Abo

Weniger Geld für WitwenNeuer Plan sieht Rentensplitting statt Witwenrente vor

3 min
Ein älterer Mann guckt mit Taschenrechner durch Unterlagen

Witwenrente vor dem Aus? Die Rentenkommission denkt über ein Pflicht-Splitting nach. Klingt gerecht – kann aber für Hinterbliebene finanziell schlechter sein als die Witwenrente.

Die Witwenrente soll abgeschafft und durch ein Rentensplitting ersetzt werden. Für viele könnte das weniger Geld bedeuten.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission prüft, ob die Witwenrente in ihrer bisherigen Ausgestaltung wegfallen könnte. An ihre Stelle könnte ein Modell treten, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte verpflichtend zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden. Damit würden auch diejenigen abgesichert, die im gemeinsamen Lebensverlauf beruflich kürzergetreten sind – etwa wegen Kindererziehung – und so mittelbar an den in dieser Zeit aufgebauten Ansprüchen des anderen teilhaben.

Das sogenannte Rentensplitting ist bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf freiwilliger Basis möglich. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, gilt dies für Ehepaare, die nach 2001 geheiratet haben, oder – bei einer früheren Eheschließung – für Partner, die beide nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Voraussetzung ist zudem, dass beide Ehepartner jeweils mindestens 25 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können

So funktioniert das Rentensplitting im Detail

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Funktionsweise. Angenommen, der Mann hat 60 Entgeltpunkte (EP) erworben, davon 40 während der Ehe. Die Frau hat 20 EP, davon 10 aus den Ehejahren. Ohne Splitting erhielte der Mann eine monatliche Bruttorente von 2.447 Euro, die Frau 816 Euro. Die Gesamtrente des Paares läge bei 3.263 Euro.

Beim Rentensplitting werden die in der Ehe erworbenen Punkte geteilt. Der Mann hat in der Ehe 30 EP mehr als seine Frau erworben, von denen er die Hälfte (15 EP) abgeben müsste. Die außerhalb der Ehe erworbenen Punkte bleiben unberührt. Seine Rente würde sich auf 1.836 Euro reduzieren, ihre auf 1.428 Euro steigen. Die Gesamtsumme bleibt identisch.

Große finanzielle Unterschiede im Todesfall

Die finanziellen Folgen im Todesfall wären erheblich. Verstirbt der Mann zuerst, erhielte die Frau ohne Splitting zu ihrer Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro (55 Prozent der Rente des Mannes). Ihre Gesamteinkünfte lägen bei 2.162 Euro. Hätte das Paar zuvor ein Rentensplitting durchgeführt, bekäme die Frau nur ihre eigene Rente von 1.428 Euro – ein monatlicher Unterschied von 734 Euro.

Auch für den Mann hätte der Tod seiner Frau finanzielle Konsequenzen. Ohne Splitting bekäme er zu seiner Rente von 2.447 Euro eine Witwerrente von 38 Euro, da seine eigenen Einkünfte über dem Freibetrag liegen und angerechnet werden. Seine Gesamtrente betrüge 2.485 Euro. Mit Splitting wären es nur 1.836 Euro, also 649 Euro weniger pro Monat.

In diesen Fällen kann sich das Splitting lohnen

Das Rentensplitting kann allerdings auch Vorteile haben: Die aufgeteilten Ansprüche bleiben selbst dann erhalten, wenn der hinterbliebene Partner erneut heiratet – anders als die Witwen- oder Witwerrente, die in diesem Fall wegfällt. Außerdem wird ein zusätzlicher Verdienst bei der Splittingrente nicht angerechnet; bei der Hinterbliebenenrente greift dagegen ab einem Einkommen von 1.077 Euro eine Anrechnung.

Stirbt einer der Partner innerhalb von 36 Monaten nach einem bereits vollzogenen Rentensplitting, lässt sich die Aufteilung wieder aufheben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Entscheidung für das Splitting endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. (dpa/mbr)