Geschäfte zwangsgeschlossenSo erfolgversprechend sind die Klagen der Einzelhändler

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  • Immer mehr Händler klagen im Eilverfahren gegen die Corona-Verordnungen der Länder. Die Richter müssen nun prüfen, ob die Maßnahmen noch verhältnismäßig sind.
  • Lesen Sie hier die Hintergründe.

Immer mehr Einzelhändler klagen gegen die Schließung ihrer Geschäfte im Lockdown. So hat etwa Media-Markt-Saturn beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag auf Aufhebung der Betriebsschließungen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Anträge in weiteren Bundesländern sollen folgen.

Auch die Baumarktkette Obi sowie die Modehändler Peek & Cloppenburg und Breuninger ziehen vor Gericht. In Bayern ist ein Modehändler am Donnerstag bereits gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte seinen Eilantrag gegen die Ladenschließungen ab.

„Die Einzelhändler machen ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit geltend, auf der anderen Seite steht der Gesundheits- und Infektionsschutz der Bevölkerung“, erklärt Axel Keller, Rechtsanwalt beim Beratungsunternehmen Ecovis. Die Gerichte müssten nun entscheiden, ob die Corona-Maßnahmen der Länder verhältnismäßig seien. „Diese Verhältnismäßigkeit könnte man im Grunde stündlich neu prüfen.“

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Der Einzelhandel argumentiert, man habe ausgefeilte Hygienekonzepte: Durch Maßnahmen wie die Maskenpflicht, eine begrenzte Kundenzahl, vorgeschriebene Laufwege und Desinfektionsmittel an den Eingängen sei eine Öffnung verantwortbar. Außerdem seien die Geschäfte nie ein Infektionshotspot gewesen, sagt Media-Markt-Deutschland-Chef Florian Gietl. Ein Breuninger-Sprecher sieht vor allem mit Blick auf den weiter geöffneten Lebensmittelhandel eine Ungleichbehandlung. Dass nun bald Friseure wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen, befeuert die angespannte Situation noch.

Dennoch spricht juristisch einiges gegen eine vorzeitige Öffnung des Einzelhandels. „Wenn ich mir die bisherige Rechtsprechung in ähnlichen Angelegenheiten anschaue, glaube ich, die Eilanträge haben nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg“, sagt Rechtsanwalt Keller. „Ich fürchte, dass die meisten Oberverwaltungsgerichte eher noch zurückhaltend sind und die Betriebsschließungen aufgrund des Infektionsschutzes bestehen bleiben.“

Erst kürzlich hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Eilantrag des Handelsunternehmens Breuninger abgelehnt. Zur Begründung hieß es: Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die Corona-Pandemie sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, weiterhin Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten.

Die Corona-Verordnungen sind Ländersache. Deshalb stellen die Handelsketten derzeit auch in vielen Bundesländern ähnliche Eilanträge auf Wiedereröffnung ihrer Geschäfte. Wenn ein Oberverwaltungsgericht einem solchen Antrag stattgeben würde, dann wäre die Schließung aber nicht nur für dieses eine Geschäft aufgehoben, sondern für alle vergleichbaren in dem betreffenden Bundesland, erklärt Keller.

Flickenteppich nicht ausgeschlossen

Ein Flickenteppich ist aber dennoch nicht ausgeschlossen. Denn es ist durchaus denkbar, dass die Oberverwaltungsgerichte der Bundesländer unterschiedlich urteilen. Das hätte zur Folge, dass die Geschäfte in einem Bundesland öffnen dürften, in dem anderen aber nicht.

Der Einkaufsverbund Unitex geht mit seinen Forderungen noch weiter. Er unterstützt nicht nur die Eilanträge auf eine schnellere Wiedereröffnung, der Verbund bereitet parallel eine Sammelklage Hunderter Einzelhändler auf Schadensersatz vor. „Weit über 300 Händler beteiligen sich daran“, berichtete Unitex-Marketing-Chef Xaver Albrecht. Es gebe auch bereits die Zusage eines Prozesskostenfinanzierers, der eine Million Euro für die nächsten juristischen Schritte zur Verfügung stellen wolle.

„Es geht den Geschäften vorrangig darum, wieder öffnen zu dürfen. Darüber hinaus könnten sie aber auch geltend machen, dass die Schließungen schon länger nicht verhältnismäßig waren, und dann Schadensersatz fordern“, erklärt Keller. In der derzeitigen Corona-Krise halte er es aber fast für aussichtslos, solche Schadensersatzforderungen durchzusetzen. (mit dpa)

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