Viele Regelungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes treten im Januar in Kraft. Niedergelassene Kölner Ärzte warnen vor langen Wartezeiten für Patienten. Bündnisse demonstrieren auch in Köln.
Kölner Ärzte warnen„Die haben keine Ahnung was sie hier tun“

Versicherte müssen mehr zuzahlen und längere Wartezeiten auf Arzttermine hinnehmen
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Wer in diesen Monaten mit Menschen aus dem Gesundheitssystem spricht, sich in Wartezimmern, auf Klinikfluren oder in Therapiepraxen aufhält und dabei eine Strichliste über alle gefallenen Worte führen würde, der könnte am Ende beim Zählen einen haushohen Sieger ermitteln: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Das Wort ist ein Ungetüm und mit genauso viel Befürchtung und Unbehagen in der Stimme wird es unter Ärzten und Therapeuten auch verwendet. Eigentlich ist das Gesetz schon seit Ende Juli in Kraft. Ärzte, Therapeuten und anderes medizinisches Personal fordern aber weiter Korrekturen und demonstrieren dafür auf den Straßen. Am Samstag protestierte das Aktionsbündnis Psychotherapie unter dem Motto „Unser System braucht Therapie“, kommendes Wochenende gibt es eine Kundgebung gegen das Spargesetz auf dem Heumarkt. Bald muss Klarheit herrschen, damit etwaige Änderungen in die Berechnungen des Schätzerkreises für neue Beiträge einfließen können. Klar ist: Die Bundesregierung will die Ausgaben bremsen, Praxen fürchten um ihre Kapazitäten, Versicherte müssen höhere Eigenanteilen tragen und werden dennoch längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was hat die Bundesregierung beschlossen – und was ist noch offen?
Das Gesetz ist eigentlich schon seit Juli in Kraft. Viele für die Praxen wichtige Vergütungsänderungen greifen aber erst zu Jahresbeginn, andere benötigen noch Beschlüsse der zuständigen Selbstverwaltungsgremien. Grundlage aller Überlegungen ist, dass Ausgaben und Vergütungen künftig nicht stärker wachsen dürfen als die Einnahmen. Bis 2029 sollen die Ausgaben sogar ein Prozent weniger steigen dürfen als die Einnahmen.

Der Frechener Hausarzt Dr. Nils Vogel sagt auf Anfrage: „Das Gesetz nimmt uns Praxen vor allem Planungssicherheit“.
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Abgeschlossen ist der politische Streit noch nicht. Anfang Oktober gab es nochmal Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss. Im Gespräch ist, Hausärzte bei einer Überschreitung der geplanten Behandlungsfälle doch nicht mit geringerer Vergütung zu bestrafen. Zudem sollen Teile der Psychotherapie weiterhin außerhalb des Budgets vergütet werden können.
Warum trifft das Gesetz niedergelassene Ärzte so stark?
Weil es nicht nur das Wachstum der Honorare begrenzt, sondern auch die Regeln verändert, nach denen Leistungen bezahlt werden. Bisher werden bestimmte Behandlungen außerhalb des begrenzten Honorar-Topfs vergütet: Erbringen Praxen mehr davon, erhalten sie grundsätzlich auch mehr Geld. Solche Leistungen heißen extrabudgetär. Dazu gehören beispielsweise Früherkennungsuntersuchungen, ambulante Operationen und psychotherapeutische Leistungen. Viele sollen nun auch aus dem begrenzten Gesamtvergütungs-Topf bezahlt werden. Die Konsequenzen tragen entweder die Patientinnen und Patienten, die wegen eines knapperen Angebots länger auf Termine warten müssen. Oder die Ärzte springen in die Bresche und arbeiten am Ende des Quartals weiter, ohne dafür mehr Geld in Rechnung stellen zu können.

Dr. Mirjam Antz ist Fachärztin für Innere Medizin und Palliativmedizin und arbeitet in der Hausarztpraxis Dres. Antz und Team seit 2022 als Hausärztin. Seit 2023 ist sie mit ihrem Ehemann Dr. Philipp Antz Inhaberin der Praxis in Köln-Longerich.
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Die Kölner Hausärztin Dr. Mirjam Antz berichtet im Gespräch mit unserer Redaktion, mehrere ältere Kollegen hätten ihr gegenüber erwogen, ihre Praxen wegen der Aussicht auf mehr unbezahlte Arbeit und finanzielle Einbußen früher abzugeben. Hinzu kommt: „Neue Kolleginnen und Kollegen werden von der Niederlassung abgeschreckt, obwohl wir da ohnehin mehr Neuzuwachs bräuchten.“ Schließlich müssten niedergelassene Ärzte abschätzen können, ob sich Mitarbeiter, Räume und Geräte morgen noch finanzieren lassen. Der Frechener Hausarzt Dr. Nils Vogel sagt auf Anfrage: „Das Gesetz nimmt uns Praxen vor allem Planungssicherheit“.
Wie lange werden Patienten auf Termine warten müssen?
Die Leverkusener Kardiologin Dr. Katharina Rothe rechnet in ihrer Praxis für neue Patienten ab 2027 mit einer Wartezeit von einem Jahr. Was sie selbst für „völlig absurd“ hält. Sie befürchtet zudem, dass Patienten „wahrscheinlich unnötigerweise die Klinik direkt aufsuchen, was am Ende mit höheren Kosten für das System verbunden sein wird“. Schließlich verschwände Behandlungsbedarf nicht wegen knapper werdenden Ressourcen. Er wandere stattdessen auf Wartelisten, in Hausarztpraxen oder in Krankenhäuser. Dr. Marc Schönherr, Facharzt für Allgemeinmedizin und Hausarzt in Köln-Rondorf, berichtet, dass Patienten schon heute deutlich länger auf Facharzttermine warten und stattdessen in seiner Praxis landeten: „Wir fangen das mit weniger Zeit und auch knapperem Personal auf.“ Auch Antz fürchtet: Am Ende werde vieles an den Hausärzten „hängenbleiben“, die Patienten ja nicht einfach wegschicken könnten.

Der Kölner Allergologe und Allgemeinmediziner Dr. Marc Schönherr kritisiert, dass seine Praxis viele Patienten auffangen müsste, die in Facharztpraxen keine zeitnahen Termine mehr bekämen.
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Was ändert sich bei der Vermittlung dringender Facharzttermine?
Nach der geltenden Reform sollen zum Jahresbeginn 2027 die besonderen Vergütungen für Terminservicefälle, Hausarztvermittlungsfälle und offene Sprechstunden entfallen. Diese Regeln sollten Praxen finanziell dazu bewegen, zusätzliche beziehungsweise zeitnahe Termine bereitzustellen. Und tatsächlich war diese Vergütung laut Matthias Schlochtermeier, Facharzt für Innere Medizin in Hürth, „attraktiv“. Durch den Wegfall könnte sich die Zahl kurzfristiger Termine nun verringern. Schlochtermeier kritisiert die Politik scharf: „Die haben keine Ahnung was sie hier tun und schütten das Kind mit dem Bade aus.“

Die Leverkusener Kardiologin Dr. Katharina Rothe rechnet in ihrer Praxis mit „absurden“ Wartezeiten von einem Jahr.
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Die Kardiologin Rothe befürchtet, medizinisch dringende Fälle müssten künftig verstärkt „über den kurzen Dienstweg seitens der Hausarztpraxen“ angemeldet werden. Aber auch hier gilt: Die organisatorische Arbeit für die Praxis bleibt, auch wenn sie nicht mehr vergütet wird.
Was bedeutet das für Schwangere?
Eine Schwangerschaft folgt keinem Quartalsbudget. Untersuchungen müssen zu medizinisch sinnvollen Zeitpunkten stattfinden, Auffälligkeiten können zusätzliche Kontrollen verlangen, argumentieren Gynäkologen. Die Kölner Frauenärztin Silke Vogelheim warnt: „Eine Schwangerschaftsvorsorge wird defizitär werden und wir werden Schwangere abweisen müssen.“ Vogelheim sorgt sich insbesondere darum, dass bislang gesondert finanzierte Vorsorgeleistungen künftig unter begrenzte Vergütungstöpfe fallen. Man sei „enttäuscht“ und „völlig ratlos, wie wir die Schwangerenvorsorge unter diesen Bedingungen leisten sollen“. Schwangeren haben zwar einen Anspruch auf Versorgung, was im Zweifel aber wenig nützt, wenn sie keine Praxis finden, die rechtzeitig Kapazitäten frei hat.

Die Kölner Gynäkologin Dr. Silke Vogelheim warnt: „Eine Schwangerschaftsvorsorge wird defizitär werden und wir werden Schwangere abweisen müssen.“
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Wie sieht es mit anderer Vorsorge und Impfungen aus?
Gerade bei Vorsorgeangeboten besteht die Gefahr, dass weniger untersucht wird, obwohl frühzeitige Diagnosen später teure Behandlungen verhindern könnten. Der Kölner Kinderarzt Anselm Bönte fürchtet, dass wirtschaftlicher Druck manche Praxen dazu zwingt, Präventionsangebote zu kürzen. Er berichtet, einige Kollegen erwögen Selbstzahlersprechstunden oder separate Angebote für Privatpatienten. Für sich selbst lehnt er diesen Weg ausdrücklich ab. „Ein solches Gesetz darf die medizinische Versorgung nicht noch zusätzlich kappen.“ Allerdings besteht für die Kinder- und Jugendärzte noch Hoffnung. So soll die Budgetierung in diesem Fall nach Informationen des Ärzteblattes noch zurückgenommen werden.

Der Kölner Kinderarzt Anselm Bönte berichtet von Kollegen, die Selbstzahlersprechstunden einrichten wollen, weil der wirtschaftliche Druck sie zwänge Präventionsangebote für Kassenpatienten zu kürzen.
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Beim Hautkrebsscreening sieht die Reform ausdrücklich eine Überprüfung vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis Ende 2027 über Änderungen entscheiden. Das Ministerium verweist darauf, dass der Nutzen eines flächendeckenden, nicht nach individuellem Risiko differenzierten Screenings hinsichtlich einer Senkung der Hautkrebssterblichkeit nicht zuverlässig belegt sei. Ein sofortiger Wegfall sämtlicher Hautkrebsfrüherkennung folgt daraus nicht.
Müssen Versicherte künftig mehr selbst bezahlen?
Ja, das Paket sieht höhere Zuzahlungsbeträge und -grenzen vor: Sie werden um 50 Prozent angehoben. Anders als ursprünglich geplant, sollen sie anschließend nicht automatisch weiter dynamisiert werden. Die AOK Rheinland/Hamburg schreibt auf Anfrage: Versicherte dürften kurzfristig „auf stabilere Beitragssätze hoffen“. Andererseits würden sie „stärker finanziell belastet – etwa durch höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Hilfsmitteln“.
Hinzu kommen weitere Belastungen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 Euro monatlich steigen. Gutverdienende gesetzlich Versicherte zahlen damit auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge; das Ministerium beziffert die zusätzliche Belastung für betroffene Arbeitnehmer auf bis zu rund 26 Euro monatlich. Ab 2028 ist außerdem für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 2,5 Prozent vorgesehen, mit zahlreichen Ausnahmen, unter anderem für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.
Geht es den Ärzten nicht vor allem um ihr Einkommen?
Auch darum. Wer über Honorare streitet, verfolgt wirtschaftliche Interessen. Aus einem drohenden Einnahmeverlust folgt nicht zwangsläufig eine schlechtere Behandlung. Aber Honorare finanzieren nicht nur das Einkommen der Praxisinhaber. Von ihnen werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt, die Anrufe annehmen, Dringlichkeiten einschätzen, Blut abnehmen und den Praxisbetrieb organisieren. Für den Kölner Arzt Schönherr sind die Personalausgaben der größte Kostenblock. Weniger wirtschaftlicher Spielraum kann deshalb für Patienten ganz konkret heißen: schlechtere Erreichbarkeit, weniger Zeit am Empfang, weniger Termine. „Wenn Hausarztpraxen mehr Verantwortung tragen sollen, während ihre Vergütung real sinkt, droht eine Unterversorgung“, so Schönherr.
Worin sind sich Ärzte, Krankenkassen und Regierung einig?
Dass vorhandenes Geld zielgerichteter ausgegeben werden muss. Die AOK Rheinland/Hamburg fordert beispielsweise, dass „die Ursachen der stetig steigenden Kosten“ angegangen werden müssen. Dazu zählt sie weniger Ineffizienzen, schnellere Strukturreformen und Investitionen in Prävention.
Auch die Bundesregierung setzt auf bessere Steuerung und damit ein Plus an Effizienz. Gesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte einen Regierungsentwurf zur Primärversorgung für November an. Hausarzt Vogel begrüßt den Vorstoß. So könnten Hausärzte Behandlungen koordinieren und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Vogel bemängelt hier allerdings die falsche Reihenfolge. „Wer Kapazitäten kürzt, ohne gleichzeitig eine wirksame Patientensteuerung sicherzustellen, der spart nicht sinnvoll, sondern erzeugt Stau, Fehlversorgung und vermutlich erhebliche Folgekosten.“
Sind stabile Beiträge im kommenden Jahr garantiert?
Nein. Das Gesetz soll sie ermöglichen, kann aber die Finanzlage jeder einzelnen Krankenkasse nicht festschreiben. Linnemann bezeichnete sie als „Ziel“. Schon Ende Juni lag der tatsächlich durchschnittlich erhobene Zusatzbeitrag mit 3,13 Prozent allerdings über dem für 2026 bekanntgegebenen Durchschnitt von 2,9 Prozent. Mitte Oktober berät der Schätzerkreises, wie viel Geld gebraucht wird.
Die Bewegung „Es ist Punkt 12! – Es geht auch dich an!“ kündigt für Samstag, den 17. Oktober 2026, von 13 bis 16 Uhr eine Kundgebung auf dem Heumarkt an. Nach Angaben der Veranstalter sollen Ärztinnen und Ärzte, Vertreter aus Pflege, Geburtshilfe, Therapie und Recht sowie Betroffene und Angehörige sprechen. Der Protest richtet sich gegen das GKV-Spargesetz, greift aber auch weitere sozialpolitische Themen auf.