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„Rettungsdienst light“Führt NRW den abgespeckten Notarztwagen für minderschwere Fälle ein?

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Ein Rettungswagen ist beim Einsatz in Köln mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs. (Symbolbild)

Ein Rettungswagen ist beim Einsatz in Köln mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs. (Symbolbild)

Sollten Patienten die Kosten für den Notarztwagen bald selber bezahlen? NRW will das verhindern – und das Rettungswesen insgesamt vom hohen Kostendruck befreien.

Der Streit um die Finanzierung von Leerfahrten mit Rettungswagen in NRW spitzt sich zu. Nachdem die Verhandlungen von Krankenkassen und Kommunen über die künftige Finanzierung bislang erfolglos verlaufen sind, kündigte der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Jan-Christoph Schaberick, jetzt an, ab April Gebührenbescheide an gesetzlich Versicherte zu verschicken, die den Rettungsdienst in Anspruch genommen haben. Mit dem Schritt will der SPD-Politiker den politischen Druck erhöhen. „Niemand darf zu der Überlegung gezwungen werden, ob er im Notfall die 112 wählt, weil er Angst vor einer Rechnung hat“, erklärte Schaberick.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis (350.000 Einwohner) könnten für eine Fahrt im Notarztwagen 450 Euro berechnet werden. In einem Brandbrief an Friedrich Merz hat der Landrat den Bundeskanzler jetzt aufgefordert, das Politikum zur „Chefsache“ zu machen. „Angesichts der großen Zahl potenziell Betroffener halten wir es für geboten, dass sich die Bundesregierung diesem Thema mit hoher Priorität widmet“, heißt es in dem Schreiben, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.

Was ein „Rettungsdienst light“ bedeuten würde

Die Gespräche von Krankenkassen und Kommunen werden von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann moderiert. Der CDU-Politiker setzt sich dafür ein, dass die Kosten für Rettungseinsätze – wie bisher – von den Krankenkassen übernommen werden. Gleichzeitig sollen die Kosten im Rettungswesen gesenkt werden. In dem Zusammenhang wird auch über die Etablierung eines „Rettungsdienst light“ diskutiert.

Dabei könnten, wenn keine akute Lebensgefahr besteht, Fahrzeuge eingesetzt werden, bei denen die medizinische Ausstattung eingeschränkt ist. Auch die Hilfsfristen könnten verlängert werden. Bislang soll in den NRW-Städten nicht mehr als acht Minuten zwischen der Notfallmeldung und dem Eintreffen der Retter vergehen.

Was hinter dem Streit um die Rettungskosten steckt

Der Streit um die Finanzierung der Rettungsfahrten war entbrannt, weil die Krankenkassen die Kosten für sogenannte Fehlfahrten nicht mehr bezahlen wollen. Das sind Einsätze, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus transportiert werden, weil eine Behandlung vor Ort ausreicht oder eine Weiterleitung in eine Arztpraxis erfolgt. Die Kommunen befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Städtetag NRW beziffert den jährlichen Finanzbedarf mit 250 Millionen Euro.

Die Opposition im Düsseldorfer Landtag wirft der Landesregierung vor, die Verhandlungen zu verschleppen. So sei das von der CDU-Politikerin Ina Scharrenbach geführte Kommunalministerium offenbar verspätet in die Gespräche eingeschaltet worden. Scharrenbach hatte bis zu einer endgültigen Regelung ein Moratorium vorgeschlagen.  

Einigung im Finanzierungsstreit noch vor Ostern?

Gesundheitsminister Laumann hatte angekündigt, dass es möglicherweise bis zur nächsten Landtagswahl im Mai 2027 kein neues Rettungsgesetz NRW mehr geben wird. Dies sei angesichts der drängenden Probleme im Rettungsdienst „ein alarmierendes Signal“, sagte Lisa Kapteinat (SPD). In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, will sie wissen, welche Schritte kurzfristig geplant seien, um die Kommunen finanziell abzusichern.  

Dem Vernehmen nach plant die Landesregierung, bis Ostern eine Einigung zwischen den Akteuren zu erreichen. Ein Laumann-Sprecher sagte unserer Zeitung, man verfolge die Entwicklung der Finanzierungsproblematik „mit Sorge“. Es gelte zu verhindern, dass Hilfesuchende in Sorge über eventuelle Kostenfolgen zukünftig bei Notfällen nicht mehr den Rettungsdienst rufen würden.