Wenn Kinder vor Gericht aussagen müssen, kann das zu einer Re-Traumatisierung führen. NRW will den Schutzstatus von Minderjährigen jetzt verbessern.
Besserer Schutz bei Strafverfahren durch VideoeinsatzNRW will Opfern die Begegnung mit den Peinigern ersparen

Ein kleines Mädchen sitzt weinend auf dem Fußboden in ihrem Zimmer. NRW will Opfer von Straftaten künftig besser vor Re-Traumatisierungen schützen.
Copyright: picture alliance / dpa
Die schwarz-grüne Landesregierung will Kinder und Jugendliche in Strafverfahren besser schützen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz in Hamburg hervor, der unserer Zeitung vorliegt. Ziel der Initiative ist es, die richterliche Vernehmung vor der Verhandlung auf Video aufzuzeichnen und den Opfern einen Auftritt vor Gericht zu ersparen. „Ein Strafverfahren darf für Kinder, die bereits Opfer einer Straftat geworden sind, nicht zu einem zweiten Trauma werden“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach unserer Zeitung. Die wiederholte Befragung im Gerichtssaal und die direkte Begegnung mit dem Täter sei für Minderjährige oft eine unerträgliche Belastung. „Es ist unsere Pflicht, diese Belastungen auf das absolut unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren", sagte der Politiker der Grünen.
Wenn Kinder Opfer von Straftaten würden, sei das Strafverfahren für sie oft eine enorme seelische Belastung, hieß es im NRW-Justizministerium. Insbesondere mehrfache Vernehmungen und die Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter im Gerichtssaal führten nicht selten zu einer Re-Traumatisierung.
Die Strafprozessordnung (§ 58a StPO) bietet zwar schon heute die Möglichkeit, eine richterliche Videovernehmung des Kindes aufzuzeichnen und diese später im Prozess abzuspielen, um dem Kind die Aussage in der Hauptverhandlung zu ersparen. Bislang ist dies aber nur eine „Soll-Vorschrift“. Die Praxis zeigt, dass dieses Instrument eher zu selten angewendet wird.
NRW strebt nun eine Änderung dieser Vorschrift in der Strafprozessordnung an. Die Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton soll bei allen minderjährigen Zeugen und Opfern zur zwingenden „Muss-Vorschrift“ werden. Das diene nicht nur dem Opferschutz, sondern sichere auch eine höhere Qualität der Beweise, da das Erinnerungsvermögen von Kindern bei langen Verfahrensdauern schnell verblasse, hieß es. „Eine verpflichtende und frühzeitige Videoaufzeichnung ist nicht nur aktiver Opferschutz, sondern nützt auch der Wahrheitsfindung erheblich“, betonte Limbach.
Das Gedächtnis von Kindern funktioniert anders als das von Erwachsenen, erläuterte der Politiker aus Bonn. Bei langen Verfahrensdauern schwinde ihr Erinnerungsvermögen vergleichsweise schneller. „Ein Video sichert die frischen, unverfälschten Aussagen und verhindert zudem Fehler bei der späteren Protokollierung", sagte der NRW-Justizminister.
Videoaufzeichnungen kommen derzeit vor allem bei Sexualstraftaten zum Einsatz. Nach einer Videoaussage sollte der Fokus bei Kindern in der psychologischen Aufarbeitung liegen, das Strafverfahren sollte soweit möglich für die Opfer keine Rolle mehr spielen. Sollte der Bundesrat der Vorlage zustimmen, müsste das Instrument der Videoaufzeichnung künftig auch bei allen Gewaltdelikten - wie zum Beispiel Kindesmisshandlungen - zum Einsatz kommen. Die Justizministerkonferenz findet vom 11. bis zum 12. Juni in Hamburg statt.