Streit um Rettungsdienst-Kosten in NRW: Weil sich Kommunen und Kassen nicht einigen, drohen Patienten hohe Zuzahlungen.
Kosten-Streit in NRWKommunen warnen vor hohen Rechnungen für Patienten

Wer zahlt für den Rettungsdienst? Die Fronten in dem Streit sind seit Monaten festgefahren. (Symbolbild)
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In der Auseinandersetzung über die Finanzierung von Notfalleinsätzen in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich keine gütliche Einigung zwischen den Gemeinden und den Gesundheitsversicherern ab. Die Regierung des Landes hat aus diesem Grund jetzt einen temporären Kompromiss eingebracht.
Die Versicherer sollen dem Vorschlag zufolge wenigstens einen Teil der Aufwendungen für Missionen tragen, nach denen keine Person in eine Klinik transportiert wird. Dazu hatten sie im Vorhinein ihre Zustimmung signalisiert.
Die Gemeinden mahnen jedoch, dass sie mit einer derartigen Regelung finanzielle Lasten in Millionenhöhe selbst tragen müssten. Zuletzt hatten einige Städte unterstrichen, dass sie im Extremfall eine erhebliche Zuzahlung von denjenigen Personen verlangen müssten, die einen Notarztwagen rufen.
Kommunen äußern erhebliche Bedenken
Man betrachte „die Folgen einer nicht kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes in den NRW-Städten mit großer Sorge“, geht aus einem Dokument hervor, welches die Leitung des Städtetags am Dienstag beschlossen hat.
Die ursprüngliche Absicht bei den Verhandlungen mit den Versicherern und dem Land sei es gewesen, eine allgemeingültige Rahmenregelung für die Finanzierung des Notfalldienstes zu vereinbaren. Man müsse jedoch konstatieren, dass sich das „nicht verwirklichen lässt“, steht in dem Beschluss des Städtetags, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Stattdessen muss nun jede betroffene Gemeinde individuell befinden, ob sie zu den von der Landesregierung angebotenen Konditionen einen Vertrag mit den Gesundheitsversicherern eingeht.
Kern des Konflikts schwelt seit Jahresbeginn
Darin liegt der Kern der Auseinandersetzung: Wenn eine Person einen Notarztwagen benötigt, zum Beispiel bei einem Herzinfarkt oder bei akuter Atemnot, begleicht bei gesetzlich Versicherten der Gesundheitsversicherer die Rechnung. Dies funktionierte lange Zeit reibungslos. Im Vorjahr kündigten die Versicherer jedoch erstmalig an, ab 2026 einen Teil der Aufwendungen nicht mehr zu übernehmen. Der zentrale Streitpunkt sind die sogenannten Fehlfahrten.
Dies sind Notfallmissionen, bei denen die betreffende Person schlussendlich nicht in eine Klinik transportiert wird – etwa, weil am Einsatzort geholfen wurde oder die Person verstorben ist. Die Aufwendungen für solche Einsätze ohne Transport – laut dem NRW-Städtetag immerhin circa 250 Millionen Euro pro Jahr – wurden bislang auf alle übrigen Missionen umgelegt und so beglichen. Dieses Vorgehen möchten die Gesundheitsversicherer aber nicht fortführen. Sie führen an, dass sie aufgrund bestehender Bundesgesetze für solche Einsätze ohne Transport keine Zahlungen leisten dürften.
Landesregierung präsentiert Kompromiss
Um den Disput wenigstens temporär beizulegen, sieht der Musterbeschluss der Landesregierung nun vor, dass die Gesundheitsversicherer für eine Übergangszeit mindestens die Hälfte der Aufwendungen für Einsätze ohne Transport tragen. Dazu hatten die Krankenkassen im Vorfeld ihre Bereitschaft signalisiert. Diese Vereinbarung soll allerdings nur zur Anwendung kommen, solange der Anteil der Einsätze ohne Transport an der Gesamtzahl nicht über 15 Prozent klettert. In der Realität beträgt er in vielen Kommunen aber bis zu 25 Prozent.

Hat die Verhandlungen monatelang moderiert: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). (Archivbild)
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Der Gesundheitsminister von NRW, Karl-Josef Laumann (CDU), erachtet diesen Weg dennoch als eine Lösung. „Mit dem Musterbeschluss legen wir eine sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen tragfähige Übergangslösung vor“, schrieb er an den Gesundheitsausschuss des Landtags.
Die temporäre Regelung ist ohnehin lediglich für das Jahr 2026 vorgesehen. Ab dem Folgejahr ist eine Neuordnung der Finanzierung für das Notfallwesen im Rahmen einer bundesweiten Umgestaltung der Notfallversorgung geplant.
Müssen Patienten bald für den Rettungswagen zahlen?
Alle Akteure heben seit Monaten hervor, dass sie es unbedingt abwenden wollen, dass Patienten für die Alarmierung eines Notarztwagens zur Kasse gebeten werden. Welche Gebühren jedoch drohen könnten, falls die Versicherer nicht mehr für Einsätze ohne Transport aufkommen, illustrieren zwei konkrete Fälle:
Die Stadt Essen fasste Ende des Vorjahres den Entschluss, von allen Patienten, die einen Krankenwagen anfordern, 267 Euro pro Mission einzufordern. Die Bestimmung wurde aber zunächst wieder ausgesetzt. Der Kreis Steinfurt hat sogar verlauten lassen, allen Patienten 1.173 Euro für die Alarmierung eines Notarztwagens in Rechnung zu stellen. Es kämen 1.068 Euro hinzu, falls zusätzlich ein Notarzt angefordert werde.

Der Kreis Steinfurt will Patienten, die einen Notarzt brauchen, 1.068 Euro in Rechnung stellen. (Symbolbild)
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Insbesondere die zahlreichen Städte, für die aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage ein Sicherungskonzept besteht, seien genötigt, Abgaben für Notfalleinsätze bei den Einwohnern einzufordern, hatte der Städtetag kürzlich dargelegt.
Versicherer plädieren für grundlegende Reform
Ungeachtet der gegenwärtigen Auseinandersetzung verlangen die Gesundheitsversicherer eine fundamentale Neuaufstellung des Notfalldienstes in Nordrhein-Westfalen. Es seien „deutlich effizientere und schlankere Strukturen“ vonnöten – dies würde auch Aufwendungen reduzieren, steht in einer gemeinsamen Erklärung. Unter anderem ließe sich die Anzahl der Leitstellen, von denen aus die Missionen koordiniert werden, nach Auffassung der Versicherer von aktuell 52 auf ungefähr 18 senken. (dpa/red)
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