Im Solingen-Ausschuss blockierten CDU und Grüne Beweisanträge der Opposition. Nun muss das Verfassungsgericht entscheiden.
Streit im Solingen-AusschussVerfassungsgericht entscheidet über Klage von SPD und FDP

Barbara Dauner-Lieb wird Ende Juni ein Urteil als Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofes im Streit um die Rechte von Minderheiten im Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag verkünden. (Archivbild)
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Solingen-Ausschuss: Verfassungsgericht entscheidet über Beweisanträge Die Opposition in NRW sieht ihre Rechte verletzt, weil CDU und Grüne Beweisanträge zum Solingen-Anschlag blockierten. Nun muss das Verfassungsgericht in Münster urteilen.
Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen wird am 30. Juni seine Entscheidung in der Auseinandersetzung um zurückgewiesene Beweisanträge fällen. Diese Anträge stehen im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terrorakt in Solingen. Die Ankündigung erfolgte durch die Präsidentin des Gerichtshofs, Barbara Dauner-Lieb, nach einer Anhörung in Münster.
Geklagt hatten Abgeordnete der Oppositionsparteien SPD und FDP, die im Ausschuss des Landtags von NRW die Minderheit bilden. Sie machen eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte geltend. Der Grund ist die Zurückweisung mehrerer Beweisanträge durch die Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen. Das Gremium soll potenzielle Fehler oder Versäumnisse der Landesregierung im Umgang mit den Ereignissen nach dem Anschlag vom 23. August 2024 aufklären sowie systemische Mängel identifizieren.
Politische Motive bei Antragsablehnung vermutet
Bei der Anhörung vor Gericht zeigten sich unüberbrückbare Differenzen zwischen den Klägern und den Vertretern von Landtag, Land und Landesregierung. Die klagende Seite wird von den Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat, Christian Dahm und Thorsten Klute (alle SPD) vertreten. Die Parlamentarier beschuldigen die Gegenseite, ihre Anträge vom 14. November und 9. Dezember 2024 aus politischen Motiven blockiert zu haben.
Die beklagte Seite argumentierte, einer der Anträge sei grundsätzlich unzulässig gewesen, während der andere nicht präzise genug formuliert war. Einer der Anträge verlangte von der Verwaltung des Landtags die Herausgabe von Unterlagen. Der zweite Antrag bezog sich auf Akten und Daten aus dem von Josefine Paul (Grüne) geführten Flüchtlingsministerium, die am 27. Januar 2026 ihr Amt niedergelegt hatte.
Streitpunkt Gewaltenteilung: Die Kontrolle des Parlaments
Bei dem Antrag, der Unterlagen des Landtagspräsidenten betraf, konzentrierte sich die Debatte während der Anhörung auf die Fähigkeit des Parlaments zur Selbstkontrolle. Vertreter der Parlamentsverwaltung brachten vor, dass eine Einbeziehung der Verwaltung in eine solche Auseinandersetzung vermieden werden müsse. Sie begründeten dies mit einer Gefährdung der Neutralität und der Autonomie des Parlaments. Zudem wurde der Schutz der Rechte von Abgeordneten als Argument angeführt.
Das siebenköpfige Richtergremium des Verfassungsgerichtshofs befragte beide Parteien eingehend. Die Richter kündigten an, für ihre Urteilsfindung die in den Protokollen festgehaltenen Begründungen für die Ablehnungen besonders genau zu prüfen. In manchen Punkten äußerten sie Zweifel an der Stichhaltigkeit der Argumente der beklagten Seite. Es wurde ein Vergleich zwischen den Anträgen der Regierungsparteien und den zurückgewiesenen Anträgen der Opposition gezogen, wobei die Richter nach dem genauen Unterschied fragten.
Juristische Aufarbeitung des Anschlags abgeschlossen
Der Syrer Issa al Hasan tötete am 23. August 2024 bei einem Angriff mit einem Messer drei Personen und verletzte zahlreiche weitere. Tatort war ein Stadtfest in Solingen. Zu dieser Tat bekannte sich die Terrororganisation Islamischer Staat (IS).
Gemäß den Dublin-Regularien der EU hätte Al Hasan schon ein Jahr früher nach Bulgarien überstellt werden sollen. Eine entsprechende Maßnahme scheiterte, eine weitere wurde nicht in die Wege geleitet. Im September des Vorjahres verurteilte das Oberlandesgericht in Düsseldorf den Syrer. Das Strafmaß lautete lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund von dreifachem Mord, zehn Mordversuchen und der Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS.
Der Rücktritt von Flüchtlingsministerin Paul erfolgte am 27. Januar 2026. Ihr wird von der Opposition vorgeworfen, im Anschluss an die Tat nicht erreichbar gewesen zu sein. Konkret soll sie während einer Dienstreise nach Frankreich am Wochenende des Anschlags nicht auf Kontaktversuche von Mitgliedern des Kabinetts geantwortet haben. (dpa/red)
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