UrteilBewährungsstrafe für Willi Weber

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Willi Weber ist verurteilt worden. (Bild: dpa)

Willi Weber ist verurteilt worden. (Bild: dpa)

STUTTGART - Am Ende hat der Angeklagte klein beigegeben, statt 20 genügten plötzlich acht Verhandlungstage. Eigentlich hatte Willi Weber (68) vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart um seine vermeintliche Unschuld kämpfen wollen. Irgendwann freilich muss der Ex-Manager von Michael Schumacher (41) zur Einsicht gelangt sein, dass ihn ein Geständnis und ein Deal vor vielen Peinlichkeiten bewahren würde. Gestern wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu 360 Tagessätze à 1000 Euro verurteilt. Das Geld geht je zur Hälfte in die Insolvenzmasse der Pleitefirma und an soziale Einrichtungen und. Drei Mitangeklagte, darunter Weber-Tochter Christina Hezinger, kamen mit Geldstrafen zwischen 900 und 20 000 Euro davon.

Ursprünglich hatte sich der „erfolgreichste Motorsportmanager aller Zeiten“ (Weber über Weber) gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vehement verwahrt. Es ging um Untreue, Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrott bei der Weber-Firma Pole-Position-Marketing (PPM). Die Verteidigungslinie hatte Webers Frankfurter Anwältin Barbara Livonius zu Beginn des auf 21 Verhandlungstage angesetzten Prozesses klar skizziert. „Die Vermögensverhältnisse meines Mandanten tun nichts zur Sache“, sagte sie unmissverständlich, „die brauchen wir bei einem Freispruch nicht.“ Die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft, dass Weber „ein gewissenloser Ge schäftsmann“ sei, stimme ganz und gar nicht. Im Gegenteil. Er fühle sich von einem ehemaligen Geschäftsführer hintergangen. Ganz so wohl fühlte sich Weber jedoch nicht auf der Anklagebank. Immer wieder nestelte er an seinem Kragen und seiner Krawatte herum, suchte den Blickkontakt zum Vorsitzenden Richter Hartmut Schnelle. Offenbar zur Bekämpfung seiner Unsicherheit. Während der 45-minütigen Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil schüttelte er immer wieder den Kopf.

PPM Stuttgart gegründet

Um was ging es vor der 14. Wirtschaftskammer? Zur Abwicklung der Lizenzgeschäfte mit Fanartikeln von Michael und Ralf Schumacher hatte Weber 1996 die PPM Stuttgart gegründet. Es ging hauptsächlich um Kappen, T-Shirts und Spielzeug. Die Firma soll er jedoch zwischen 2002 und 2005 gezielt mit verschobenen Rechnungen ausgehöhlt haben, um Forderungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro zu ent gehen. „Die PPM war Herrn Weber eher ein Klotz am Bein“, widersprach Anwältin Livonius, „er hatte nicht die Zeit, sich um alles zu kümmern.“ Weber sei auch nicht faktischer Geschäftsführer gewesen, sondern wollte einfach das Lizenzgeschäft, das nicht den erhofften Ertrag gebracht hatte, auslaufen lassen. Zumal auch Schumacher gedrängt habe, die Firma wegen der vielen negativen Schlagzeilen endlich zu schließen.

Tochter Christina Hezinger (43) fand die Ausführungen der Staatsanwaltschaft ebenso wenig zutreffend. „Dem Verfasser der Anklageschrift ist der Unterschied zwischen Umsatz und Ertrag fremd“, sagte die gelernte Köchin und Selfmade-Fanartikelverkäuferin Richtung Staatsanwaltschaft. Die schwieg, stattdessen ant wortete Richter Schnelle: „Wenn Sie die Staatsanwaltschaft schelten, dann schelten Sie auch die Kammer. Denn die Kammer hat die Anklage zugelassen.“ Dass Willi Weber sich nur noch Ex-Manager des siebenmaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher nennen darf, hat ebenfalls mit seinen Geschäftspraktiken zu tun. Immer wieder hatte sich der Rennfahrer, der nach außen loyal zu seinem Förderer stand, bei Besprechungen mit ihm darüber beschwert, dass Webers PPM-Aktivitäten ihm auch schadeten. Als sein Comeback vor dieser Formel-1-Saison bei Mercedes GP anstand, beharrte der Stuttgarter Konzern endgültig auf einer Trennung. Webers Stelle nahm Sabine Kehm ein, zuvor jahrelang Schumachers Pressesprecherin.

Im September 2008 hatte Willi Weber in Koblenz schon einmal vor Gericht gestanden. Wegen ähnlicher Vorwürfe. Damals ging es um die Pole-Position-Merchandising (PPM) Dierdorf. Auch damals gab es einen Deal: Richter, Staatsanwaltschaft und Weber verständigten sich auf eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung und 720 000 Euro Geldstrafe. Diese Koblenzer Verhandlung sei erschwerend in die Strafbemessung eingeflossen, hieß es am Donnerstag in der Urteilsbegründung. Von der ursprünglichen Schadenssumme des Stuttgarter Verfahrens in Höhe von zwei Millionen Euro waren nur noch 93 600 Euro übrig geblieben.

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