Pflegebedürftigen stehen 1572 Euro jährlich zu. Doch Geld aus dem Vorjahr droht zu verfallen. Eine Frist endet im Juni.
Geld für Pflege verfällt baldEntlastungsbetrag aus 2023 nur noch bis 30. Juni nutzbar

Der Entlastungsbetrag soll pflegende Familien entlasten – etwa durch Haushaltsunterstützung, Begleitung oder Betreuungsangebote.
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Personen mit Pflegebedarf erhalten monatlich 131 Euro. Finanzmittel aus dem Vorjahr drohen jedoch zu verfallen. Was bis zum Stichtag am 30. Juni zu erledigen ist.
Ein monatlicher Betrag von 131 Euro, der als Entlastungsleistung bekannt ist, steht Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher zu. Dies summiert sich auf 1.572 Euro pro Jahr. Die Finanzmittel sind für Dienstleistungen wie Unterstützung im Haushalt oder die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege vorgesehen. Wird die Summe in einem Monat nicht komplett verbraucht, wird sie angespart.
Vielen ist dabei nicht bewusst, dass dieses angesparte Guthaben nicht mit dem Jahresende verfällt. Laut Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) ist es möglich, nicht genutzte Mittel aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zu verwenden.
Für welche Zwecke lässt sich die Leistung verwenden?
Die Verwendung des Entlastungsbetrags ist an bestimmte Zwecke geknüpft. Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, dass er die selbstständige Lebensführung unterstützen und zugleich pflegende Familienmitglieder entlasten soll. Konkrete Verwendungsmöglichkeiten listet die Verbraucherzentrale NRW auf:
Häufig werden solche Dienstleistungen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten erbracht. Entscheidend ist, dass der gewählte Dienstleister eine Zulassung gemäß dem jeweiligen Landesrecht besitzt. Auch die wiederkehrende Unterstützung durch Nachbarn kann unter gewissen Bedingungen über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Hierzu empfehlen die Verbraucherschützer, sich im Vorfeld bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über die spezifischen Vorschriften des Bundeslandes zu erkundigen.
Eine Sonderregelung gilt außerdem für Menschen mit Pflegegrad 1: Ihnen ist es gestattet, den Entlastungsbetrag für sämtliche erforderlichen Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu verwenden.
Wie erfolgt die Auszahlung durch die Pflegekasse?
Es muss kein separater Antrag gestellt werden, denn es greift das Prinzip der Kostenerstattung. Dies bedeutet, dass man einen geeigneten Dienstleister auswählt, die Rechnung vorerst selbst begleicht und sich einen Beleg ausstellen lässt. Dieser Beleg wird dann bei der Pflegekasse zur Rückerstattung eingereicht. Musterschreiben hierfür werden von den Pflegekassen und der Verbraucherzentrale bereitgestellt.
Als Alternative kann dem Anbieter eine Erlaubnis zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse erteilt werden.
Restguthaben rechtzeitig aufbrauchen
Wer nicht genau weiß, welche Summe aus dem Vorjahr noch zur Verfügung steht, kann diese Information einfach bei der Pflegekasse anfordern. Falls noch Restbeträge aus dem Jahr 2025 vorhanden sind, die genutzt werden sollen, ist baldiges Handeln erforderlich.
Maßgeblich ist, dass die entsprechenden Leistungen bis zum Stichtag am 30. Juni erfolgt sind. Die Einreichung der Rechnung zur Kostenerstattung kann nach Auskunft der Verbraucherzentrale auch nach diesem Termin bei der Pflegekasse erfolgen. (dpa/red)
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