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Brände als WeckrufNRW will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern

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Einsatzkräfte stehen auf einem Feld nahe Hürtgenwald und blicken in Richtung des Waldbrands, der Himmel ist rot gefärbt und durch Rauch verdunkelt.

Einsatzkräfte stehen auf einem Feld nahe Hürtgenwald und blicken in Richtung des Waldbrands, der Himmel ist rot gefärbt und durch Rauch verdunkelt.   

Das Land will Städte und Gemeinden besser gegen Hitze, Starkregen und Trockenheit wappnen. Dafür soll der Bund dauerhaft mitzahlen.

Acht Tage lang hielt das Feuer die Eifel in Atem. Im Hürtgenwald kämpften im August Einsatzkräfte gegen einen Waldbrand, der sich auf mehrere hundert Hektar ausbreitete. Fast zeitgleich brannte es im Hohen Venn auf belgischer Seite. Zeitweise war auch die nahe gelegene Stadt Monschau bedroht. Rund 30 Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Für Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur und Umweltminister Oliver Krischer (beide Grüne) sind solche Ereignisse ein Vorgeschmack auf eine Entwicklung, auf die sich das Land aus ihrer Sicht besser vorbereiten muss.

„Die Folgen des Klimawandels sind längst bei den Menschen angekommen“, schreibt Neubaur in einem Positionspapier, das unserer Redaktion vorliegt. Nun müsse die Politik dafür sorgen, „dass unser Land ihnen dauerhaft gewachsen ist“. Krischer betont: „Klimaanpassung muss vor allem vor Ort funktionieren“ – dort, wo Menschen vor Hitze, Starkregen und Trockenheit geschützt werden müssten. Die beiden Minister fordern deshalb, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Der Bund soll sich damit dauerhaft an den Kosten beteiligen.

SPD-Vorstoß auf Bundesebene

Die SPD-geführten Bundesministerien hatten sich bereits Mitte August in einem gemeinsamen Papier unter anderem für die Einführung einer im Grundgesetz verankerten „Gemeinschaftsaufgabe“ von Bund, Ländern und Kommunen für Klimaanpassung ausgesprochen, um bei Maßnahmen mehr Mitfinanzierung des Bundes zu ermöglichen. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig, die die Koalition allerdings auch mit den Stimmen der Grünen nicht erreichen würde.

Bislang sind Kommunen vielfach auf zeitlich begrenzte Förderprogramme angewiesen. Das reiche angesichts der wachsenden Aufgaben nicht aus, betonen Krischer und Neubaur. Denn die Brände sind nur eine Seite der Entwicklung. Nach der Klimaanalyse NRW 2026 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) leben rund 7,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen – 42 Prozent der Landesbevölkerung – in Siedlungsbereichen mit dringendem Handlungsbedarf. Hitze, Starkregen und Trockenheit nehmen spürbar zu. Die Hochwasserkatastrophe von 2021 hat gezeigt, wie verheerend die Folgen extremer Wetterereignisse sein können.

Klimaanpassung bedeutet deshalb vor allem Vorsorge: Städte sollen mehr Regenwasser aufnehmen und speichern können, etwa durch Entsiegelung, begrünte Flächen und Dächer. Bäume und schattige Schul- und Kitahöfe sollen die Belastung durch Hitze verringern. Ziel ist es, Kommunen widerstandsfähiger gegen unterschiedliche Folgen des Klimawandels zu machen.

Förderprogramme sind gefragt

Wie groß der Bedarf ist, zeigt die Nachfrage nach den Förderprogrammen des Landes. Für die vierte Runde von „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ bewarben sich 42 Kommunen mit 19 Projekten um insgesamt 23,9 Millionen Euro. Beim Programm „Coole Schulhöfe“ gab es 2025 mehr als 130 Bewerbungen. Neubaur und Krischer wollen deshalb innerhalb von fünf Jahren jeweils 1000 „coole“ Schul- und Kitahöfe schaffen.

Vor allem kleinere und finanzschwache Kommunen stehen allerdings vor Problemen. Häufig fehlen Personal und Planungskapazitäten, um Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. „Auf Konzepte muss die Umsetzung folgen“, sagt Krischer. Das Land hat zwischen 2020 und 2026 nach eigenen Angaben rund 200 Millionen Euro für die Klimaanpassung der Kommunen bereitgestellt. Das reiche jedoch nicht aus.

NRW war 2021 das erste Bundesland mit einem eigenen Klimaanpassungsgesetz. Die derzeit im Landtag beratene Novelle sieht vor, dass künftig jede Kommune bis Ende 2029 ein Klimaanpassungskonzept mit Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplan erstellt. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Kölns „Schwammstadt-Prinzip“

Wie Klimaanpassung praktisch aussehen kann, zeigt Köln mit dem „Schwammstadt-Prinzip“. Regenwasser soll möglichst dort zurückgehalten werden, wo es niedergeht. Über das städtische Programm „GRÜN hoch 3“ werden unter anderem Entsiegelung, Begrünung und die Speicherung von Regenwasser gefördert.

Mit ihrer Forderung setzen Neubaur und Krischer den Bund unter Druck. Denn wenn Kommunen künftig verbindlich Klimaanpassung betreiben müssen, können die Länder die Kosten dafür kaum allein tragen. Auch die Umweltministerkonferenz hat einen erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf festgestellt und eine Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a des Grundgesetzes als mögliche Lösung genannt.

„Die Dimension der Aufgabe reicht weit über die Möglichkeiten einzelner Länder und Kommunen hinaus“, schreibt Neubaur. Klimaanpassung müsse deshalb „als dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern abgesichert werden“.