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Solinger AnschlagVerfassungsgericht zwingt NRW-Regierung zur Aktenfreigabe

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Im Streit um Unterlagen für den U-Ausschuss zum Solinger Anschlag hat das Gericht ein Urteil verkündet. (Archivbild)

Im Streit um Unterlagen für den U-Ausschuss zum Solinger Anschlag hat das Gericht ein Urteil verkündet. (Archivbild)

Die Opposition wirft der Regierung vor, sie halte Daten zur Kommunikation zurück. Das Verfassungsgericht verlangt nun die Freigabe.

Im Streit um Unterlagen für den Untersuchungsausschuss zum Solinger Terroranschlag hat die Opposition erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt. Die verlangte Herausgabe von Kommunikationsdaten aus dem NRW-Flüchtlingsministerium hätte nicht von der Mehrheit der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im U-Ausschuss abgelehnt werden dürfen. Zu Unrecht seien entsprechende Beweisanträge der Opposition im Ausschuss abgelehnt worden. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) am Dienstag in Münster.

Mitglieder der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP hatten im Januar und September 2025 zwei Organstreitverfahren in Münster eingeleitet. In ihren Anträgen im U-Ausschuss forderten sie, fehlende Kommunikations- und Verbindungsdaten von vier wichtigen Mitarbeitern des Fluchtministeriums zur Verfügung zu stellen. Laut Verfassungsgericht hätten diese Beweisanträge nicht zurückgewiesen werden dürfen, das sei unrechtmäßig erfolgt.

Die beantragten Kommunikationsdaten könnten „eine geeignete Grundlage für eine zielführende Zeugenvernehmung bilden“, stellte das Gericht fest. „Sie ermöglichen es, Zeugenaussagen vorzubereiten, zu überprüfen und einzuordnen, und können Widersprüche oder Lücken im Aussageverhalten der Zeugen aufdecken.“

Opposition wirft Landesregierung Blockade vor

Die Opposition im NRW-Landtag wirft der Regierung vor, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zu blockieren. Das Fluchtministerium war damals noch von Josefine Paul (Grüne) geführt worden, die im Januar 2026 als Ministerin nach monatelangen Vorwürfen einer schleppenden Kommunikation zurücktrat. 

In der zweiten Verfassungsklage ging es nach früheren Angaben um die Kommunikation zwischen Landtagsverwaltung und Landesregierung, nachdem der Opposition im Sitzungsprotokoll nachträgliche Änderungen aufgefallen waren. 

Auch die zurückgetretene Fluchtministerin wurde im U-Ausschuss befragt. (Archivbild)

Auch die zurückgetretene Fluchtministerin wurde im U-Ausschuss befragt. (Archivbild)

Bei dem islamistisch motivierten Anschlag vom 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al Hasan drei Menschen getötet und acht Personen verletzt. Er hätte eigentlich ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen, was aber gescheitert war. Er wurde im September 2025 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

SPD-Chef fordert fehlende Akten in nächsten Tagen

SPD-Fraktionschef Jochen Ott forderte die Landesregierung und den Landtag unmittelbar nach dem VerfGH-Urteil auf, die noch fehlenden Akten unverzüglich bis zum Ende der Woche zur Verfügung zu stellen. „Es kann nicht sein, dass inzwischen auch das Verfassungsgericht den Ministerpräsidenten an sein Transparenzversprechen erinnern muss“, kritisierte Ott in Düsseldorf. „Er muss es endlich einlösen“, sagte er in Richtung Regierungschef Hendrik Wüst (CDU). 

Formal müssten die bisher zu Unrecht abgelehnten Beweisanträge nun noch beschlossen werden, schilderte der SPD-Oppositionsführer. Das Urteil sei eindeutig und nach den Gerichtsverhandlungen auch abzusehen gewesen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts wurden die Anträge nach dpa-Informationen bereits vom Sekretariat des U-Ausschusses an alle Fraktionen verschickt. 

Ministerin Schäffer: Wir haben nachgeliefert

Die Opposition im Landtag hatte der Regierung mehrfach Ultimaten gestellt, um an die Kommunikation wichtiger Mitarbeiter im Fluchtministerium zu gelangen, ein Ultimatum war am 30. Januar abgelaufen. An dem Tag hatte die neue Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) kurz nach ihrem Amtsantritt als Paul-Nachfolgerin im Landtag versichert, ihr Haus habe nachgeliefert. 

Das Ministerium habe einige Tage zuvor mehr als 7.000 Datensätze und Akten übermittelt und am Morgen des 30. Januar noch einmal über 1.400 weitere Daten versandt, sagte Schäffer damals.

Die CDU-Fraktion reagierte mit einem Statement ihres Justiziars Jörg Geerlings auf das Urteil aus Münster. „Dass Kommunikation zwischen Fraktionen, Abgeordneten und der Landtagsverwaltung Gegenstand eines PUAs sein darf, ist neu und jetzt richterlich entschieden.“ Jetzt gehe es darum, wie sich das praktisch umsetzen lasse. „Ebenso sehen wir es nach wie vor kritisch, dass umfangreiche Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte von Mitarbeitern unterhalb der Leitungsebene analysiert werden sollen.“ (dpa)