Die Betreuung kranker Kinder ist meist Frauensache, zeigt eine AOK-Analyse. Der Verband wünscht sich mehr Engagement von Vätern.
Meistens bleiben Mütter daheimAOK-Auswertung: Frauen nehmen 73 Prozent der Krankentage

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. (Symbolbild)
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AOK-Analyse: Betreuung kranker Kinder ist weiterhin meist Frauensache
Neue Zahlen der AOK zeigen: Fast drei Viertel der Kinderkrankentage werden von Frauen genommen. Der Verband wünscht sich mehr Engagement von Vätern.
Laut einer aktuellen Analyse der AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen) sind es nach wie vor mehrheitlich Frauen, die für die Betreuung eines kranken Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen. So geht aus Daten des wissenschaftlichen Instituts des Kassenverbands hervor, dass im vergangenen Jahr 73 Prozent der beanspruchten Kinderkrankentage von weiblichen Versicherten genutzt wurden. Folglich lag der Anteil der Männer deutschlandweit bei 27 Prozent.
Auch für Familien in Köln und Umgebung sind diese Zahlen aussagekräftig. Es zeigen sich zwar regionale Differenzen: In Bayern lag der Anteil der Väter bei 23 Prozent, was den niedrigsten Wert darstellt, während er in Sachsen mit knapp 31 Prozent am höchsten ausfiel. Dennoch ist die generelle Tendenz deutschlandweit erkennbar. Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands, wertet dies als Beleg für die anhaltend ungleiche Verteilung der Familienarbeit. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht“, so Reimann. Sie äußerte den Wunsch, dass Väter vermehrt von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen.
Finanzielle Absicherung bei Betreuung kranker Kinder
Die Beantragung von Kinderkrankengeld ist für gesetzlich versicherte Eltern möglich, wenn ein Kind jünger als zwölf Jahre erkrankt und eine Betreuung die Berufstätigkeit verhindert. Für jedes Kind können pro Elternteil jährlich 15 Tage geltend gemacht werden; bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Anzahl auf 30 Tage. Die Krankenkasse kompensiert einen Großteil des ausfallenden Gehalts und erstattet im Normalfall 90 Prozent des Nettoverdienstes. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, erhöht sich der Anspruch bei mehreren Kindern auf maximal 35 Arbeitstage je Elternteil, während Alleinerziehende bis zu 70 Arbeitstage erhalten.
Nutzung des Angebots leicht rückläufig
Die Anträge auf Kinderkrankengeld bei der AOK sind in jüngster Zeit etwas zurückgegangen. Nachdem die Nutzung während der Corona-Pandemie im Jahr 2022 mit 5,1 Prozent der Anspruchsberechtigten einen Höhepunkt erreicht hatte, fiel die Quote im vergangenen Jahr auf 4,6 Prozent. Jeder eingereichte Fall umfasste im letzten Jahr eine durchschnittliche Dauer von 2,5 Tagen.
Als Datengrundlage für die Erhebung dienten die Angaben von insgesamt 14,9 Millionen erwerbstätigen Mitgliedern der AOK. (dpa/red)
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