Für Eltern in KölnCorona-Fall in der Schule des Kindes – das müssen Sie jetzt wissen

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Schülerin mit Maske im Unterricht.

  • Inzwischen haben bereits mehr als ein Dutzend Kölner Schulen Kinder wegen eines Corona-Falls in Quarantäne schicken müssen.
  • Viele Eltern sind verunsichert und fragen sich, was das bedeutet und was sie jetzt tun können.
  • Wir haben mit dem Gesundheitsamt gesprochen und beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Eltern in Köln derzeit stellen.

Köln – Die steigenden Infektionszahlen in NRW machen auch vor Kölner Klassenzimmern nicht Halt. Was aber passiert, wenn ein Fall in der Schule des eigenen Kindes auftaucht, wissen viele nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Eltern in Köln.

Wenn für mein Kind als Kontaktperson Quarantäne angeordnet wird, muss dann die ganze Familie in Quarantäne?  

Nein. Nur die Eltern und Geschwister des positiv getesteten Schülers müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt begründet das damit, dass „die übrigen Schüler ja nur Kontaktpersonen des positiv getesteten Schülers und keine Corona-Fälle sind“. Insofern müssten sich die Eltern und Geschwister der Familien der Kontaktpersonen auch nicht in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

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Ordnet das Ordnungsamt bei Schülern, die als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden, einen Test an?

Nein. Tests an den Schulen sind von Seiten der Landesregierung – abgesehen von den vierzehntägigen freiwilligen Tests auf freiwilliger Basis für die Lehrer – bislang nicht vorgesehen. Es gilt pauschal die 14-tägige Quarantäneregelung.

Warum wird nicht getestet?

Das Land argumentiert mit den begrenzten Testkapazitäten. Das Gesundheitsamt ergänzte zur Begründung, dass Tests in der Gruppe der identifizierten engen Kontaktpersonen wegen der Inkubationszeit nicht verlässlich seien und damit nicht zu einer Verkürzung der Quarantäne führen. Ein zweiter Test im Abstand von einigen Tagen, der verlässlich Sicherheit geben könnte, werde derzeit nicht bezahlt und sei außerdem sehr aufwändig.

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Wird angesichts der jetzt fast täglich auftretenden Fälle im Gesundheitsamt an eine Änderung der Strategie gedacht?

Derzeit nicht. Dies begründet das Gesundheitsamt damit, dass es sich bislang um einzelne, von außen in die Schulen getragene Infektionen handelt und nicht um Ausbrüche mit Ansteckungsketten innerhalb der Schule. Die Strategie werde aber kontinuierlich mit Blick auf die aktuelle Infektionslage überprüft. Allerdings wurde wegen der Überlastung des Gesundheitsamtes bei der Ermittlung von Kontaktpersonen kurzfristig eine Personalaufstockung auf den Weg gebracht.

Kann ich als Eltern irgendetwas tun, um die Quarantäne zu verkürzen?

Nein. Das Gesundheitsamt ordnet in jedem einzelnen Fall individuell an, bis wann die Quarantäne gilt. Durch einen negativen Corona-Test kann diese nach Angaben der Stadt – zumindest bislang – nicht verkürzt werden. Auch nicht für Lehrer.

Wenn ich trotzdem im Hinblick auf die Sicherheit der übrigen Familienmitglieder Sicherheit haben will, dass mein Kind nicht infiziert ist  darf ich mit meinem Kind zum Arzt oder in ein Testzentrum fahren, um in Eigeninitiative einen Corona-Test machen zu lassen?

Nein. Grundsätzlich dürfen die unter Quarantäne stehenden Schüler die Wohnung nicht verlassen. Ein Test per Hausbesuch des Hausarztes unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist aber gestattet. Ebenso kann ein Test nach Hause gebracht, selbst durchgeführt und dann über eine Praxis eingeschickt werden. Die eigenständige Durchführung des Tests birgt allerdings Fehlerquellen.

Was darf mein Kind in Quarantäne?

Die Quarantäne bedeutet eine strenge Isolation. Die betroffenen Schüler dürfen sich ausschließlich zuhause und auf dem Balkon oder eigenen Garten aufhalten. Er darf also weder auf den Spielplatz noch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Es soll kein Besuch empfangen und – wenn möglich – in einem eigenen Schlafraum geschlafen werden.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantäne-Auflagen halte?

Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen des Gesundheitsamtes kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Die Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne kann rechtlich als Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung gewertet werden und dadurch mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

In Österreich werden die Kinder nach den Ferien an den Schulen in großem Umfang mit Gurgel-Testskits an den Schulen getestet. Es handelt sich um ein einfaches Corona-Test-Verfahren, das in Österreich den Rachenabstrich ergänzen soll. Wäre das auch in Köln eine Option, um einfacher und schneller in den Schulen zu testen?

Auch in Köln wird derzeit – als einer von wenigen Standorten in Deutschland – das Testverfahren mit Gurgellösung geprüft und evaluiert. Er soll möglichst kurzfristig eingesetzt werden. Die Stadt will in Kürze das neue Verfahren vorstellen und dann auch informieren, wo es zum Einsatz kommen soll.

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