Ausschreitungen in LützerathAktivistin wirft Molotowcocktail auf Polizei - Gericht verhängt erste Strafe

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Ein Bild aus Januar zeigt Polizisten und Demonstranten, die sich gegenüberstehen.

Polizisten und Demonstranten stehen sich im Januar bei der Demonstration von Klimaaktivisten am Rande des Braunkohletagebaus bei Lützerath gegenüber. Am Mittwoch stand die erste Aktivistin vor Gericht.

Die Aktivistin hatte auch einen Pflasterstein in Richtung der eingesetzten Polizisten geworfen. Es ist das erste Urteil nach den Ausschreitungen.

Erstes Urteil nach den Ausschreitungen im Braunkohledorf Lützerath: In einem Strafverfahren hat das Amtsgericht Mönchengladbach eine 23 Jahre alte Schweizerin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie hatte unter anderem einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen.

Die 23-Jährige wurde wegen Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffenrecht verurteilt.

Lützerath: Klimaschutzaktivistin wirft großen Pflasterstein auf Polizisten

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Aktivistin am 11. Januar aus dem Schutz einer Gruppe von rund 50 Menschen heraus zunächst einen faustgroßen Pflasterstein auf eine Gruppe heranrückender Polizisten geworfen hatte.  Der Beamte wurde dabei am Bauch getroffen, blieb aber unverletzt.

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Wenig später hatte sie – verschanzt hinter einer Barrikade – einen brennenden Molotowcocktail in Richtung einer Gruppe heranrückender Polizisten geschleudert. Der Brandsatz verfehlte nach Aussagen dreier Polizeibeamter die Gruppe nur knapp, bevor er am Boden in Flammen aufging.

Ausschreitungen in Lützerath: 600 Strafverfahren, aber erst eine Anklage

Die Studentin ist nach bisherigen Erkenntnissen die einzige Gewalttäterin, die bei den Einsätzen rund um Lützerath einwandfrei identifiziert werden konnte. Von den rund 600 Strafverfahren, die von der Aachener Polizei nach der Räumung des Dorfes und akribischer Auswertung umfangreichen Videomaterials eingeleitet worden waren, sind bisher nach Aussagen eines Pressesprechers am Amtsgericht Erkelenz derzeit keine weiteren Verfahren anhängig.

Das liegt in erster Linie daran, dass sich Tatverdächtige wegen vermummter Gesichter und einheitlicher Kleidung nur schwer identifizieren lassen, die möglichen Straftaten wie Steinwürfe, das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Molotowcocktails deshalb keinen konkreten Personen zugeordnet werden können.

Eine Klimaaktivistin steht im Landgericht und ist nur von hinten zu sehen.

Die Aktivistin aus der Schweiz stan am Mittwoch im Gerichtssaal des Amtsgerichts Mönchengladbach.

Die Schweizerin, die ebenfalls vermummt agiert hatte, war nur deshalb ins Visier der Polizei geraten, weil sie eine auffällige, rot verspiegelte Skibrille, rote Handschuhe und einen schwarzen Rucksack mit blauen Applikationen getragen hatte und sich damit von der Menge unterschied. Zu ihrer Identifizierung trug nach der Festnahme auch eine Medikamentenpackung und ein Ladekabel in ihrem Rucksack bei. Auf beiden Gegenständen hatte sie ihren Namen notiert.

Nach dem Steinwurf habe man die Aktivistin nicht sofort festsetzen können, sondern sie in dem dynamischen Geschehen zunächst aus dem Auge verloren, sagte einer der am Einsatz beteiligten Polizisten im Zeugenstand. Er habe sie zusammen mit zwei weiteren Kollegen wenig später hinter einer Barrikade wiedererkannt, nach dem Werfen des Molotowcocktails nach einer kurzen Verfolgung stellen und festnehmen können.

Molotow-Cocktail in Lützerath geworfen: Aktivisten knapp zwei Monate in U-Haft

Die nicht vorbestrafte Aktivistin saß nach ihrer Festnahme bis Anfang März in Untersuchungshaft. Während der Verhandlung zeigte sie keinerlei Einsicht und sagte lediglich, sie sei entsetzt gewesen, wie rigoros die Polizeibeamten bei der Räumung vorgegangen seien. Erst ganz zum Schluss räumte sie ein, sich an den gewalttätigen Handlungen im Schutz einer Gruppe vermummter Aktivisten beteiligt zu haben. Sie habe aber niemanden verletzen wollen.

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