasche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Eine Mehrheit im Landtag ist damit nicht abzusehen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwies außerdem auf die über 50 Kreise in NRW, in denen die Situation sich sehr unterschiedlich darstelle.

6. Vierte Impfung

Für von einer Corona-Infektion besonders gefährdete, sogenannte vulnerable Gruppen, wird es mit den fallenden Regelungen schwieriger, sich vor einer Ansteckung zu schützen. Ältere und vorerkrankte Menschen könnten vor einem schweren Verlauf mit einem zweiten Booster, also einer vierten Impfung geschützt werden. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine vierte Dosis aktuell frühestens drei Monate nach dem ersten Booster für Menschen über 70, für Menschen in Pflegeeinrichtungen und für Menschen mit Vorerkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen.

Auch Beschäftigen im Gesundheitswesen wird die vierte Impfung empfohlen, hier allerdings frühestens sechs Monate nach dem ersten Booster. Karl Lauterbach wirbt aktuell sogar für eine vierte Impfung für alle ab 60 Jahren. „In Deutschland nutzen viel zu wenige die 4. Impfung. Sie rettet Leben“, postete er zusammen mit Studienergebnissen aus Israel auf Twitter. In dieser Altersgruppe könne dadurch die Sterblichkeit im Vergleich zur dritten Dosis noch einmal um 80 Prozent reduziert werden, wie Daten aus Israel ergeben hätten, so Lauterbach.

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