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Ermittlungen gegen Amateur-SchiedsrichterDrohnachrichten von ChatGPT schreiben lassen?

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Schiedsrichter Pascal Kaiser macht seinem Freund im vollbesetzten Rheinenergie-Stadion einen Heiratsantrag vor dem Bundesligaspiel des 1. FC Köln gegen den VfL Wolfsburg.

Schiedsrichter Pascal Kaiser macht seinem Freund im vollbesetzten Rheinenergie-Stadion einen Heiratsantrag vor dem Bundesligaspiel des 1. FC Köln gegen den VfL Wolfsburg.

Pascal Kaiser machte seinem Freund einen Heiratsantrag vor 50.000 Zuschauern im Stadion des 1. FC Köln.

Der Fall um den Amateur-Schiedsrichter Pascal Kaiser soll nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine neue Wendung genommen haben. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft nach Informationen der Zeitung, ob Kaiser Bedrohungsberichte aus dem Netz heruntergeladen und anschließend mithilfe von ChatGPT auf seine Person hat umschreiben lassen - um diese Texte dann als Drohmails an sich selbst zu versenden.

Zudem soll ein Bekannter des Schiedsrichters dem Vernehmen nach ausgesagt haben, das Foto mit dem geschwollenen Gesicht und dem blauen Auge gehe nicht auf Schläge durch unbekannte Angreifer zurück, sondern sei vielmehr das Resultat einer Allergie. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, der Sprecher seiner Behörde, wollte sich auf Anfrage jedoch nicht zu den laufenden Ermittlungen äußern.

Heiratsantrag im Stadion

Ausgangspunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit an dem Fall war eine Szene, die Ende Januar bundes- und europaweit für emotionale Reaktionen sorgte: Kurz vor dem Anpfiff der Partie zwischen dem 1. FC Köln und dem VfL Wolfsburg griff Kaiser im Rhein-Energie-Stadion zum Mikrofon und machte seinem Freund Moritz vor rund 50.000 Fans einen Heiratsantrag. Als der Antrag mit einem Ja beantwortet wurde, schien das Glück perfekt – und das Video verbreitete sich rasant.

Wenig später berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über Vorwürfe eines Kölner Barbesitzers, der Kaiser bereits 2024 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Es ging um den Vorwurf, er habe 5000 bis 6000 Euro aus der Kasse unterschlagen, als er in der Bar gearbeitet hatte. Ein damaliger Anwalt Kaisers wies die Darstellung zurück.

Schiedsrichter soll zweimal angriffen worden sein

Parallel dazu wurden in der Öffentlichkeit Berichte über eine angebliche Bedrohungslage laut. Der damalige Anwalt des Amateur-Schiedsrichter sprach gegenüber unserer Zeitung von Screenshots, die „verlässliche Anhaltspunkte“ dafür liefern sollten, dass die Wohnadresse seines Klienten verbreitet und dazu aufgerufen worden sei, ihm „einen Besuch abzustatten“. Die Polizei sei dem Vernehmen nach an seinem Wohnort mehrfach Streife gefahren. Später sei Kaiser nach seiner Darstellung zweimal angegriffen und geschlagen worden. Ein Foto mit blauem Auge machte die Runde, zudem wurde Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet. In sozialen Medien wurde über Motive spekuliert – von homophoben Angriffen bis zu möglichen anderen Hintergründen.

Datenträger bei Razzia beschlagnahmt

Nun jedoch sollen sich die Ermittlungen in eine andere Richtung richten. Wie unsere Zeitung bereits am 18. Februar berichtete, durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei das Haus Kaisers. IT-Forensiker der Polizei sollen bei ihren Auswertungen Erkenntnisse gewonnen haben, dass die angeblichen Droh-Mails womöglich fingiert worden sein könnten. Bei der Razzia seien Datenträger sichergestellt worden, darunter Mobiltelefone, bestätigte die Staatsanwalt Köln damals.

Außerdem ließen die Behörden Kaiser und seinen Freund rechtsmedizinisch untersuchen. Ein Gutachten sollte dem Vernehmen nach unter anderem klären, ob der 22-Jährige sich selbst verletzt oder ob sein Partner ihn geschlagen haben könnte, um Angriffe vorzutäuschen. Ein Ergebnis der Untersuchungen steht noch aus.

Unschuldsvermutung: Ermittlungen laufen noch

Der neue Strafrechtsanwalt von Pascal Kaiser teilte unserer Zeitung damals auf Anfrage mit, derzeit würden „keine Fragen zu dem mutmaßlichen Sachverhalt, zu etwaigen Erklärungen gegenüber Ermittlungsbehörden oder zu sonstigen Details beantwortet“. Aus einer Nichtäußerung könnten jedoch „keinerlei Rückschlüsse gezogen werden“. Er bat darum, bei der Berichterstattung die Privatsphäre seines Mandanten zu respektieren und von spekulativen Zuschreibungen abzusehen.

Auch in einem medial stark beachteten Fall wie diesem gilt: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Ermittlungen und ein Anfangsverdacht bedeuten nicht, dass die vorgeworfenen Handlungen tatsächlich stattgefunden haben. Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Sicherstellungen dienen der Aufklärung, sind aber kein Beweis für Schuld. Welche Schlüsse aus digitalen Spuren, Aussagen und Gutachten am Ende gezogen werden können, wird erst das weitere Verfahren zeigen.

Für die Öffentlichkeit bleibt ein Spannungsfeld: Die Geschichte begann als Symbolbild für Sichtbarkeit und Akzeptanz – und droht nun, zu einer Debatte über Inszenierung, digitale Manipulation und Vertrauen in öffentlich erzählte Opfergeschichten zu werden. Ob sich die neuen Hinweise bestätigen oder entkräften, ist offen. Sicher ist nur: Die Ermittler sehen sich nun mit Fragen konfrontiert, die weit über den Fußball hinausgehen.