Abo

Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni kölnPrekäre Arbeitsverhältnisse auf dem Kölner Campus

3 min

Jonas Reiner arbeitet an der Technischen Hochschule Köln.

Köln – Sie forschen für ihre Hochschulen, halten Vorträge und unterrichten auch Studenten. Die Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Lehrkräfte und Lehrbeauftragten an Universitäten und anderen Hochschulen sind oft umfangreich, die Arbeitsverträge dagegen wenig anspruchsvoll.

Dem Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs zufolge haben 85 Prozent der Jungforscher keinen festen Arbeitsvertrag. Viele seien nur wenige Monate an den Hochschulen beschäftigt, manche arbeiten für einen eher mauen Stundenlohn.

Nase voll von der Wissenschaft

Jonas Reiner zum Beispiel ist Sozialwissenschaftler und arbeitet seit 2011 im akademischen Bereich. Zuerst an der Uni Köln, später an der Technischen Hochschule. In den vier Jahren musste er sich mit insgesamt vier Zeitverträgen über Wasser halten, der kürzeste war gerade einmal auf drei Monate befristet.

„Man weiß nie, wie es weitergeht“, sagt Reiner, der seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Wer keinen festen Job habe, wisse nicht, wie viel er im kommenden Jahr verdiene, könne nicht an Familienplanung denken, wisse nicht einmal, ob er in absehbarer Zeit noch in der gleichen Stadt lebe.

„Ständig sitzt man auf gepackten Koffern.“ Reiner hat mittlerweile die Nase voll von der Wissenschaft. Er wird ab Januar zum Dachverband Bewährungshilfe wechseln.

15 Zeitverträge in sechs Jahren

Reiner ist kein Einzelfall. An der Universität Köln arbeiten 74 Prozent der etwa 3000 wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Zeitverträgen, an der Technischen Hochschule sind es immerhin 218 von 597.

Andrea Kiesel (Name geändert) hat an der Technischen Hochschule binnen sechs Jahren gar 15 Zeitverträge erhalten – aber keine Festanstellung. Die Kunst- und Musikhochschulen beschäftigen zahlreiche Lehrbeauftragte, die teilweise die Arbeit von Professoren übernehmen, aber nur pro Stunde bezahlt werden. In den Semesterferien, wenn kein Unterricht stattfindet, werden manche der Mitarbeiter oft gar nicht besoldet und müssen sich mit anderen Jobs durchschlagen.

Möglich wird dies durch das Teilzeitbefristungsgesetz (für Lehrbeauftragte) sowie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für wissenschaftliche Mitarbeiter. Letzteres wurde in der vergangenen Woche im Bundestag novelliert. In der Neuauflage werden Kurzzeitverträge aber nicht unterbunden. Das Gesetz sieht nun im Kern vor, dass sich die Verträge an die Laufzeit von Fördermitteln anlehnen.

Mit anderen Worten: Unterstützt der Bund oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein Projekt einer Hochschule über zwei Jahre, sollten auch die Verträge des wissenschaftlichen Personals für diesen Zeitraum gelten. „Es fehlt eine feste Untergrenze“, kritisiert der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. „Deshalb könnten viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch künftig weiter mit Kurzzeitverträgen abgespeist werden.“

Uni Köln auf befristete Verträge angewiesen

Uni-Sprecher Patrick Honecker lehnt extreme Kurzzeitverträge sowie schlecht bezahlte Lehraufträge ab. Allerdings komme die Uni nicht ohne befristet angestellte Mitarbeiter aus, weil die Förderungen für viele Projekte ebenfalls zeitlich begrenzt seien.

Solange keine zusätzlichen Bundesmittel in Millionenhöhe an die Unis flössen, müssten die Hochschulen auf Zeitverträge zurückgreifen.